Körle                                                                                           Presse, 17.10.03


Lohnsteuerkarten für das Jahr 2004


Die Lohnsteuerkarten für das Jahr 2004 wurden in der Gemeinde Körle und den Ortsteilen allen Arbeitnehmern zugestellt. Im Interesse der Lohnsteuerpflichtigen wird auf folgendes hingewiesen:

1.Die Eintragung auf der Lohnsteuerkarte 2004 bitten wir zu überprüfen und erforderlichenfalls die Berichtigung zu beantragen.

2.Die Lohnsteuerkarte 2004 ist dem Arbeitgeber rechtzeitig vor der ersten Lohn- bzw. Gehaltszahlung für Januar 2004 vorzulegen.

3.Arbeitnehmer, die bisher keine Lohnsteuerkarte erhalten haben, können die Ausschreibung einer entsprechenden Karte bei der Gemeinde Körle, Zimmer 1, beantragen. Arbeitnehmer, die keine Lohnsteuerkarte (mehr) benötigen, werden gebeten, diese zurückzugeben.

4.Wir machen darauf aufmerksam, dass die schuldhafte Nichtvorlage der Lohnsteuerkarte zu erhöhtem Steuerabzug führen kann.

5. Kinder über 18 Jahre in Schul- bzw. Berufsausbildung werden auf Antrag vom Finanzamt Melsungen eingetragen.

6.Pauschbeträge für Behinderte, die auf der Steuerkarte 2004 nicht berücksichtigt sind, müssen neu beim Finanzamt beantragt werden.

Bitte beachten Sie in jedem Fall den KLEINEN RATGEBER FÜR LOHNSTEUERZAHLER, der jeder Steuerkarte beigefügt ist.

Stand: 18.11.03 23:07, (c) www.koerle.net