Aus dem Rathaus wird Berichtet                                           Körle, 02.08.01 


Verordnung über die Sperrzeit wurde mit Wirkung vom 
1. August 2001 geändert

Nachfolgend gilt nunmehr folgende Verordnung.

Verordnung über die Sperrzeit (Sperrzeit VO)

vom 27. Juni 2001

Aufgrund des § 18 Satz 1 und 2 des Gaststättengesetzes in der Fassung vom 20. November 1998 (BGBI. l S. 3419) und des § 1 der Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Gaststättengesetz vom 5. April 1971 (GVBI. l S. 89) wird verordnet:

§ 1 - Allgemeine Sperrzeit 

(1) Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. Öffentliche Vergnügungsstätten im Sinne des Gaststättengesetzes und dieser Verordnung sind insbesondere Orte, an denen folgende Veranstaltungen stattfinden:

1. Theater- und Filmvorführungen,
2. Schaustellungen,
3. Tanzveranstaltungen,
4. Musikaufführungen,
5. Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne des § 33 i Abs. 1
Satz 1 der Gewerbeordnung.

(2) In der Nacht zum 1. Januar, in den Nächten zum Freitag vor Fastnacht bis zum Aschermittwoch sowie in der Nacht zum 1. Mai ist die Sperrzeit aufgehoben.

§ 2 - Sperrzeit für bestimmte Betriebsarten

§ 1 Abs. 1 gilt nicht für Schank- und Speisewirtschaften auf Messen und Märkten, soweit Satz 2 nichts anderes bestimmt. Die Sperrzeit für öffentliche Vergnügungsstätten in Vergnügungsparks, auf Jahrmärkten, auf Volks- und Rummelplätzen sowie für sonstige öffentliche Vergnügungsstätten, auf denen Veranstaltungen nach § 60 a der Gewerbeordnung stattfinden, beginnt um 24.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr.

§ 3 - Allgemeine Ausnahmen

Die zuständige Verwaltungsbehörde kann bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse die Sperrzeit allgemein verlängern, verkürzen oder aufheben.

§ 4 - Ausnahmen für einzelne Schank- und Speisewirtscharten sowie öffentliche Vergnügungsstätten

Die zuständige Verwaltungsbehörde kann bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse für einzelne Betriebe den Beginn der Sperrzeit vorverlegen, das Ende der Sperrzeit hinausschieben oder die Sperrzeit befristet oder widerruflich aufheben. Sie kann die Aufhebung der Sperrzeit jederzeit mit Auflagen versehen.

§ 5 - Zuständigkeit

(1) Für die Festsetzung von Ausnahmen nach § 3 sind zuständig:

1. Die Bezirksordnungsbehörden für kreisübergreifende Regelungen,

2. die Kreisordnungsbehörden für gemeindeübergreifende Regelungen,

3. die örtlichen Ordnungsbehörden für Regelungen innerhalb des Gemeindegebietes.

(2) Für die Festsetzung von Ausnahmen nach § 4 sind die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig.

§ 6 - Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne des § 28 Abs. 1 Nr. 12 des Gaststättengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Auflage nach § 4 Satz 2 zuwiderhandelt.

§ 7 - Aufhebung bisherigen Rechts

Die Verordnung über die Sperrzeit vom 19. April 1971 (GVBI. l S. 96), geändert durch Verordnung vom 8. August 1979 (GVBI. l S. 207) wird aufgehoben.

§ 8 - In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am 1. August 2001 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2006 außer Kraft.

Wiesbaden, Juni 2001 
Der Hessische Minister des Innern und für Sport (Bouffier)


Sperrung des Radweges R1 zwischen Lobenhausen und Wagenfurth

Der Radweg R1 zwischen Lobenhausen und Wagenfurth ist am Samstag, 18. August 2001, in der Zeit von 14.00 bis 15.30 Uhr gesperrt. Die Sperrung erfolgt aufgrund einer dort stattfindenden Triathlonveranstaltung.


