„Führen
Kampf David gegen
Goliath"
KÖRLE/GUXHAGEN.
Kurz vor Toresschluss wird zum Gegenschlag gegen die Körler
Windräder ausgeholt: Patrick Habor, Rechtsanwalt der
Bürgerinitiative „Saubere Zukunft" e.V., der auch die
Gemeinde Guxhagen vertritt, hat eine Normenkontrollklage der
Gemeinde Guxhagen auf den Weg gebracht. Gleichzeitig
wurde für
Anwohner
in Albshausen - die am Ortsausgang
Richtung Körle wohnen -Antrag auf einstweiligen
Rechtsschutz gestellt.
Dies sei notwendig geworden, heißt es in einer Pressemitteilung
des BI-Vorsitzenden Stefan Kordel, „nachdem der Kreis im
Baugenehmigungsverfahren
nach Auffassung der Bürgerinitiative „Saubere
Zukunft" e.V. die Kritik der Kontra-Bewegung nicht
ausreichend in den Bauantrag eingearbeitet hat."
Mit
Patrick Habor hat sich die Bürgerinitative einen Fachmann ins
Boot geholt. Der Göttinger Rechtsanwalt hat sich auf Klagen
gegen Windkraftanlagen spezialisiert. Ob Gemeinden, Bis oder
Privatpersonen, in Sachen Windenergie vertritt er Klienten aus
dem ganzen Bundesgebiet, vorzugsweise
aus Norddeutschland. Seit eineinhalb Jahren berät er die Albshäuser.
„Es
ist ja nicht so, dass wir die Windkraft nicht brauchen",
betonte BI-Mitglied Alfred Heinmann beim abendlichen
Informationstreffen in seinem Garten in Albshausen, „aber
nicht hier". Seiner Ansicht nach geht es den Betreibern
nicht um Umweltschutz, „da geht's knallhart ums
Geschäft". Schon jetzt müssten sie Tag und Nacht eine Lärmbelästigung
der Bundesstraße ertragen, „und jetzt auch noch das".
Von einer „entscheidenden Phase" sprach Stefan Kordel,
„nachzig Angeboten an Gemeinde und
Argumente:
Schattenschlag, Lärm und Landschaftsbild
Betreiber
den gerichtlichen Weg einzuschlagen".
Chancen
sehen die Gegner, weil eine Hecke, die hätte geschützt werden
müssen, durch den Zufahrtsweg kaputt gemacht wurde. Zudem hätten
sie nachgemessen,
dass die Stellplatzfläche für die Windkraftanlage im Westen
statt der geplanten 15 mal 22 Meter mit 22 mal 38 Meter zu groß
ausgefallen sei.
Darüber
hinaus werfen die Gegner den Windrad-Bauherrn vor, den
angefallenen Mutterboden nicht vorschriftsmäßig gelagert zu
haben. Dieser nämlich müsse mit Kreuzblütlern eingesät
werden, Hilfe
in naturschutz-relevanten Fragen
bekommt die BI von fachkundiger Seite. Tilmann Kluge, Leiter
einer Unteren Naturschutzbehörde, engagiert sich privat
für die BI und hat sich die Baustelle am Körler Berg angesehen.
Er will erneut an die Behörden herantreten. Nach seiner
Auffassung hätte der neue westliche Zufahrtsweg so nicht
genehmigt werden dürfen, da keine Eingriffsminimierung
vorgenommen wurde. Zudem hätten nach Kluges Auffassung ältere
Bäume nicht gefällt werden dürfen. Weitere Ansatzpunkte
sind für den Rechtsanwalt, dass notwendige Ausgleichsflächen
nicht zur Verfügung stünden. Außerdem wurde Habors Ansicht
nach die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes nur
unzureichend geprüft.
Ein
Stein des Anstoßes: Für die beiden Windkraftanlagen am Körler
Berg
wurden ältere Bäume gefällt. Eines von mehreren Argumenten,
die die Windradgegner ins Feld führen.
Der
Schattenschlag sei nicht geregelt („da fehlt's an aussagekräftigen Prognosen") und auch das Lärmgutachten könne ein gravierender Mangel sein.
„Hier wurde eine konservative Schallprognose gemacht", so
Habor, außerdem fehlten bestimmte Zuschläge, die nach der Technischen Anleitung (TA) Luft notwendig seien. Wenig Chancen sieht er für die Nachbarn der Windräder, eine „visuelle Beeinträchtigung" ins Feld führen zu können, schließlich habe niemand das Recht auf einen unbebauten Außenbereich.
Hintergrund Normenkontrolle
Mit einer Normenkontrollklage der Gemeinde Guxhagen gegen den Bebauungsplan der Nachbargemeinde Körle wird der Verwaltungsgerichtshof bemüht, das Zustandekommen des Papiers zu prüfen.
Begründung: Belange der Gemeinde Guxhagen und der Albshäuser wurden verletzt, so BI-Vorsitzender Stefan Kordel. Der Weg über eine Normenkontrollklage sei sicherlich effektiv, sagt BI-Rechtsanwalt Patrick Habor. Ob die Argumente reichen werden, müsse sich zeigen.
Dennoch rechnet sich Habor angesichts verschiedener Gerichtsentscheidungen gute Chancen aus. Mehrere Albshäuser Anwohner haben beim Kreis, der
Genehmigungs- behörde, Widerspruch gegen die Baugenehmigung für die Windkraftanlagen eingelegt.
Dafür wurde einstweiliger Rechtsschutz beantragt, solange über den Widerspruch beim Kreis noch nicht entschieden ist. In einem Termin beim Rechtsamt des Kreises werde versucht, eine Einigung mit den Gegnern zu erreichen, die Widerspruch eingelegt haben. Gelingt das nicht, ist der Verwaltungsgerichtshof zuständig. Der könne einen Baustopp verlangen, bis Widersprüche bzw. die Normenkontrolle geklärt seien, so Kördel.
(HNA
Melsungen, ALE 31.07.02)