Verordnung
über die Sperrzeit wurde mit Wirkung vom
1. August 2001 geändert
Nachfolgend
gilt nunmehr folgende Verordnung.
Verordnung
über die Sperrzeit (Sperrzeit VO)
vom
27. Juni 2001
Aufgrund
des § 18 Satz 1 und 2 des Gaststättengesetzes in der Fassung vom
20. November 1998 (BGBI. l S. 3419) und des § 1 der Verordnung zur
Übertragung von Ermächtigungen nach dem Gaststättengesetz vom 5.
April 1971 (GVBI. l S. 89) wird verordnet:
§
1 - Allgemeine Sperrzeit
(1)
Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für
öffentliche Vergnügungsstätten beginnt um 5 Uhr und endet um 6
Uhr. Öffentliche Vergnügungsstätten im Sinne des
Gaststättengesetzes und dieser Verordnung sind insbesondere Orte,
an denen folgende Veranstaltungen stattfinden:
1.
Theater- und Filmvorführungen,
2. Schaustellungen,
3. Tanzveranstaltungen,
4.
Musikaufführungen,
5. Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne des § 33 i Abs. 1
Satz 1
der Gewerbeordnung.
(2)
In der Nacht zum 1. Januar, in den Nächten zum Freitag vor
Fastnacht bis zum Aschermittwoch sowie in der Nacht zum 1. Mai ist
die Sperrzeit aufgehoben.
§
2 - Sperrzeit für bestimmte Betriebsarten
§ 1
Abs. 1 gilt nicht für Schank- und Speisewirtschaften auf Messen und
Märkten, soweit Satz 2 nichts anderes bestimmt. Die Sperrzeit für
öffentliche Vergnügungsstätten in Vergnügungsparks, auf
Jahrmärkten, auf Volks- und Rummelplätzen sowie für sonstige
öffentliche Vergnügungsstätten, auf denen Veranstaltungen nach §
60 a der Gewerbeordnung stattfinden, beginnt um 24.00 Uhr und endet
um 6.00 Uhr.
§
3 - Allgemeine Ausnahmen
Die
zuständige Verwaltungsbehörde kann bei Vorliegen eines
öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse
die Sperrzeit allgemein verlängern, verkürzen oder aufheben.
§
4 - Ausnahmen für einzelne Schank- und Speisewirtscharten sowie
öffentliche Vergnügungsstätten
Die
zuständige Verwaltungsbehörde kann bei Vorliegen eines
öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse
für einzelne Betriebe den Beginn der Sperrzeit vorverlegen, das
Ende der Sperrzeit hinausschieben oder die Sperrzeit befristet oder
widerruflich aufheben. Sie kann die Aufhebung der Sperrzeit
jederzeit mit Auflagen versehen.
§
5 - Zuständigkeit
(1)
Für die Festsetzung von Ausnahmen nach § 3 sind zuständig:
1.
Die Bezirksordnungsbehörden für kreisübergreifende Regelungen,
2.
die Kreisordnungsbehörden für gemeindeübergreifende Regelungen,
3.
die örtlichen Ordnungsbehörden für Regelungen innerhalb des
Gemeindegebietes.
(2)
Für die Festsetzung von Ausnahmen nach § 4 sind die örtlichen
Ordnungsbehörden zuständig.
§
6 - Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig
im Sinne des § 28 Abs. 1 Nr. 12 des Gaststättengesetzes handelt,
wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Auflage nach
§ 4 Satz 2 zuwiderhandelt.
§
7 - Aufhebung bisherigen Rechts
Die
Verordnung über die Sperrzeit vom 19. April 1971 (GVBI. l S. 96),
geändert durch Verordnung vom 8. August 1979 (GVBI. l S. 207) wird
aufgehoben.
§
8 - In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Diese
Verordnung tritt am 1. August 2001 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf
des 31. Dezember 2006 außer Kraft.
Wiesbaden,
Juni 2001
Der Hessische Minister des Innern und für Sport (Bouffier)
Sperrung
des Radweges R1 zwischen Lobenhausen und Wagenfurth
Der
Radweg R1 zwischen Lobenhausen und Wagenfurth ist am Samstag, 18.
