Gebührensatzung für den Kindergarten geändert
Die
Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 14. Juli 2003 die Gebührensatzung
für den Kindergarten geändert. Es handelt sich lediglich darum,
dass die zu zahlenden Kosten des Mittagessens künftig nicht mehr in
der Satzung geregelt werden. Um flexibler auf Preisveränderungen
bei Lieferanten reagieren zu können, setzt künftig der
Gemeindevorstand die Essenspreise fest. Der Beschluss wurde
einstimmig gefasst.
Nachstehend wird die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
des Kindergartens öffentlich bekannt gemacht:
1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
zur Satzung der Gemeinde Körle über die Benutzung des
Kindergartens und des Kinderhortes der Gemeinde Körle Gemäß HGO,
letzte Fassung, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Körle in
ihrer Sitzung am 14. Juli 2003 folgende 1. Satzung zur Änderung der
Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Körle über die Benutzung
des Kindergartens und des Kinderhortes der Gemeinde Körle
beschlossen:
Artikel 1
Der § 3 Abs. (1) erhält folgende Neufassung:
(1) Das Verpflegungsentgelt für das Mittagessen wird vom Gemeinde-
vorstand festgesetzt.
Artikel 2
Diese Änderung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Körle, 25. Juli 2003
Der Gemeindevorstand
Gerhold, Bürgermeister
Stand: 02.08.03 19:59, (c) www.koerle.net
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