Grillhütte Empfershausen
Im Sommer 2003 wurde anlässlich der 700-Jahr-Feier Empfershausen
die Grillhütte am dortigen DGH eingeweiht, nachdem sie in
Kooperation zwischen Vereinen und dem gemeindlichen Bauhof ausgebaut
wurde. Die Hütte verfügt seitdem über herausnehmbare
Fensterelemente, eigene Toiletten und Inventar (Theke,
Brauereigarnituren etc.) und kann von jedem Körler Bürger gemietet
werden.
Freie Termine und weitere Informationen beim Ortsvorsteher Jochen
Albrand Tel. 05661/50565.
Der Gemeindevorstand hat in seiner letzten Sitzung eine Benutzungs-
ordnung für die Grillhütte beschlossen, die wir nachstehend
bekannt machen:
BENUTZUNGSORDNUNG für die Grillhütte Empfershausen
1.Die
Grillhütte in Empfershausen steht im Eigentum der Gemeinde Körle.
Sie ist eine öffentliche Einrichtung, deren Benutzung nur nach
Abschluss eines Mietvertrages gestattet ist.
2.Die
Benutzung kann durch Vereine, Gruppen, Schulen, Organisationen und
Einzelpersonen erfolgen, wobei örtliche Bewerber vorrangig
behandelt werden.
3.Ein
Nutzungsrecht besteht erst nach Zahlung der Miete und der Kaution.
4.Mit
Zahlung der Miete sind folgende Kosten gedeckt: Nutzung der Grillhütte
einschließlich des Mobiliars und der WC-Anlage, des Grills sowie
Wasser- und Kanalgebühren sowie Stromkosten. Nicht eingeschlossen
sind Kosten der Abfallentsorgung. Müllsäcke können bei der
Gemeinde erworben werden.
5.Vor
Rückgabe der Anlage an den Gemeindebeauftragten hat der Mieter eine
gründliche Reinigung durchzuführen. Alle Abfälle sind vom Mieter
zu entsorgen, ebenso die Asche des Grills. Der Grill einschließlich
Zubehör ist zu säubern, Tische und Sitzgelegenheiten sind feucht
abzuwischen. Der befestigte Fußboden ist besenrein zu kehren.
6.Das
Inventar der Grillhütte ist nach Beendigung der Veranstaltung in
einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zurückzugeben.
Unbrauchbar gewordenes oder fehlendes Inventar ist zum Neuwert zu
ersetzen und wird dem Benutzer in Rechnung gestellt bzw. mit der
Kaution verrechnet.
7.Die
tatsächliche Nutzung der Grillhütte beginnt mit der Übergabe der
Schlüssel durch den Gemeindebeauftragten. Dieser übt auch das
Hausrecht im Namen des Gemeindevorstandes aus. Seinen Anweisungen
ist Folge zu leisten.
8.Die
Grillhütte ist Brauereigebunden. Zum Ausschank sind ausschließlich
Biere der Brauerei Malsfeld zugelassen.
9.Feuer
darf nur an der dafür vorgesehenen Stelle entzündet werden.
10.Der
Mieter ist für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften wie z.B.
Jugendschutz, Lärmschutz verantwortlich. Die Aufstellung von
Lautsprechern im Freien ist aus Lärmschutzgründen nicht gestattet.
Das Aufstellen von Zelten bedarf der Genehmigung des
Gemeindebeauftragten. Grünflächen dürfen mit Kraftfahrzeugen
nicht befahren werden.
11.Die
Übergabe der Anlage an den Gemeindebeauftragten erfolgt spätestens
am folgenden Tag bis 10.00 Uhr oder nach Absprache mit dem
Gemeindebeauftragten. Beschädigungen werden in Höhe der tatsächlichen
Reparaturkosten in Rechnung gestellt.
12.Die
Nutzungsgebühren betragen pro Tag 50,- ¤. Für örtliche
Kindergartengruppen und Schulklassen der Grundschule Körle ist die
Benutzung kostenfrei. Mit der Übergabe der Anlage an den Mieter ist
von diesem eine Kaution in Höhe von 100,- ¤ zu entrichten, die bei
einer mangelfreien Abnahme erstattet wird.
13.Eine
Benutzungsordnung sowie ein Verzeichnis aller für die Benutzer
wichtigen Telefonnummern hängt in der Grillhütte aus.
14.Diese
Benutzungsordnung tritt am 01.03.2004 in Kraft.
Körle, 24.02.2004
Gemeindevorstand der Gemeinde Körle
Gerhold, Bürgermeister(Siegel)
Stand: 11.03.04 18:57, (c) www.koerle.net
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