Körle                                                                                          Presse, 25.07.03


Gebührensatzung für den Kindergarten geändert

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 14. Juli 2003 die Gebührensatzung für den Kindergarten geändert. Es handelt sich lediglich darum, dass die zu zahlenden Kosten des Mittagessens künftig nicht mehr in der Satzung geregelt werden. Um flexibler auf Preisveränderungen bei Lieferanten reagieren zu können, setzt künftig der Gemeindevorstand die Essenspreise fest. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Nachstehend wird die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung des Kindergartens öffentlich bekannt gemacht:
1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
zur Satzung der Gemeinde Körle über die Benutzung des Kindergartens und des Kinderhortes der Gemeinde Körle Gemäß HGO, letzte Fassung, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Körle in ihrer Sitzung am 14. Juli 2003 folgende 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Körle über die Benutzung des Kindergartens und des Kinderhortes der Gemeinde Körle beschlossen:
Artikel 1
Der § 3 Abs. (1) erhält folgende Neufassung:
(1) Das Verpflegungsentgelt für das Mittagessen wird vom Gemeinde- vorstand festgesetzt.
Artikel 2
Diese Änderung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Körle, 25. Juli 2003
Der Gemeindevorstand
Gerhold, Bürgermeister

Stand: 02.08.03 19:59, (c) www.koerle.net