Beschluss
des Bebauungsplanes Nr. 9 "Windkraftanlagen am Körler
Berg"
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Körle hat den Bebauungsplan Nr. 9
"Windkraftanlagen am Körler Berg" in der Sitzung am
12.3.2001 als Satzung beschlossen.
Der
Bebauungsplan und die dazugehörige Begründung kann in der
Gemeindeverwaltung, Im Mülmischtal 2, 34327 Körle, Zimmer 4,
während der Dienstzeiten eingesehen werden. Mit dieser
Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Die für dieses
Gebiet am 8.5.2000 beschlossene Veränderungssperre tritt mit dieser
Bekanntmachung außer Kraft.
Körle,
6.4.2001
Der
Gemeindevorstand der Gemeinde Körle
gez.
Gerhold, Bürgermeister
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