Informationsschreiben zum Thema Windkraftnutzung

An alle Haushalte der Gemeinde Körle

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in den vergangenen Tagen verursachte ein so genanntes "Informationsschreiben zur Windkraftanlage am Körler Berg" in vielen Haushalten erhebliche Irritationen über die Planungen der Gemeinde Körle. Dieses Schreiben war anonym verfaßt, was nach dem Pressegesetz unzulässig ist, und erweckte bei einigen Lesern den Eindruck, es handele sich um eine gemeindliche Information. Dies war nicht der Fall und wir möchten hiermit den bisherigen Ablauf der Planungen und die wesentlichen Gründe klarstellen:

Die Errichtung von Windkraftanlagen ist seit dem Jahr 1998 baurechtlich privilegiert, d.h. grundsätzlich können überall dort Anlagen gebaut werden, wo öffentliche Belange nicht entgegen stehen und keine wesentlichen Beeinträchtigungen anzunehmen sind. Einflussmöglichkeiten haben die Gemeinden durch Eingrenzung einer Windvorrangfläche im Flächennutzungsplan und die spätere Aufstellung eines Bebaungsplanes für dieses Gebiet. Diese planungsrechtlichen Instrumente hat die Gemeindevertretung genutzt, um die Bürger frühzeitig einzubinden und ihren Einfluss auf die Anzahl und Gestaltung der geplanten Anlagen geltend zu machen.

Bereits im Jahr 1998 wurde ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes betrieben. Alle Bürger hatten Gelegenheit, die Pläne einzusehen. Am 16. Juli 1998 fand darüber hinaus eine Bürgerversammlung statt, in der über die Änderung des Flächennutzungsplanes (Ausweisung einer Fläche für Windkraft) und Aufstellung des Landschaftsplanes informiert wurde. Zu Beginn des letzten Jahres fragte eine Betreiberfirma für Windenergieanlagen aus Borken bei der Gemeinde Körle nach Flächen für ein derartiges Projekt. Verschiedene Grundstückseigentümer aus Körle und Albshausen signalisierten zu diesem Zeitpunkt, an die Betreiberfirma Grundstücke verpachten zu wollen, was die Gemeinde Körle veranlaßte, einen Bebauungsplan für das betreffende Gebiet aufzustellen, in dem Anzahl und Grösse der Windräder festgelegt werden sollte. Die Gemeindevertretung faßte in öffentlicher Sitzung am 08. Mai 2000 einstimmig einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss. 

Das Aufstellungsverfahren für diesen Bebauungsplan bietet den Vorteil, daß erstens die Träger öffentlicher Belange (wie Naturschutzbehörden und - verbände, Strassenbauverwaltung, Nachbargemeinden, insgesamt ca. 30 Stellen) in die Planungen eingebunden werden und ihre Stellungnahmen abgeben können, zweitens aber auch eine weitere Bürgerbeteiligung erfolgt. Die Planunterlagen waren gemäß Bekanntmachung im Wochenspiegel vom 26.01.2001 in der Zeit vom 29.01. bis 28.02.2001 im Rathaus einzusehen. 

Wichtig für die Bürgerinnen und Bürger ist insbesondere, daß mit dem Entwurf des Bebauungsplanes eine Schallimmissionsprognose und ein Schattenwurfgutachten angefertigt wurden. Der Abstand zwischen den Windrädern und vorhandener Bebauung beträgt in jedem Fall mehr als 700 Meter. 

Entgegen den Darstellungen des anonymen Informationsschreibens belegen beide Gutachten, daß keine wesentlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind und gegen die Anlagen an den geplanten Standorten keine Bedenken bestehen.

Wir möchten Sie in diesem Schreiben nicht nur über die rechtliche Situation aufklären, auch die sachlichen Gründe für die Windkraftanlagen sollen nicht unerwähnt bleiben:

Die beiden geplanten Anlagen (eine links der B 83 in Richtung Buchgraben, die andere rechts der B 83 in Richtung Kehrenbergtunnel, jeweils auf halber Strecke Richtung Albshausen) werden eine Nabenhöhe von ca. 90 m und einen Rotordurchmesser von 76 m haben. Die Nennleistung der Anlagen beträgt jeweils 1,5 MW. Die auf Basis der Windprognose erzeugte Energie beträgt 5 Millionen kw pro Jahr, ausreichend für ungefähr 1.500 Haushalte. 

Nach Angaben des Betreibers werden durch diese regenerative Stromerzeugung nachstehende Schadstoffe vermieden:
4.500.000 kg Kohlendioxid (CO2)
5.000 kg Kohlenmonoxid (CO)
40.000 kg Schwefeldioxid (SO2)
15.000 kg Stickoxide (NOx)

Desweiteren werden folgende primäre Energieressourcen eingespart:

5.000.000 kg Braunkohle
alternativ 1.500.000 kg Steinkohle
alternativ 1.050.000 kg Öl
alternativ 490.000 cbm Gas

Wenn die gleiche Strommenge durch Kernkraft erzeugt würde, fielen hierdurch 15,5 kg Atommüll an.

Ziel unserer Planungen ist, die Nutzung regenerativer Energien in Körle zu ermöglichen. 

Viele reden vom Klimaschutz, wir praktizieren ihn !

Mit freundlichen Grüssen

gez. Mario Gerhold (Bürgermeister) 

gez. Rolf Danz (Vors. Gemeindevertretung)

gez. Michael Oetzel (Vors. SPD-Fraktion) 

gez. Karin Ploetz-Hesse (Vors. Fraktion B90/Die Grünen) 

gez. Rolf Dudszus (Vors. F.D.P.-Fraktion)

gez. Sabine Piemeisl (fraktionslos)

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Die CDU Körle hat dieses Schreiben nicht unterzeichnet.

Weitere Information in kürze. Am 12. März gibt es auch eine Gemeindever- tretersitzung zu diesen Thema. 

Stand: 06.03.01 17:51, (c) www.koerle.net 

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