Agenda, Arbeitsgruppe 1 "Gesundes Leben"

Die Arbeitsgruppe 1 "Gesundes Leben" (gesunde Ernährung, Landwirtschaft, Wasser, Energie Forstwirtschaft und Naturschutz) trifft sich am Donnerstag, 9.8.2001, um 19.30 Uhr im DRK- Vereinshaus. Alle Interessenten sind herzlichst eingeladen.


Sprechstunde des Kreisbauamtes fällt aus

Die Sprechstunde des Kreisbauamtes am 10.08.2001 im Körler Rathaus fällt wegen Urlaub des Sachbearbeiters aus.


Gemeindekasse Körle

Die Gemeindekasse Körle macht darauf aufmerksam, dass der nächste Fälligkeitstermin für die an die Gemeinde Körle zu entrichtenden Steuern und Abgaben am 15.08.2001 ist.

Wir bitten daher um fristgerechte Überweisung auf eines der nachfolgenden Konten:

Kreissparkasse Schwalm-Eder Konto 0 048 011 266 - BLZ 520 521 54 i/R-Bank Schwalm-Eder Konto 2 806 673 - BLZ 520 623 01

Um Fehlbuchungen nahezu ausschließen zu können, ist in jedem Fall die in den Steuer- und Abgabenbescheiden ausgedruckte Konto-Nr. im Feld "Verwendungszweck" anzugeben.

Alle nicht eingegangenen Beträge müssen nach Ablauf der Zahlungsrist im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens durch die jeweilige Vollstreckungsbehörde eingezogen werden. Erhebliche Mehrkosten, die durch die Maßnahme entstehen, können sei pünktlicher Zahlung vermieden werden. Und noch ein Tipp:

Beteiligung am Lastschriftverfahren bewahrt vor Unannehmlichkeiten Und zusätzlichen Kosten. Einzugsermächtigungen können bei den o. g. Kreditinstituten und der Gemeindekasse erteilt werden!


Einladung zur Radtour nach Floh vom 14. bis 16. September

Die Idee, eine Radtour in die Partnergemeinde Floh/Thüringen zu veranstalten, ist auf sehr gute Resonanz gestoßen. In Absprache mit der Partnergemeinde Floh-Seligenthal findet die Tour vom Freitag, 14. September bis Sonntag, 16. September statt. Dieses Datum hat zugleich einen Jubiläumscharakter, denn am 14. September 1991 wurde die Partnerschaftsvereinbarung zwischen Floh und Körle abgeschlossen. Die ca. 140 km lange Strecke wird in zwei Etappen aufgeteilt. Die Tour beginnt am Freitagvormittag ca. 10.00 Uhr in Körle und führt an der Fulda entlang bis Rotenburg-Bebra. Um in das Werratal zu gelangen, überquert die Tour die Anhöhen des Seulingswaldes zwischen Heringen und Bebra. Damit ist die erste Etappe schon geschafft. In der Gegend um Wildeck oder Heringen ist eine Übernachtung im Gasthof vorgesehen. Am Samstagmorgen geht es weiter auf dem Werra-Radweg in Richtung Bad Salzungen. Über Schmalkalden erreicht die Tour die Partnergemeinde am späten Nachmittag. In Floh ist ein geselliger Abend geplant. Nach der Übernachtung im Hotel oder Gasthof erfolgt im Laufe des Sonntages ein organisierter Rücktransport nach Körle.

Zum Thema Geschwindigkeit und Pausen soll ausdrücklich erwähnt werden, dass es sich um keine Profi-Radtour handelt, sondern möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern das Mitfahren ermöglicht werden soll. Ein Begleitfahrzeug für Gepäck und müde Radler ist immer in der Nähe.

