„Führen
                Kampf David gegen
                Goliath"
                KÖRLE/GUXHAGEN.
                Kurz vor Toresschluss wird zum Gegenschlag gegen die Körler
                Windräder ausgeholt: Patrick Habor, Rechtsanwalt der
                Bürgerinitiative „Saubere Zukunft" e.V., der auch die
                Gemeinde Guxhagen vertritt, hat eine Normenkontrollklage der
                Gemeinde Guxhagen auf den Weg gebracht. Gleichzeitig 
                wurde für
                Anwohner 
                in Albshausen - die am Ortsausgang
                Richtung Körle wohnen -Antrag auf einstweiligen  
                Rechtsschutz gestellt.
                Dies sei notwendig geworden, heißt es in einer Pressemitteilung
                des BI-Vorsitzenden Stefan Kordel, „nachdem der Kreis im
                Baugenehmigungsverfahren
                nach Auffassung der Bürgerinitiative „Saubere
                Zukunft" e.V. die Kritik der Kontra-Bewegung nicht
                ausreichend in den Bauantrag eingearbeitet hat."
                Mit
                Patrick Habor hat sich die Bürgerinitative einen Fachmann ins
                Boot geholt. Der Göttinger Rechtsanwalt hat sich auf Klagen
                gegen Windkraftanlagen spezialisiert. Ob Gemeinden, Bis oder
                Privatpersonen, in Sachen Windenergie vertritt er Klienten aus
                dem ganzen Bundesgebiet, vorzugsweise
                aus Norddeutschland. Seit eineinhalb Jahren berät er die Albshäuser.
                „Es
                ist ja nicht so, dass wir die Windkraft nicht brauchen",
                betonte  BI-Mitglied  Alfred Heinmann beim abendlichen
                Informationstreffen in seinem Garten in Albshausen, „aber
                nicht hier". Seiner Ansicht nach geht es den Betreibern
                nicht   um Umweltschutz, „da geht's knallhart ums
                Geschäft". Schon jetzt müssten sie Tag und Nacht eine Lärmbelästigung
                der Bundesstraße ertragen, „und jetzt auch noch das".
                Von einer „entscheidenden Phase" sprach Stefan Kordel,
                „nachzig Angeboten an Gemeinde und 
                Argumente:
                Schattenschlag, Lärm und Landschaftsbild
                Betreiber
                den gerichtlichen Weg einzuschlagen".
                Chancen
                sehen die Gegner, weil eine Hecke, die hätte geschützt werden
                müssen, durch den Zufahrtsweg kaputt gemacht wurde. Zudem hätten
                sie nachgemessen,
                dass die Stellplatzfläche für die Windkraftanlage im Westen
                statt der geplanten 15 mal 22 Meter mit 22 mal 38 Meter zu groß
                ausgefallen sei.
                
Darüber
                hinaus werfen die Gegner den Windrad-Bauherrn vor, den
                angefallenen Mutterboden nicht vorschriftsmäßig gelagert zu
                haben. Dieser nämlich müsse mit Kreuzblütlern eingesät
                werden, Hilfe
                in  naturschutz-relevanten Fragen
                bekommt die BI von fachkundiger Seite. Tilmann Kluge, Leiter
                einer Unteren Naturschutzbehörde, engagiert sich privat 
                für die BI und hat sich die Baustelle am Körler Berg angesehen.
                Er will erneut an die Behörden herantreten. Nach seiner
                Auffassung hätte der neue westliche Zufahrtsweg so nicht
                genehmigt werden dürfen, da keine Eingriffsminimierung
                vorgenommen wurde. Zudem hätten nach Kluges Auffassung ältere
                Bäume nicht gefällt werden dürfen. Weitere Ansatzpunkte
                sind für den Rechtsanwalt, dass notwendige Ausgleichsflächen
                nicht zur Verfügung stünden. Außerdem wurde Habors Ansicht
                nach die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes nur
                unzureichend geprüft.
                
                Ein
                Stein des Anstoßes: Für die beiden Windkraftanlagen am Körler
                Berg 
                wurden ältere Bäume gefällt. Eines von mehreren Argumenten,
                die die Windradgegner ins Feld führen.
                Der
                Schattenschlag     sei nicht geregelt („da fehlt's an aussagekräftigen   Prognosen") und auch das Lärmgutachten könne ein gravierender   Mangel sein.
                „Hier wurde eine konservative Schallprognose gemacht", so
                Habor, außerdem fehlten    bestimmte  Zuschläge,   die nach der Technischen Anleitung (TA) Luft notwendig seien.     Wenig Chancen sieht er   für   die Nachbarn der Windräder, eine   „visuelle Beeinträchtigung" ins Feld führen zu können, schließlich habe niemand     das Recht auf einen unbebauten Außenbereich.
                Hintergrund Normenkontrolle
                Mit einer Normenkontrollklage der Gemeinde Guxhagen gegen den Bebauungsplan der Nachbargemeinde Körle wird der Verwaltungsgerichtshof bemüht, das Zustandekommen des Papiers zu prüfen.
                Begründung: Belange der Gemeinde Guxhagen und der Albshäuser wurden verletzt, so BI-Vorsitzender Stefan Kordel. Der Weg über eine Normenkontrollklage sei sicherlich effektiv, sagt BI-Rechtsanwalt Patrick Habor. Ob die Argumente reichen werden, müsse sich zeigen.
                Dennoch rechnet sich Habor angesichts verschiedener Gerichtsentscheidungen gute Chancen aus. Mehrere Albshäuser Anwohner haben beim Kreis, der
                Genehmigungs- behörde, Widerspruch gegen die Baugenehmigung  für  die Windkraftanlagen eingelegt.
                Dafür wurde einstweiliger Rechtsschutz beantragt, solange über den Widerspruch beim Kreis noch nicht entschieden ist. In einem Termin beim Rechtsamt des Kreises werde versucht, eine Einigung mit den Gegnern zu erreichen, die Widerspruch eingelegt haben. Gelingt das nicht, ist der Verwaltungsgerichtshof zuständig. Der könne einen Baustopp verlangen, bis Widersprüche bzw. die Normenkontrolle geklärt seien, so Kördel.
                (HNA
                Melsungen, ALE 31.07.02)