Gemeindevertretung Körle

Körle, 16.05.01 

Einladung zur Sitzung der Gemeindevertretung

Zur 2. öffentlichen Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG in der 14. Legislaturperiode lade ich Sie hiermit für 

Montag, den 28. Mai 2001,19.30 Uhr 

in den Sitzungssaal des Rathauses ein.

Peter Carli, Vorsitzender 

TAGESORDNUNG:

1. Einführung, Ernennung Verpflichtung und Vereidigung des 1. Beigeordneten

2. Beratung und Beschlussfassung über die Sicherstellung der Lösch- und Trinkwasserversorgung im Ortsteil Wagenfurth (Anlage 1 wird nachgereicht)

3. Beratung und Beschlussfassung der Satzung der Gemeinde Körle über die Nahwärmeversorgung des Baugebietes „Auf dem Hollunder" (Anlage 2, sehr umfangreich)

4. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung zur Ableitung von Niederschlagswasser auf den Grundstücken im Bebauungsplan 8 Körle „Auf dem Hollunder" (Niederschlagswassersatzung) (Anlage 3 wird nachgereicht)

5. Anfragen der CDU-Fraktion

a) Wasserversorgung Wagenfurth (Anlage 4)

b) Beleuchtung nach Wagenfurth (Anlage 5)

c) Beleuchtung nach Wagenfurth (Anlage 6)

6. Antrag der CDU Fraktion

Einkaufsmöglichkeiten in Körle (Anlage 7)

Die 1. öffentliche Sitzung des Finanzausschuss findet am 23. Mai. 2001 
im Rathaus statt.


Anlage 1 - Verteilt am 23.05.01:

Betreff: Beratung und Beschlußfassung über die Sicherstellung der Lösch- und Trinkwasserversorgung im Ortsteil Wagenfurth

Erläuterungen:

Wie hinlänglich bekannt ist, betreiben die Wasserinteressenten die Trinkwasserversorgung in Wagenfurth. Rechtlich basiert die Trägerschaft auf dem Eingliederungsvertrag zwischen Wagenfurth und Körle aus dem Jahr 1970. Falls die Wasserinteressenten diese Aufgabe eines Tages nicht mehr übernehmen wollen oder können, bestünde eine Verpflichtung der Gemeinde Körle zur Trinkwasserversorgung. Angesichts der bevorstehenden Kanalbauarbeiten sollte sich die Gemeinde Körle auf diese Verpflichtung einstellen, um später ein leistungsfähiges Wassernetz betreiben zu können und jetzt kostengünstig das rund 100 Jahre alte Leitungsnetz zu erneuern.

Besondere Bedeutung kommt der Sicherstellung der Löschwasserversorgung zu, die im Ortsbereich nur über die Fulda, im geplanten Neubaugebiet mit vorhandenen Leitungen gar nicht sicherzustellen ist. Diese Aufgabe obliegt nach dem Brandschutzhiifeleistungsgesetz unstrittig der Gemeinde Körle und ist nur mit einem Anschluß an das Körler Ortsnetz zu lösen. Von den Wasserinteressenten vorgebrachte Lösungen über Behälter und Zisternen sind nicht praktikabel bzw. werden der Gesamtsituation nicht gerecht. In diesem Zusammenhang spricht für den Bau einer Verbindungsleitung, daß hierfür vom Land eine Zuwendung von ca. 40 bis 50 % in Aussicht steht. Die bisherigen Verhandlungen mit den Wasserinteressenten haben zunächst ergeben, daß diese nicht gewillt sind, die Versorgung abzugeben. Die Wassergenossen erheben auch Anspruch auf die Versorgung des Neubaugebietes, was allerdings nicht haltbar ist, denn im Pachtvertrag für das Quellgrundstück (=Eigentum Gemeinde Körle) wurde vereinbart, daß "Neuanschlüsse von der Gemeinde vergeben und kassiert werden".

Ob die Versorgung abgegeben wird, hängt offensichtlich von den Zugeständnissen der Gemeinde Körle ab. In den Gesprächen wurden Forderungen genannt, die unrealistisch sein dürften (freier Anschlußbeitrag und 10 Jahre kostenfreien Wasserbezug oder Kauf der 13 Anteile a 15.000,-DM).

Zu den Kosten:

Der Bau der Verbindungsleitung zwischen Körle und Wagenfurth schlägt mit ca. 250.000.-DM zu Buche abzüglich Zuwendung. Der Erneuerung des Versorgungsnetzes in Wagenfurth verursacht Kosten in ähnlicher Höhe.

Beschlußvorschlag:

Erfolgt mündlich 


Anlage 3 - Verteilt am 23.05.01:

Betreff:

Beratung und Beschlußfassung über die Neufassung der Satzung zur Ableitung von Niederschlagswasser auf den Grundstücken im Bebauungsplan 8 Körle „Auf dem Hollunder" (Niederschlagswassersatzung)

Erläuterungen:

Die im Mai 2000 beschlossene Niederschlagswassersatzung geht davon aus, daß alle Grundstücke für die Versickerung geeignet sind. Die Erfahrungen der letzten Monate lassen jedoch den Schluß zu, daß aufgrund wasserundurchlässiger Schichten in tieferen Bodenbereichen nicht auf allen Flächen versickert werden kann.