August 2001, in der Zeit von 14.00 bis 15.30 Uhr gesperrt. Die
Sperrung erfolgt aufgrund einer dort stattfindenden
Triathlonveranstaltung.
Agenda,
Arbeitsgruppe 1 "Gesundes Leben"
Die
Arbeitsgruppe 1 "Gesundes Leben" (gesunde Ernährung,
Landwirtschaft, Wasser, Energie Forstwirtschaft und Naturschutz)
trifft sich am Donnerstag, 9.8.2001, um 19.30 Uhr im DRK-
Vereinshaus. Alle
Interessenten sind herzlichst eingeladen.
Sprechstunde
des Kreisbauamtes fällt aus
Die
Sprechstunde des Kreisbauamtes am 10.08.2001 im Körler Rathaus
fällt wegen Urlaub des Sachbearbeiters aus.
Gemeindekasse
Körle
Die
Gemeindekasse Körle macht darauf aufmerksam, dass der nächste Fälligkeitstermin
für die an die Gemeinde Körle zu entrichtenden Steuern und Abgaben
am 15.08.2001 ist.
Wir
bitten daher um fristgerechte Überweisung auf eines der
nachfolgenden Konten:
Kreissparkasse
Schwalm-Eder Konto 0 048 011 266 - BLZ 520 521 54 i/R-Bank
Schwalm-Eder Konto 2 806 673 - BLZ 520 623 01
Um
Fehlbuchungen nahezu ausschließen zu können, ist in jedem Fall die
in den Steuer- und Abgabenbescheiden ausgedruckte Konto-Nr. im Feld
"Verwendungszweck" anzugeben.
Alle
nicht eingegangenen Beträge müssen nach Ablauf der Zahlungsrist im
Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens durch die jeweilige
Vollstreckungsbehörde eingezogen werden. Erhebliche Mehrkosten, die
durch die Maßnahme entstehen, können sei pünktlicher Zahlung
vermieden werden. Und noch ein Tipp:
Beteiligung
am Lastschriftverfahren bewahrt vor Unannehmlichkeiten Und
zusätzlichen Kosten. Einzugsermächtigungen können bei den o. g. Kreditinstituten
und der Gemeindekasse erteilt werden!
Einladung
zur Radtour nach Floh vom 14. bis 16. September
Die
Idee, eine Radtour in die Partnergemeinde Floh/Thüringen zu
veranstalten, ist auf sehr gute Resonanz gestoßen. In Absprache mit
der Partnergemeinde Floh-Seligenthal findet die Tour vom Freitag,
14. September bis Sonntag, 16. September statt. Dieses Datum hat
zugleich einen Jubiläumscharakter, denn am 14. September 1991 wurde
die Partnerschaftsvereinbarung zwischen Floh und Körle
abgeschlossen. Die ca. 140 km lange Strecke wird in zwei Etappen
aufgeteilt. Die Tour beginnt am Freitagvormittag ca. 10.00 Uhr in
Körle und führt an der Fulda entlang bis Rotenburg-Bebra. Um in
das Werratal zu gelangen, überquert die Tour die Anhöhen des
Seulingswaldes zwischen Heringen und Bebra. Damit ist die erste
Etappe schon geschafft. In der Gegend um Wildeck oder Heringen ist
eine Übernachtung im Gasthof vorgesehen. Am Samstagmorgen geht es
weiter auf dem Werra-Radweg in Richtung Bad Salzungen. Über
Schmalkalden erreicht die Tour die Partnergemeinde am späten
Nachmittag. In Floh ist ein geselliger Abend geplant. Nach der
Übernachtung im Hotel oder Gasthof erfolgt im Laufe des Sonntages
ein organisierter Rücktransport nach Körle.
Zum
Thema Geschwindigkeit und Pausen soll ausdrücklich erwähnt werden,
dass es sich um keine Profi-Radtour handelt, sondern möglichst
vielen Bürgerinnen und Bürgern das Mitfahren ermöglicht werden
soll. Ein Begleitfahrzeug für Gepäck und müde Radler ist immer in
der Nähe.