Die Kosten pro Person betragen schätzungsweise 120,- DM pro Person inklusive zwei Übernachtungen mit Frühstück, Betreuung der Radiergruppe durch Begleitfahrzeuge sowie Rücktransport von Teilnehmern und Material nach Körle. Die exakten Kosten hängen von der Anzahl der gebuchten Zimmer ab und werden so schnell wie möglich mitgeteilt.

Anmeldungen für die Radtour bitte bis spätestens 10. August 2001 auf dem beigefügten Meldezettel in der Gemeindeverwaltung abgeben oder per Fax an 9498-13:

Anmeldung für die Radtour nach Floh vom 14. bis 16. September 2001

Ich/Wir melde(n) folgende Personen für die Radtour nach Floh:

Name: __________________________________  Alter:   ____ Jahre

Datum: __ . __ . _____  Unterschrift: _________________________


Dorf-Entwicklungs-Konzept in Wagenfurth 

Einladung zum Dorf-Entwicklungs-Plenum

Liebe Wagenfurther Bürgerinnen und Bürger, wir möchten Sie herzlich zum nächsten Plenum des Dorf-Entwicklungs-Konzeptes einladen. In dem Plenum wird der derzeitige Zwischenstand der Dorferneuerung vorgestellt sowie das weitere Vorgehen besprochen. An diesem Abend werden zudem die vorhandenen Ideen zur Straßengestaltung, zur Gestaltung des Kirchplatzes und des Postplatzes weiterentwickelt. Das Plenum findet am

Mittwoch, 15. August, um 20.00 Uhr im DGH Wagenfurth statt. Über eine rege Teilnahme würden wir uns freuen!


Mitteilung des Bezirkschornsteinfegers

Der Bezirksschornsteinfeger teilt mit, dass ab 13. August 2001 die gas- und ölbefeuerten Heizungsanlagen in Körle überprüft werden.


Landwirtschaftliche Sozialversicherungsträger Hessen

In regelmäßigen Abständen werden von den Landw. Sozialversicherungsträgern Hessen, bestehend aus der Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Landwirtschaftlichen Alterskasse Landwirtschaftlichen Krankenkasse und Landwirtschaftlichen Pflegekasse auswärtige Sprechtage durchgeführt, an denen sich interessierte Mitglieder über ihre versicherungsrechtlichen Angelegenheiten informieren können. Der nächste Sprechtag findet wie folgt statt:

Datum: 18.09.2001 Ort: Kreisbauernverband Hessenallee 8 Ziegenhain Zeit: 9.00 -12.00 Uhr

Um telefonische Anmeldung unter der Nummer 0561/1006-2229 wird gebeten.


Sondermüll-Sammlung 2001

am Montag, 13.08.2001, von 15.00 Uhr -19.00 Uhr, Parkplatz Berglandhalle

Warum werden Sonderabfälle gesammelt?

Sonderabfälle gefährden Mensch, Tier und Umwelt und müssen separiert und fachgerecht beseitigt werden.

Zudem ist unsere Kreismülldeponie Wabern nur für Hausmüll bzw. hausmüllähnliche Abfälle zugelassen. Wo können die Sonderabfälle abgegeben werden? Der Zweckverband Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis führt zweimal jährlich mobile Sonderabfallsammelaktionen durch, wo Sonderabfallkleinmengen kostenlos abgegeben werden können. Zusätzlich können Sonderabfälle im Eingangsbereich der Kreismülldeponie Wabern jeden Donnerstag von 13.30 bis 16.30 Uhr abgegeben werden.

Wer darf anliefern?

Die getrennte Sammlung von Sonderabfall-Kleinmengen richtet sich an Haushaltungen, Gewerbebetriebe und den Dienstleistungsbereich. Gewerbebetriebe und Dienstleistungsbetriebe können allerdings nur dann teilnehmen, wenn nicht mehr als insgesamt 500 kg Sonderabfälle jährlich anfallen.

Wenn Sie mehr Sonderabfall haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Hessische Industriemüll GmbH, Am Lossewerk 9, 34123 Kassel, Tel. 0561/570650 oder HIM GmbH, Abt. Kundenbetreuung, Waldstr. 11, 64584 Biebesheim, Tel. 06258/8950. 

