Die
nachstehende Neufassung der Entschädigungssatzung wird hiermit
öffentlich bekannt gemacht:
Entschädigungssatzung
der Gemeinde Körle
Aufgrund
der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung
vom 01.04.1993 (GVBI. 1992 l S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 23.12.1999 (GVBI. 2000 l S. 2), hat die Gemeindevertretung der
Gemeinde Körle am 28. Januar 2002 folgende Entschädigungssatzung
beschlossen:
§
1 - Verdienstausfall
(1)
Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, Mitglieder des
Gemeindevorstandes, der Ortsbeiräte und andere ehrenamtlich
Tätige erhalten, wenn ihnen nachweisbar ein Verdienstausfall
entstehen kann, zur pauschalen Abgeltung ihrer Ansprüche einen
Betrag von € 15,00 pro Sitzung der Gemeindevertretung, des
Gemeindevorstandes, des Ortsbeirates, oder des Gremiums, dem sie
als Mitglied oder kraft Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung
angehören oder in das sie als Vertreterin oder Vertreter der
Gemeinde entsandt worden sind.
Den erforderlichen Nachweis der Möglichkeit der Entstehung eines
Verdienstausfalles für Zeiten, in denen entschädigungspflichtige
Sitzungen durchgeführt werden, haben die ehrenamtlich Tätigen zu
Beginn der Wahlzeit der Gemeindevertretung gegenüber der oder dem
Vorsitzenden der Gemeindevertretung zu führen. Sie sind
verpflichtet, diesen Nachweis zu Beginn eines jeden Kalenderjahres
erneut zu führen und spätere Änderungen unverzüglich
anzuzeigen.
(2)
Hausfrauen und Hausmänner erhalten den Durchschnittssatz ohne
Nachweis. Um den Durchschnittssatz zu erhalten, zeigen die
Hausfrauen und Hausmänner ihre Tätigkeit zu Beginn der Wahlzeit
der oder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung an. Im Übrigen
gilt Abs. 1 S. 3 entsprechend.
(3)
Als Hausfrauen und Hausmänner im Sinne dieser Satzung gelten nur
Personen ohne eigenes oder mit einem geringfügigen Einkommen aus
stundenweiser Erwerbstätigkeit, die den ehelichen, eheähnlichen
oder eigenen Hausstand führen.
(4)
Auf Antrag ist anstelle des Durchschnittssatzes nach Abs. 1 der
tatsächlich entstandene und nachgewiesene Verdienstausfall zu
ersetzen. Das gilt auch für erforderliche Aufwendungen, die wegen
Inanspruchnahme einer Ersatzkraft zur Betreuung von Kindern,
Alten, Kranken und Behinderten entstehen.
§
2 - Fahrkosten
(1)
Ehrenamtlich Tätige haben Anspruch auf Ersatz ihrer tatsächlich
entstandenen und nachgewiesenen Fahrkosten. Bei Benutzung eines
Kraftfahrzeuges bemisst sich der Ersatz der Fahrkosten nach den
Sätzen des Hessischen Reisekostengesetzes für anerkannt
privateigene Fahrzeuge.
(2)
Erstattungsfähige Fahrkosten sind grundsätzlich die Kosten für
Fahrten vom Wohnort zum Sitzungsort. Ist ausnahmsweise eine
Anreise von einem anderen Ort als dem Wohnort erforderlich, werden
die Fahrkosten nur ersetzt, soweit sie verhältnismäßig sind und
die Notwendigkeit zur Teilnahme an der Sitzung bestand. Dies gilt
auch für Fahrten zu anderen Veranstaltungen.
§
3 - Aufwandsentschädigungen
(1)
Ehrenamtlich Tätige erhalten neben dem Ersatz des
Verdienstausfalles und der Fahrkosten pro Sitzung der
Gemeindevertretung, des Gemeindevorstandes, des Ortsbeirates oder
des Gremiums, dem sie als Mitglied oder kraft Gesetzes, Satzung
oder Geschäftsordnung angehören oder in das sie als Vertreterin
oder Vertreter der Gemeinde entsandt worden sind, folgende
Aufwandsentschädigung:
-
Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter € 10,00
-
Ehrenamtliche Beigeordnete € 10,00
-
Mitglieder der Ortsbeiräte €10,00
-
Sachkundige Einwohnerinnen oder Einwohner
einer
Kommission €10,00
-
Zu Beratungen der Ausschüsse
zugezogene
Sachverständige e 10,00
-
Mitgliederdeswahlausschusses €10,00
-
Mitglieder der Wahlvorstände € 25,00 bei Gemeindewahlen,
Ortsbeiratswahlen, Wahlen der Bürgermeisterin oder des
Bürgermeisters, Ausländerbeiratswahlen und Bürgerentscheiden
(2)
Die Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 wird für den höheren
Aufwand bei dem Wahrnehmen besonderer Funktionen um eine
monatliche Pauschale erhöht. Diese beträgt für
-
die oder den Vorsitzenden der Gemeindevertretung € 25,00
-
die oder den stellvertretenden Vorsitzenden der
Gemeindevertretung, wenn diese/r die Aufgaben im Vertretungsfall
länger als einen Monat wahrnimmt € 25.00
-
Ausschussvorsitzende €15,00
-
Fraktionsvorsitzende € 20,00
-
die oder den ehrenamtlichen Ersten Beigeordneten € 50,00
-
Ortsvorsteherinnen oder Ortsvorsteher € 20,00 Der Anspruch auf
die Pauschale entsteht am Beginn des Kalendermonates, in dem die
ehrenamtlich Tätigen die besondere Funktion antreten. Er erlischt
mit Ablauf des Kalendermonates, in dem sie aus der Funktion
scheiden.
