| Beschluss
            des Bebauungsplanes Nr. 9 "Windkraftanlagen am Körler
            Berg" Die
            Gemeindevertretung der Gemeinde Körle hat den Bebauungsplan Nr. 9
            "Windkraftanlagen am Körler Berg" in der Sitzung am
            12.3.2001 als Satzung beschlossen. Der
            Bebauungsplan und die dazugehörige Begründung kann in der
            Gemeindeverwaltung, Im Mülmischtal 2, 34327 Körle, Zimmer 4,
            während der Dienstzeiten eingesehen werden. Mit dieser
            Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Die für dieses
            Gebiet am 8.5.2000 beschlossene Veränderungssperre tritt mit dieser
            Bekanntmachung außer Kraft. Körle,
            6.4.2001 Der
            Gemeindevorstand der Gemeinde Körle gez.
            Gerhold, Bürgermeister
           |