Die
Kosten pro Person betragen schätzungsweise 120,- DM pro Person
inklusive zwei Übernachtungen mit Frühstück, Betreuung der
Radiergruppe durch Begleitfahrzeuge sowie Rücktransport von
Teilnehmern und Material nach Körle. Die exakten Kosten hängen von
der Anzahl der gebuchten Zimmer ab und werden so schnell wie
möglich mitgeteilt.
Anmeldungen
für die Radtour bitte bis spätestens 10. August 2001 auf dem
beigefügten Meldezettel in der Gemeindeverwaltung abgeben oder per
Fax an 9498-13:
Anmeldung
für die Radtour nach Floh vom 14. bis 16. September 2001
Ich/Wir
melde(n) folgende Personen für die Radtour nach Floh:
Name:
__________________________________ Alter: ____
Jahre
Datum: __ . __ . _____ Unterschrift: _________________________
Dorf-Entwicklungs-Konzept
in Wagenfurth
Einladung
zum Dorf-Entwicklungs-Plenum
Liebe
Wagenfurther Bürgerinnen und Bürger, wir möchten Sie herzlich zum
nächsten Plenum des Dorf-Entwicklungs-Konzeptes einladen. In dem
Plenum wird der derzeitige Zwischenstand der Dorferneuerung
vorgestellt sowie das weitere Vorgehen besprochen. An diesem Abend
werden zudem die vorhandenen Ideen zur Straßengestaltung, zur
Gestaltung des Kirchplatzes und des Postplatzes weiterentwickelt.
Das Plenum findet am
Mittwoch,
15. August, um 20.00 Uhr im DGH Wagenfurth statt. Über eine rege
Teilnahme würden wir uns freuen!
Mitteilung
des Bezirkschornsteinfegers
Der
Bezirksschornsteinfeger teilt mit, dass ab 13. August 2001 die gas-
und ölbefeuerten Heizungsanlagen in Körle überprüft werden.
Landwirtschaftliche
Sozialversicherungsträger Hessen
In
regelmäßigen Abständen werden von den Landw.
Sozialversicherungsträgern Hessen, bestehend aus der Land-
und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Landwirtschaftlichen
Alterskasse Landwirtschaftlichen Krankenkasse und Landwirtschaftlichen
Pflegekasse auswärtige Sprechtage durchgeführt, an denen sich
interessierte Mitglieder über ihre versicherungsrechtlichen
Angelegenheiten informieren können. Der nächste Sprechtag findet
wie folgt statt:
Datum:
18.09.2001 Ort: Kreisbauernverband Hessenallee 8 Ziegenhain Zeit:
9.00 -12.00 Uhr
Um
telefonische Anmeldung unter der Nummer 0561/1006-2229 wird gebeten.
Sondermüll-Sammlung
2001
am
Montag, 13.08.2001, von 15.00 Uhr -19.00 Uhr, Parkplatz
Berglandhalle
Warum
werden Sonderabfälle gesammelt?
Sonderabfälle
gefährden Mensch, Tier und Umwelt und müssen separiert und
fachgerecht beseitigt werden.
Zudem
ist unsere Kreismülldeponie Wabern nur für Hausmüll bzw.
hausmüllähnliche Abfälle zugelassen. Wo können die
Sonderabfälle abgegeben werden? Der Zweckverband Abfallwirtschaft
Schwalm-Eder-Kreis führt zweimal jährlich mobile
Sonderabfallsammelaktionen durch, wo Sonderabfallkleinmengen
kostenlos abgegeben werden können. Zusätzlich können
Sonderabfälle im Eingangsbereich der Kreismülldeponie Wabern jeden
Donnerstag von 13.30 bis 16.30 Uhr abgegeben werden.
Wer
darf anliefern?
Die
getrennte Sammlung von Sonderabfall-Kleinmengen richtet sich an
Haushaltungen, Gewerbebetriebe und den Dienstleistungsbereich.
Gewerbebetriebe und Dienstleistungsbetriebe können allerdings nur
dann teilnehmen, wenn nicht mehr als insgesamt 500 kg Sonderabfälle
jährlich anfallen.
