Körle                                                                                           Presse, 05.03.04


Grillhütte Empfershausen

Im Sommer 2003 wurde anlässlich der 700-Jahr-Feier Empfershausen die Grillhütte am dortigen DGH eingeweiht, nachdem sie in Kooperation zwischen Vereinen und dem gemeindlichen Bauhof ausgebaut wurde. Die Hütte verfügt seitdem über herausnehmbare Fensterelemente, eigene Toiletten und Inventar (Theke, Brauereigarnituren etc.) und kann von jedem Körler Bürger gemietet werden.
Freie Termine und weitere Informationen beim Ortsvorsteher Jochen Albrand Tel. 05661/50565.
Der Gemeindevorstand hat in seiner letzten Sitzung eine Benutzungs- ordnung für die Grillhütte beschlossen, die wir nachstehend bekannt machen:
BENUTZUNGSORDNUNG für die Grillhütte Empfershausen
1.Die Grillhütte in Empfershausen steht im Eigentum der Gemeinde Körle. Sie ist eine öffentliche Einrichtung, deren Benutzung nur nach Abschluss eines Mietvertrages gestattet ist.
2.Die Benutzung kann durch Vereine, Gruppen, Schulen, Organisationen und Einzelpersonen erfolgen, wobei örtliche Bewerber vorrangig behandelt werden.
3.Ein Nutzungsrecht besteht erst nach Zahlung der Miete und der Kaution.
4.Mit Zahlung der Miete sind folgende Kosten gedeckt: Nutzung der Grillhütte einschließlich des Mobiliars und der WC-Anlage, des Grills sowie Wasser- und Kanalgebühren sowie Stromkosten. Nicht eingeschlossen sind Kosten der Abfallentsorgung. Müllsäcke können bei der Gemeinde erworben werden.
5.Vor Rückgabe der Anlage an den Gemeindebeauftragten hat der Mieter eine gründliche Reinigung durchzuführen. Alle Abfälle sind vom Mieter zu entsorgen, ebenso die Asche des Grills. Der Grill einschließlich Zubehör ist zu säubern, Tische und Sitzgelegenheiten sind feucht abzuwischen. Der befestigte Fußboden ist besenrein zu kehren.
6.Das Inventar der Grillhütte ist nach Beendigung der Veranstaltung in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zurückzugeben. Unbrauchbar gewordenes oder fehlendes Inventar ist zum Neuwert zu ersetzen und wird dem Benutzer in Rechnung gestellt bzw. mit der Kaution verrechnet.
7.Die tatsächliche Nutzung der Grillhütte beginnt mit der Übergabe der Schlüssel durch den Gemeindebeauftragten. Dieser übt auch das Hausrecht im Namen des Gemeindevorstandes aus. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten.
8.Die Grillhütte ist Brauereigebunden. Zum Ausschank sind ausschließlich Biere der Brauerei Malsfeld zugelassen.
9.Feuer darf nur an der dafür vorgesehenen Stelle entzündet werden.
10.Der Mieter ist für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wie z.B. Jugendschutz, Lärmschutz verantwortlich. Die Aufstellung von Lautsprechern im Freien ist aus Lärmschutzgründen nicht gestattet. Das Aufstellen von Zelten bedarf der Genehmigung des Gemeindebeauftragten. Grünflächen dürfen mit Kraftfahrzeugen nicht befahren werden.
11.Die Übergabe der Anlage an den Gemeindebeauftragten erfolgt spätestens am folgenden Tag bis 10.00 Uhr oder nach Absprache mit dem Gemeindebeauftragten. Beschädigungen werden in Höhe der tatsächlichen Reparaturkosten in Rechnung gestellt.
12.Die Nutzungsgebühren betragen pro Tag 50,- ¤. Für örtliche Kindergartengruppen und Schulklassen der Grundschule Körle ist die Benutzung kostenfrei. Mit der Übergabe der Anlage an den Mieter ist von diesem eine Kaution in Höhe von 100,- ¤ zu entrichten, die bei einer mangelfreien Abnahme erstattet wird.
13.Eine Benutzungsordnung sowie ein Verzeichnis aller für die Benutzer wichtigen Telefonnummern hängt in der Grillhütte aus.
14.Diese Benutzungsordnung tritt am 01.03.2004 in Kraft.
Körle, 24.02.2004
Gemeindevorstand der Gemeinde Körle
Gerhold, Bürgermeister(Siegel)

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