Aus dem Rathaus wird Berichtet                                           Körle, 06.07.01 
Internationale Organisation für Migration (IOM)

Die Internationale Organisation für Migration (IOM) wurde im Rahmen der abschließenden Vereinbarung, die im Prozess um die Vermögenswerte von Holocaust-Opfern (Schweizer Banken) vor dem "United Sta-tes District Court for the Eastern District of New York" erzielt wurde, zu einer der Durchführungsorganisationen ernannt. Der Großteil der 1,25 Mrd. US$ aus dem vereinbarten Fonds wird dazu dienen, für Einlagen bei Schweizer Banken zu entschädigen, die Eigentum von Holocaust-Opfern waren, aber nie an die Erben zurückgegeben wurden.

Der Fonds wird auch Entschädigungen an frühere Sklavenarbeiter und bestimmte andere Opfer des Nazi-Regimes auszahlen. IOM ist für die Bearbeitung von Entschädigungsanträgen von Personen zuständig, die von den Nazis verfolgt wurden oder Ziele von Verfolgung waren, weil sie Sinti oder Roma, Zeugen Jehovas, homosexuell, oder körperlich oder geistig behindert waren oder dafür gehalten wurden. Innerhalb des Holocaust Victim Assets Programmes (Schweizer Banken) erwartet IOM 20.000 bis 25.000 Antragstellungen und wird 20 bis 25 Millionen US$ an die Opfer des Nazi-Regimes auszahlen.

IOM ist für Antragsteller der folgenden drei Gruppen zuständig:

(1) Nichtjüdische Opfer oder Ziele von Nazi-Verfolgung, die für deutsche Unternehmen oder für das Nazi-Regime Sklavenarbeit geleistet haben (Sklavenarbeit Klasse l);

(2) Personen, die für bestimmte Schweizer Unternehmen oder deren Tochtergesellschaften Sklavenarbeit geleistet haben, unabhängig davon, ob diese Personen Opfer oder Ziele von Nazi-Verfolgung waren (Sklavenarbeit Klasse II);

(3) Nichtjüdische Opfer oder Ziele von Nazi-Verfolgung, die (a) versucht haben, in die Schweiz einzureisen, um der Nazi-Verfolgung zu entgehen, und denen in der Zeit vom 1. Januar 1933 bis 9. Mai 1945 entweder die Einreise verweigert wurde, oder die nach ihrer Einreise wieder ausgewiesen wurden, oder (b) nach der Einreise inhaftiert, missbraucht oder sonst als Flüchtlinge in der Schweiz auf andere Weise benachteiligt wurden (Flüchtlings-Klasse).

Die Erben von Opfern aller drei Klassen können nur dann einen Entschädigungsantrag stellen, wenn die berechtigte Person am oder nach dem 16. Februar 1999 verstorben ist. Die Anträge für Sklavenarbeit Klasse l müssen bis zum 11. August 2001 eingereicht werden. Die Anträge für Sklavenarbeit Klasse II und die Flüchtlingsklasse müssen bis zum 30. September 2001 eingereicht werden.

Weitere Auskünfte sowie eine Liste der Sklavenarbeit Klasse II Firmen und eine Teilliste der Flüchtlinge, denen die Einreise in die Schweiz verweigert wurde oder die nach ihrer Einreise wieder ausgewiesen wurden, sind im IOM Büro in Berlin oder im Internet auf der Seite www.swissbankclaims.iom.int erhältlich. Die Hotline-Telefonnummer in Berlin ist 030/278 778-77 Sie können auch IOM in Genf kontaktieren:

IOM/HVAP, PO Box 71, 1211 Genf 19, Schweiz, Fax: +41-22-798-6150, Tel.: +41-22-717-9204, E-mail: swissbankclaims@iom.int


Personelle Veränderungen bei den Gemeindebediensteten

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

im vergangenen Jahr hat es größere personelle Veränderungen im Bereich der Gemeindebediensteten gegeben. Wir möchten Ihnen auf diesem Weg die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorstellen und beginnen in dieser Ausgabe mit den Bediensteten des Rathauses. In einer der nächsten Ausgaben werden die Beschäftigten des Bauhofes, des Kindergartens und weiterer Einrichtungen folgen.