Wie kann angeliefert werden? 

Die Behältermüssen dichtschließend sein; am zweckmäßigsten sind die Originalbehälter sollten einigermaßen sauber sein - das Sammelpersonal muß damit arbeiten! dürfen nicht schwerer als 20 kg sein und nicht mehr als 20 Liter Fassungsvermögen haben.

Die Abfälle dürfen nicht mit anderen Stoffen vermischt werden. 

Wieviel darf angeliefert werden?

Die angelieferte Menge darf 100 kg je Sammlung oder Sammeltag nicht überschreiten.

Was wird mit den Sonderabfällen gemacht?

Die Sonderabfälle werden von geschultem Personal entsprechend den Vorgaben der HIM sortiert und verpackt. Je nach Art der Sonderabfälle werden diese wiederaufbereitet, die Wertstoffe herausgeholt, verbrannt (Sonderabfall-Verbrennung) oder endgelagert (Sonderabfalldeponie, Untertagedeponie).

Thema Altöl

Altöl kann beim Kauf von neuem Öl an die Verkaufsstelle zurückgegeben werden. Seit dem 1.7.1987 besteht eine gesetzliche Rücknahmepflicht, und zwar bis zur Menge des neu gekauften Verbrennungsmotoren- und Getriebeöls. Also Kassenbon aufheben! Die Annahme von Altöl bei der Sondermüllsammlung ist ausgeschlossen.

Altmedikamente

Auch Altmedikamente werden seit dem 01.07.1998 nicht mehr bei der Schadstoff-Sammlung entgegengenommen. Bitte geben Sie die Altmedikamente in Ihrer Apotheke ab! Dispersionsfarben

Dispersionsfarben (alle wasserlöslichen Farben) sind kein Sondermüll. Sie müssen mit Zement, Kalk oder Gips vermischt werden, damit sie völlig aushärten und können dann zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden.

KFZ-Batterien

Ab 1.10.1998 müssen verbrauchte Kfz-Batterien (Auto, Motorrad, Schlepper usw.) durch den Handel vom Endverbraucher kostenlos zurückgenommen werden.

Die Abgabe im Schadstoff-Mobil ist nicht mehr möglich. Was gehört zum Sondermüll?

Für diese Frage hat der Zweckverband Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis ein Abfall-ABC über die gängigsten Abfallstorfe in Haushalten erstellt und den jeweiligen Entsorgungsweg angegeben. Fordern Sie es an.

Falls Sie ein Produkt nicht in dieser Liste finden und Ihnen unklar ist, ob der Stoff in die Mülltonne darf oder nicht, rufen Sie uns an oder bringen Sie ihn zur Sondermüllannahme. Das Personal des Schadstoff-Mobiles berät Sie gerne.

Nicht zum Sondermüll gehören reststofffreie Behältnisse. Reststofffrei bedeutet: spachtelrein und tropffrei. Reststofffreie Verkaufsverpackungen mit dem "Grünen Punkt" geben Sie in den gelben Sack, andere Behältnisse können mit dem Hausmüll oder Sperrmüll entsorgt werden. Was kostet das?

Die Abgabe der Abfälle ist kostenfrei. In den Gebühren, die Sie jährlich für Ihre Abfallentsorgung bezahlen, sind diese Kosten bereits enthalten. Weitere Fragen oder Anregungen richten Sie an den Zweckverband Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis, Parkstr. 6, 34576 Homberg/Efze, Tel. 05681/775-510, 775-506. Umwelt-Tip:

Sonderabfälle vermeiden ist der beste Umweltschutz.


Stellungnahme oder weitergehende Links :

Leserbriefe/e-Mail zu den Themen: 

Die Grundlage für die Berichte stammen von der Gemeinde Körle.

Stand: 20.08.01 22:47, (c) www.koerle.net 

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