Beschlußvorlage Anlage 1
Datum 06.03.2001
Beratungsfolge: Gemeindevorstand, Gemeindevertretung
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 9 Gemarkung Körle „Windkraftanlage am Körler Berg"
hier: Beratung und Beschlußfassung über die Einwendungen im Rahmen der
Bürgerbeteiligung
Erläuterungen:
Das Baugesetzbuch sieht in § 3 Abs. 1 eine Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung
vor. Diese Regelung besagt, daß a) die Bürger über die Planungen öffentlich zu unterrichten
sind und b) ihnen Gelegenheit zur „Äußerung und Erörterung" zu geben ist. In Abs. 2 heißt
es weiter, daß die fristgemäß vorgebrachten Anregungen zu prüfen sind. Der Kommentar
sagt dazu: „Die Bezeichnung der dem Bürger möglichen Einwendungen gegen den
Planentwurf als Anregungen erfolgte vom Gessetzgeber ganz bewußt, um eindeutig
klarzustellen, daß es sich hierbei nicht um ein formelles Rechtsmittel handelt, wie es ein
Widerspruch darstellt.
Die von der Albshäuser Bürgerinitiative betriebene Flugblattaktion mit dem Aufruf, Einspruch
gegen die Planungen einzulegen, ist insoweit fehlerhaft. Selbstverständlich faßt die
Gemeinde Körle die als Einsprüche bezeichneten Schreiben als Anregungen auf.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung sind 52 Anregungen (31 aus Körle) eingegangen, weitere
50 Einwohner aus Guxhagen und Fuldabrück haben sich in einer Unter-schriftenliste gegen
die Planungen gewandt. Weil 15 Personen zugleich auf der Unterschriftenliste stehen und
das sog. Einspruchsschreiben zurück geschickt haben, haben sich unter dem Strich 87
Personen mit Anregungen an uns gewandt.
Die Argumente der Unterzeichner sind dem beigefügten Schreiben bzw. der Rückseite des
„Einspruchsschreibens" zu entnehmen.
Tatsache ist, daß alle vorgebrachten Argumente in puncto Lärm und Schattenwurf durch die
vorliegenden Gutachten widerlegt sind. Weiterhin ist die Behauptung falsch, die geplanten
Anlagen lägen in einer Entfernung von nur 450 m zum Ortsrand Oberalbshausen. Die
tatsächliche Entfernung wird mindestens 710 m betragen.
Nach umfassender Würdigung aller Argumente ist der Gemeindevorstand in seiner Sitzung
am 05. März zu dem Entschluß gekommen, den Planentwurf nicht zu verändern, weil durch
den Bau der Windkraftanlagen an den beiden Stellen keine wesentlichen
Beeinträchtigungen zu erwarten sind.
Beschlußvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, aufgrund der vorgebrachten Anregungen keine
Änderungen des Bebauungsplanentwurfs Nr. 9 vorzunehmen.
Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.9 der Gemeinde Körte ^Windkraftanlage am Körler
Berg in der Offenlage bis 28. Februar 2001 erheben wir, Einwohner von Albshausen, hiermit
Bedenken und Anregungen
wegen grober Verstöße gegen das Wohl der Allgemeinheit und beantragen von der weiteren Planung
der Windkraftanlagen abzusehen. Bei negativem Widerspruchsbescheid erfolgt Klage. Auf drohenden
Schadenersatz weisen wir hin.
Es sei gesagt:
Der grundsätzlich wünschenswerten alternativen Energiegewinnung mittels
Windkraft- anlagen steht der erhebliche und unverhältnismäßig weitreichende Eingriff in di9e Natur und in das Landschaftsbild
entgegen.
Bei einem bundesweiten Sparpotential an Energie von möglichen 40% und einem - laut Aussage des
Bundestages - 30%igem Energieüberschuß wird deutlich, dass auf eine zusätzliche und
unzuverlässige Stromquelle ohne weiteres verzichtet werden kann. Das um so mehr, weil weder ein
einziges Kohlekraftwerk bzw. Atomkraftwerk abgeschaltet werden kann. Energieeinsparung durch
Wirkungsgradverbesserungen bei Erzeugung und Nutzung, Kraft-Wärme-Kopplung und sinnvolle
emeuerbare Energien sind hingegen hocheffiziente Maßnahmen zur Reduktion von C02 und anderen
unerwünschten Stoffen.