Wenn
Sie mehr Sonderabfall haben, wenden Sie sich bitte direkt an die
Hessische Industriemüll GmbH, Am Lossewerk 9, 34123 Kassel, Tel.
0561/570650 oder HIM GmbH, Abt. Kundenbetreuung, Waldstr. 11, 64584
Biebesheim, Tel. 06258/8950.
Wie
kann angeliefert werden?
Die
Behältermüssen dichtschließend sein; am zweckmäßigsten sind die
Originalbehälter sollten einigermaßen sauber sein - das
Sammelpersonal muß damit arbeiten! dürfen
nicht schwerer als 20 kg sein und nicht mehr als 20 Liter
Fassungsvermögen haben.
Die
Abfälle dürfen nicht mit anderen Stoffen vermischt werden.
Wieviel
darf angeliefert werden?
Die
angelieferte Menge darf 100 kg je Sammlung oder Sammeltag nicht
überschreiten.
Was
wird mit den Sonderabfällen gemacht?
Die
Sonderabfälle werden von geschultem Personal entsprechend den
Vorgaben der HIM sortiert und verpackt. Je nach Art der
Sonderabfälle werden diese wiederaufbereitet, die Wertstoffe
herausgeholt, verbrannt (Sonderabfall-Verbrennung) oder endgelagert
(Sonderabfalldeponie, Untertagedeponie).
Thema
Altöl
Altöl
kann beim Kauf von neuem Öl an die Verkaufsstelle zurückgegeben
werden. Seit dem 1.7.1987 besteht eine gesetzliche
Rücknahmepflicht, und zwar bis zur Menge des neu gekauften
Verbrennungsmotoren- und Getriebeöls. Also Kassenbon aufheben! Die
Annahme von Altöl bei der Sondermüllsammlung ist ausgeschlossen.
Altmedikamente
Auch
Altmedikamente werden seit dem 01.07.1998 nicht mehr bei der
Schadstoff-Sammlung entgegengenommen. Bitte geben Sie die
Altmedikamente in Ihrer Apotheke ab! Dispersionsfarben
Dispersionsfarben
(alle wasserlöslichen Farben) sind kein Sondermüll. Sie müssen
mit Zement, Kalk oder Gips vermischt werden, damit sie völlig
aushärten und können dann zusammen mit dem Hausmüll entsorgt
werden.
KFZ-Batterien
Ab
1.10.1998 müssen verbrauchte Kfz-Batterien (Auto, Motorrad,
Schlepper usw.) durch den Handel vom Endverbraucher kostenlos
zurückgenommen werden.
Die
Abgabe im Schadstoff-Mobil ist nicht mehr möglich. Was gehört zum
Sondermüll?
Für
diese Frage hat der Zweckverband Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis
ein Abfall-ABC über die gängigsten Abfallstorfe in Haushalten
erstellt und den jeweiligen Entsorgungsweg angegeben. Fordern Sie es
an.
Falls
Sie ein Produkt nicht in dieser Liste finden und Ihnen unklar ist,
ob der Stoff in die Mülltonne darf oder nicht, rufen Sie uns an
oder bringen Sie ihn zur Sondermüllannahme. Das Personal des
Schadstoff-Mobiles berät Sie gerne.
Nicht
zum Sondermüll gehören reststofffreie Behältnisse. Reststofffrei
bedeutet: spachtelrein und tropffrei. Reststofffreie
Verkaufsverpackungen mit dem "Grünen Punkt" geben Sie in
den gelben Sack, andere Behältnisse können mit dem Hausmüll oder
Sperrmüll entsorgt werden. Was kostet das?
Die
Abgabe der Abfälle ist kostenfrei. In den Gebühren, die Sie
jährlich für Ihre Abfallentsorgung bezahlen, sind diese Kosten
bereits enthalten. Weitere Fragen oder Anregungen richten Sie an den
Zweckverband Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis, Parkstr. 6, 34576
Homberg/Efze, Tel. 05681/775-510, 775-506. Umwelt-Tip:
Sonderabfälle
vermeiden ist der beste Umweltschutz.
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Die
Grundlage für die Berichte stammen von der Gemeinde
Körle.
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