Im Rathaus arbeiten für Sie:


Mario Gerhold
Bürgermeister
Tel. 9498-12
bgm@koerle.de


Werner Glöckner

Dipl.-Verwaltungswirt
Hauptamt, Bauamt, Wahlen
Tel. 9498-16 
hauptamt@koerle.de
 


Sonja Dieling

Verwaltungsfachangestellte
Gemeindekasse
Tel. 9498-14 
gemeindekasse@koerle.de
 


Miriam Eckert

Auszubildende zur Verwaltungsfachangestellten
Tel. 9498-0 
meldeamt@koerle.de
 


Susanne Friedrich

Verwaltungsfachangestellte
Einwohnermeldeamt, Vorzimmer Bürgermeister
Tel. 9498-11 
meldeamt@koerle.de
 


Andrea Grenzebach

Verwaltungsfachangestellte Standesamt, Personalwesen 
Soziale Angelegenheiten
Tel. 9498-17 
ordnungsamt@koerle.de
 


Dirk Sohl

Verwaltungsfachangestellter
Ordnungsamt Landwirtschaft
Tel. 9498-15 
ordnungsamt@koerle.de
 


Martina Teis
Verwaltungsfachangestellte 
Steuern, Gebühren Fundsachen
Tel. 9498-18 
steueramt@koerle.de
 


Annemarie Stöcker

Raumpflegerin
Tel. 9498-0

Satzung

Die nachstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Körle, 06 07 2001 Gerhold, Bürgermeister

2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Körle vom 05.07.1999 über die Benutzung des Kindergartens und des Kinderhortes der Gemeinde Körle

Aufgrund der§§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs.1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) In der Fassung vom 01.04.1993 (GVBI.1992 l S 534) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.1999 (GVBI. 2000 l S. 2) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Körle in der Sitzung am 25.06,2001 folgende 2. Änderungssalzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Körle vom 05 07.1999 über die Benutzung des Kindergartens und des Kinderhortes der Gemeinde Körle beschlossen:

Artikel 1 Im § 2 der Satzung, Abs.1 wird nach c) eingefügt:

d) für die erweiterte Betreuungszeit im Kindergarten von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr für das Einzelkind einer Familie 264,00 DM.

e) für die erweiterte Betreuungszeit im Kindergarten von 7.30 Uhr bis

15.00 Uhr für das Einzelkind einer Familie 296,50 DM. im Absatz 2 wird b) wie folgt ersetzt.

b) für die erweiterte Betreuung im Kindergarten bis 14.00 Uhr und im Hort für das zweite Kind 140,25 DM, für das dritte und jedes weitere Kind 93,50 DM monatlich.

c) für die erweiterte Betreuung im Kindergarten bis 13.00 Uhr für das zweite Kind 132,00 DM, für das dritte und jedes weitere Kind 88,00 DM,

d) für die erweiterte Betreuung im Kindergarten bis 15.00 Uhr für das zweite Kind 148,50 DM, für das dritte und jedes weitere Kind 99,00 DM. Die im § 3 in der Anlage beigefügten Tabellen werden um die Tabellen für die Betreuungszeit im Kindergarten bis 13.00 Uhr und bis 15.00 Uhr ergänzt.

Artikel 2

Diese Änderungssalzung tritt zum 01.08.2001 in Kraft.
Körle, den 25.06.2001

Der Gemeindevorstand
, Gerhold, Bürgermeister

Anlage zur 2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Körle vom 05.07.1999 über die Benutzung des Kindergartens und des Kinderhortes der Gemeinde Körle