Windkraftanlagen sind industrielle Anlagen. Sie zerstören unsere über Jahrhunderte gewachsene
Natur- und Kulturlandschaft, bedrohen unsere Gesundheit und Lebensqualität, vernichten die letzten
noch erhaltenen Lebens- und Ruheräume des Wildes und der Vogelwelt.
Wir wollen nicht, dass unsere Enkel unsere Natur nur noch rückwirkend als Medieneriebnis erfahren.
Wir wollen unsere Landschaft für künftige Generationen erhalten und sie uns nicht von Profiteuren
und Abschreibungsspekulanten zerstören lassen.
Unserer Auffassung nach würde zudem durch den Bau der Windkraftanlage am „Körier Berg" das
gesetzlich verbriefte Gebot der Rücksichtnahme gegenüber den Bürgern der angrenzenden
Gemeinde Guxhagen, Ortsteil Albshausen massiv verletzt
1. Die Windkraftanlagen am „Körler Berg" sind zu dicht am Ortsrand Oberalbshausen - ca. 450 m.
Unsere Forderung gründet sich auf den Beschluß des Oberverwaltungsgerichtes für
das Land" Nordrhein-Westfalen (Münster) vom 23.01.98. Das OVG stützte sich auf die Stellungnahme des
Landesumweltamtes Nordrhein-Westfalen (Detlev Piorr, Tel. 0201-77995(0)308) vom 23.5.97 324.3-4032-97/08 an das Umweltministerium NRW. Danach ist zwischen Windkraftanlagen mit einer
Leistung ab 500 kW und einer Immissionsquellenhöhe von 65 m ein Mindestabstand von 950 m zu
Wohngebäuden erforderlich. In einem Beschwerdefall seien sogar .die einzeltonhaltigen Geräusche
einer Windkraftanlage unter Mitwindbedingungen in Abständen von 950 m zur Anlage noch gut
hörbar gewesen."
2. Die Festsetzung eines Immissionsrichtwertes von 45 dB(A) für die Ortslage Albshausen und
Außenbereich bzw. 40 dB(A) im Allgemeinen Wohngebiet (= überwiegend Wohnen) statt 35
dB(A) (Reines Wohngebiet = ausschließlich Wohnen) ist äußerst fragwürdig und bereits mehrfach juristisch
widersprochen worden. Das sollen folgende Beispiele verdeutlichen:
Beschluß des OVG Münster vom 23.1.1998, Az.: 7 B 2984/97: „deutlich über 35 dB(A) liegende Geräuschpegel bewirkt, welche auch im Außenbereich zur Nachtzeit
nicht mehr zumutbar sein können."
Beschluß des OVG Münster vom 15. Juli 1998, Az.: 7 B 956/98 Wegen der Grenzlage des im reinen Wohngebiet befindlichen Grundstücks der Antragsteller zum
Außenbereich sei eine „gewisse Überschreitung" von 35 dB(A), ein „geringfügig erhöhter Richtwert"
noch hinzunehmen. 40 dB(A) sei jedoch eine .deutliche Überschreitung".
Beschluß des Verwaltungsgericht Amsberg vom 12. Mai 1998, Az.: 4 L 702/98 Zweifel, „ob die
Immissionsrichtwerte der TA-Lärm, nach denen in einem Gebiet, in dem nicht ausschließlich, sondern
nur vorwiegend Wohnungen untergebracht sind, ein Nachtwert von 40 dB(A) zulässig wäre - eine in
jedem Fall tragfähige Grundlage für die Beurteilung der Zumutbarkeit der durch Windenergieanlagen
verursachten Geräuschimmissionen bilden.
3. Wir Albshäuser Bürger befürchten gesundheitliche Folgen bezüglich Schattenwurf, „Lichtspiele"
und Discoeffekt. Für „Lichtspiele" und Discoeffekt fordern wir weitere Gutachten, da sie in den
bestehenden Gutachten bis heute nicht berücksichtigt worden sind. Folgendes Beispiel:
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