Björn
Wiegand
haben
auf die Annahme ihres Mandates verzichtet. Gemäß § 34 KWG
(Hessisches Kommunalwahlgesetz) stelle ich fest, dass als nächste
Wahlbewerber aus dem Wahlvorschlag der SPD in die Gemeindevertretung
nachrücken:
Wilfried
Werner, Jochen
Albrand, Jörg Brandau, Wolfgang
Rath
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des
Wahlkreises binnen zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch
einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
Gemeindewahlleiter, Im Mülmischtal 2, 34327 Körle, einzulegen.
Körle, 6.4.2001
gez. Glöckner, Gemeindewahlleiter