Betreuung im Kindergarten bis 13.00 Uhr 
Monatliches Familien 

Kindergarten 13 Uhr
Bruttoeinkommen
für das 1. Kind 1/1 für das 2. Kind 1/2 für das 3. und weitere Kind 1/3
bis 3.000,00 DM
bis 3.500,00 DM
bis 4,000,00 DM
bis 4.500,00 DM
bis 5,000,00 DM
bis 5.500,00 DM
bis 6.000,00 DM
bis 6.500,00 DM
bis 7.000,00 DM
bis 7.500,00 DM
bis 8.000,00 DM
bis 8 500,00 DM
bis 9.000,00 DM
bis 9.500,00 DM
bis 10.000,00 DM Höchstgebühr             
116,00 DM 121,25 DM
126,50 DM 131,75 DM 137,50 DM
143,00 DM
148,50 DM 154,00 DM 159,50 DM
170,50 DM
181,50 DM 198.00 DM 214,50 DM
231,00 DM
247,50 DM 264,00 DM
58,00 DM
60,50 DM
63,25 DM
66,00 DM
68,75 DM
71,50 DM
74,25 DM
77.00 DM
79,75 DM
85,25 DM
90,75 DM
99,00 DM
107,25 DM 115,50 DM 123,75 DM 132,00 DM
38,50 DM
40,50 DM
42,00 DM
44,00 DM
46,00 DM
47,50 DM
49,50 DM
51,50 DM
53,00 DM
57,00 DM
60,50 DM
66,00 DM
71,50 DM
77,00 DM
82,50 DM
88,00 DM
Kindergarten 15 Uhr
Bruttoeinkommen
für das 1. Kind 1/1 für das 2. Kind 1/2 für das 3. und weitere Kind 1/3
bis 3.000,00 DM
bis 3.500,00 DM
bis 4,000,00 DM
bis 4.500,00 DM
bis 5,000,00 DM
bis 5.500,00 DM
bis 6.000,00 DM
bis 6.500,00 DM
bis 7.000,00 DM
bis 7.500,00 DM
bis 8.000,00 DM
bis 8 500,00 DM
bis 9.000,00 DM
bis 9.500,00 DM
bis 10.000,00 DM Höchstgebühr      
148,00 DM 153,50 DM 159,00 DM 164,50 DM 170,00 DM 175,50 DM 181,00 DM 186,50 DM 192,00 DM 203,00 DM 214,00 DM 230,50 DM 247,00 DM 263,50 DM 280,00 DM 296,50 DM 74,00 DM
76,75 DM
79,50 DM
82,25 DM
85,00 DM
87,75 DM
90,50 DM
93,25 DM
96,00 DM
101,50 DM 107,00 DM 115,25 DM 123,50 DM 131,75 DM 140,00 DM 148,25 DM
49,50 DM
51,00 DM
53,00 DM
55,00 DM
56,50 DM
58,50 DM
60,50 DM
62,00 DM
64,00 DM
67,50 DM
71,50 DM
77,00 DM
82,50 DM
88,00 DM
93,50 DM
99,00 DM

Kurvenbereich soll sicherer werden

Die Kurve am Ortseingang der B 83 aus Richtung Melsungen hat in der Vergangenheit durch schwere Unfälle Schlagzeilen gemacht. Unter anderem waren bei einem Unfall im Jahr 1999 zwei Menschen getötet worden, bei einem weiteren Unfall im November letzten Jahres starben wiederum zwei Menschen.

Trotz 70-km/h-Beschilderung eine häufige Unfallstelle: Die Kurve der B 83 in Höhe der Körler Mühle

Um nach Maßnahmen gegen solche Unfälle zu suchen, fand vor wenigen Wochen eine Verkehrsschau mit Vertretern des Landratsamtes und der Polizei statt, die für Beschilderungen u.a. zuständig wären. In Bezug auf die schweren Unfälle stellte der Vertreter der Polizei fest, dass diese jeweils verschiedene Ursachen gehabt hätten und nicht auf eine mangelhafte Beschilderung zurückzuführen seien. Bei dem Unfall im Jahr 1999 sei wesentlich überhöhte Geschwindigkeit auf regennasser Fahrbahn die Ursache gewesen, bei dem zweiten Unfall im vergangenen Jahr habe starker Alkoholgenuss zum Unfall geführt. Grundsätzlich hielten die Verkehrsexperten die bestehende 70-km/h-Beschränkung für angemessen. Die von der Gemeinde Körte angeregte Versetzung der Ortstafel in Richtung Melsungen, etwa 100 m vor die Kurve, fand keine Zustimmung, weil die gesetzlichen Vorgaben (beiderseitige Bebauung etc.) nicht gegeben seien. Die Vertreter der zuständigen Behörden gaben folgende Anregungen:

1. Aufstellung von Plakattafeln mit dem Hinweis "Schleudergefahr" durch die Verkehrswacht

2. Installation einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (= Starenkasten) durch die Gemeinde Körle oder den Ordnungsbehördenbezirk

Der Gemeindevorstand hat die Aufstellung eines Verkehrsplakates bereits beantragt. Über die Installation einer festen Geschwindigkeitsüberwachung wird noch entschieden, bis zu diesem Zeitpunkt werden vorläufig Messungen mit einer mobilen Kamera vorgenommen.


Stellungnahme oder weitergehende Links :

Leserbriefe/e-Mail zu den Themen: 

Die Grundlage für die Berichte stammen von der Gemeinde Körle.

Stand: 04.08.01 22:38, (c) www.koerle.net 

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