Der Verunreinigung durch Hundekot

Immer wieder werden wir darauf hingewiesen, daß Hunde ihre Hinterlassenschaften dort zurücklassen, wo normalerweise Menschen gehen oder gar Kinder spielen. Darüber hinaus werden in der Feldgemarkung Grünflächen durch Hundekot verunreinigt. Das Schnittgut kann von den Landwirten nicht mehr als Futter verwertet werden. Insbesondere betrifft die Verschmutzung jedoch den Schulweg unterhalb der Berglandhalle. 
Wir appellieren nochmals an die Vernunft der Hundehalter und fordern diese auf, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere mitzunehmen und über den Hausmüll zu entsorgen. 
Sollten diese Hinweise und Bitten ohne Erfolg bleiben, so muß sich die Gemeinde Gedanken über weitergehende Eingriffe und Einschränkungen machen. 
Verehrte Hundebesitzer machen Sie mit! 
10 Regeln für eine verantwortungsvolle Hundehaltung:

1. Erziehen Sie Ihren Hund so, daß er Bürger und andere Tiere nicht belästigt. 
2. Lassen Sie Ihren Hund auf Krankheitserreger untersuchen (z.B. vor den regelmäßigen Impfungen). 
3. Lassen Sie sich Zeit, wenn Sie mit Ihrem Hund "Gassi" gehen. 
4. Lassen Sie Ihren Hund nicht frei umherlaufen. 
Halten Sie ihn fern von Spielplätzen, Grünanlagen, Gehwegen und Badestränden. 
5. Achten Sie darauf, daß Ihr Hund nur an geeigneten Stellen sein "Geschäft" erledigt. 
6. Bedenken Sie bitte, daß nicht alle Mitbürger Hundefeinde sind, nur weil sie ständiges Bellen und Hundekot nicht mögen. 
7. Melden Sie bitte den Hund binnen einer Woche nach der Anschaffung oder des Zuzugs schriftlich bei der Gemeinde an. Zu unterscheiden ist zwischen Anmelde- und Steuerpflicht. Letztere beginnt erst später. 
8. Sprechen Sie mit anderen Hundehaltern, wenn diese sich Ihrer Meinung nach nicht verantwortungsbewußt verhalten. 
9. Als wahrer Hundefreund halten Sie sich nur einen Hund, der in seiner Größe der Wohnungsgröße und vorhandenen Auslauffläche entspricht. 
10. Denken Sie bitte daran, daß Winsen (Aller) von Wald umgeben ist und in der Zeit vom 1. April bis 15. Juli eines jeden Jahres Hunde in der freien Natur angeleint sein müssen. Achten Sie bitte auch in der übrigen Zeit darauf, daß Ihr Hund nicht wildert. 

Steuern und Bußgelder 
Mindestens so verbreitet wie Hundekot auf den öffentlichen Flächen unserer Gemeinde ist bei einigen Mitbürgern der Irrtum, mit der Zahlung der Hundesteuer hätte die Gemeinde ihre Straßen und Plätze im Gemeindegebiet als Hundetoilette verkauft. Die Hundesteuer würde bei weitem nicht dafür ausreichen. Ganz abgesehen davon wird keine Steuer für einen bestimmten Verwendungszweck erhoben wird, auch nicht die Hundesteuer. Eigentlich sollten derartige Vorschriften aber gar nicht nötig sein, denn allein die Rücksichtnahme auf andere Mitbürger gebietet ohnehin ein verantwortungsbewußtes Verhalten und Zusammenleben in einer Gemeinde. Hunde in einem Sandkasten spielen zu lassen ist schlicht und einfach verantwortungslos, oder ? Wer den von seinem Hund auf Kinderspielplätzen, Grünanlagen, Gehwegen und ähnlich frequentierten Stellen hinterlassenen Kot nicht beseitigt, handelt ordnungswidrig im Sinne der geltenden Gesetze und Verordnungen. 

Stand: 26.03.01 21:36, (c) www.koerle.net 

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