In weiten Teilen des Bauabschnittes 1 wurde zur Entwässerung der Strassenoberflächen ein Regenwasserkanal gebaut, der in der jetzigen Situation mitgenutzt werden könnte.

Daher sollte als technische Möglichkeit der Bau von Zisternen mit Drosselabfluß von der Gemeinde zugelassen werden.

Aufgrund noch nicht vorliegender Berechnungen zum maximal zulässigen Drosselabfluß konnte die Neufassung der Niederschlagswassersatzung bislang nicht erstellt werden, daher sollte die Gemeindevertretung diese alternative Entwässerungsmöglichkeit jetzt zumindest per Beschluß zulassen und später eine Neufassung der Satzung beschließen.

Beschlußvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, für die Niederschlagsentwässerung im Baugebiet „Auf dem Hollunder" neben der Mulden-Rigolen-Versickerung auch Zisternen mit Drosselabfluß zuzulassen.


Anlage 4 :

Anfrage der CDU-Fraktion betr.

„Wasserversorgung Wagenfurth“

Wir bitten um einen ausführlichen Sachstandsbericht zur Wasserversorgung Wagenfurth.

1. Welche Planungen sind bisher angestellt worden?

2. Wie ist der Verhandlungsstand mit der Wasserinteressentenschaft?

3. Wie stellt sich die Rechtslage dar?

4. Gibt es bereits Lösungsansätze?
Wenn ja, welche?

5. Welche Kosten entstehen bei den verschieden Varianten?
a) Gesamt
b) für die Gemeinde


Anlage 5 :

Anfrage der CDU-Fraktion betr.: 

„Beleuchtung nach Wagenfurth“

Wir bitten um einen Sachstandsbericht zur Beleuchtung nach Wagenfurth.

1.     Welche Planungen sind bisher angestellt worden?

2.     Welche Kosten entstehen dabei?


Anlage 6 :

Anfrage der CDU-Fraktion betr.:

„Ortsdurchfahrt als Umgehungsstraße ?“

Wir bitten um einen ausführlichen Sachstandsbericht zur geplanten Umgehungsstraße für den Stiegberg.

Grund unserer Anfrage ist der Presseartikel vom Donnerstag den 3. Mai 2001. Dort stand in der HNA Melsungen, dass die Ortsdurchfahrt Körle bald fertiggestellt wird, was wir sehr begrüßen. 
Und, dass „Wenn im August der Stiegberg wegen der dortigen Arbeiten gesperrt würde, müsse in Körle wieder freie Bahn sein“ .. „Danach darf der Verkehr wieder in beiden Richtungen durch den Ort rollen“.

Wir halten es für sehr gefährlich, den ganzen Verkehr, von mehren tausend KFZ durch die schmale, zurückgebaute Straße in Körle zu führen. Dabei denken wir vor allem an den zusätzliche Lärm und Gestank, der durch das Mehraufkommen entstehen wird.

Insbesondere haben wir folgende Fragen:

1. Für welche Zeit soll der Stiegberg gesperrt werden?

2. Soll der ganze Verkehr durch den Ortskern gelenkt werden?

3. Wird zumindest der Schwerlastverkehr (ab 3,5 t) an der
    Durchfahrt gehindert?
- Wenn ja, wie?


Anlage 7 :

Antrag der CDU-Fraktion betr.:

„Einkaufsmöglichkeiten in Körle“

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt einen runden Tisch „Einkaufsmöglichkeiten in Körle“ einzurichten.

An diesen runden Tisch sollen Geschäftsleute, der Bürgermeister, Unternehmer (z.B. Gastwirte, Handwerker), Mitglieder der Gemeindevertretung und Persönlichkeiten aus Körle teilnehmen. Ziel des runden Tisches soll die Erhaltung und Verbesserung der Einkaufsmöglichkeiten in der Gemeinde Körle sein.

Begründung:

Es besteht die Gefahr, dass einige oder auch mehrere Geschäfte in Körle nicht mehr weiter geführt werden. Besonders für die älteren Bürger unseres Ortes, die oftmals nicht die Möglichkeiten haben anderswo einzukaufen, wäre das sehr problematisch.

Die CDU Körle vertritt die Meinung, dass mit einen rundem Tisch viele gute Ideen auf die Tagesordnung kommen. Die Vorschläge könnten dann schnell in konkrete Maßnahmen umgesetzt werden.

So können die guten Einkaufsmöglichkeiten in Körler erhalten und vielleicht sogar ausgebaut werden. Dies wäre sicherlich auch gut für die Arbeitsplätze in der Gemeinde Körle.  


Protokoll veröffentlich am :

Stellungnahme der Fraktionen: CDU, FDP, SPD :

Leserbriefe/e-Mail zu den Themen: 

Stand: 25.05.01 22:35, (c) www.koerle.net 

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