(3)
Nehmen ehrenamtlich Tätige mehrere Funktionen wahr, für die
Anspruch auf Erhöhungen nach Abs. 2 besteht, so stehen ihnen die
Erhöhungen für alle Funktionen zu.
(4)
Vertritt ein ehrenamtlicher Beigeordneter den Bürgermeister
länger als einen Monat ohne Unterbrechung, so erhält er für
jeden Kalendertag neben dem Verdienstausfall, der Fahrkosten und
der Aufwandsentschädigung nach Abs. 2 eine zusätzliche
Aufwandsentschädigung von € 25,00.
(5)
Schriftführerinnen oder Schriftführer erhalten für jede Sitzung
eine Aufwandsentschädigung von € 15,00.
§
4 - Fraktionssitzungen
(1)
Ehrenamtlich Tätige erhalten für die Teilnahme an
Fraktionssitzungen, soweit sie gem. § 36 a Abs. 1 HGO
teilnahmeberechtigt sind, Ersatz des Verdienstausfalles, der
Fahrkosten und Aufwandsentschädigung nach §§1,2 und 3 Abs. 1.
Fraktionssitzungen im Sinne von Satz 1 sind auch Sitzungen von
Teilen einer Fraktion (Fraktionsvorstand,
Fraktionsarbeitsgruppen).
(2)
Ersatzpflichtig sind nur die Fraktionssitzungen, die auch
tatsächlich stattgefunden haben. Die Zahl der nach Abs. 1
ersatzpflichtigen Fraktionssitzungen wird auf zwölf pro Jahr
begrenzt.
§
5 - Dienstreisen
(1)
Bei Dienstreisen erhalten Gemeindevertreterinnen und
Gemeindevertreter, Beigeordnete, Mitglieder der Ortsbeiräte, des
Ausländerbeirates und sonstige ehrenamtlich Tätige Ersatz des
Verdienstausfalles und der Fahrkosten nach §§ 1 und 2. Weitere
Reisekosten sind nach dem Hessischen Reisekostengesetz zu
erstatten.
(2)
Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nur, wenn die oder der
Vorsitzende der Gemeindevertretung die Dienstreise genehmigt hat.
Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung entscheidet über
ihre oder seine Teilnahme selbst. In Zweifelsfällen hat sie oder
er die Entscheidung der Gemeindevertretung anzurufen. Dienstreisen
von Beigeordneten werden von der Bürgermeisterin oder dem
Bürgermeister genehmigt. Die Bürgermeisterin oder der
Bürgermeister entscheidet über ihre oder seine Teilnahme selbst.
(3)
Für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Zusammenhang
mit der ehrenamtlichen Tätigkeit oder dem Mandat gilt Abs. 1
entsprechend. Die Genehmigung nach Abs. 2 kann nur versagt werden,
wenn die Voraussetzungen des § 35 a Abs. 4 Satz 2 HGO nicht
vorliegen.
§
6 - Unübel-tragbarkeit, Unverzichtbarkeit, Antragsfrist
(1)
Die Ansprüche auf die Entschädigungen nach §§ 1 bis 3 und 5
sind nicht übertragbar. Auf die Aufwandsentschädigung kann weder
ganz noch teilweise verzichtet werden.
(2)
Die Entschädigungsleistungen sind innerhalb eines Jahres bei dem
Gemeindevorstand schriftlich zu beantragen. Die Frist beginnt mit
dem Tage nach dem Ende der Sitzung oder der Veranstaltung bzw. des
Monats.
§
7 - Inkrafttreten
Diese
Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Gleichzeitig
tritt die bisherige Entschädigungssatzung der Gemeinde Körle
vom 10.02.1988 außer Kraft.
Körle,
28.01.2002
Der
Gemeindevorstand der
Gemeinde Körle
gez. Gerhold, Bürgermeister
Ortsbeirat
Körle-Wagenfurth
Öffentliche
Sitzung
Zu
einer öffentlichen Sitzung lade ich den Ortsbeirat Wagenfurth für
Mittwoch, 6. Februar 2002, um 20.00 Uhr in das Dorfgemeinschaftshaus
Wagenfurth, Telefon 05665/3108, sehr
herzlich ein. Tagesordnung:
1.
Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Haushalt der Gemeinde Körle für das Jahr 2002
a) Diskussion
b) Abstimmung
4. Investitionsprogramm 2001-2005
a) Diskussion
b) Abstimmung
5. Verschiedenes
Bernhard
Lanzenberger Ortsvorsteher
Arbeitskreis
Dorferneuerung Wagenfurth
Einladung
zur 1. Arbeitskreissitzung
Liebe
Mitglieder des Arbeitskreises Dorferneuerung,
nachdem
nun die 1. Phase der Dorterneuerung, die Erarbeitung des
Dorfentwicklungskonzeptes, Festlegung der Prioritätenliste und des
Investitionsrahmens abgeschlossen ist, werden wir uns nun auf den
Weg machen, dieses auch umzusetzen. Daher möchte ich Euch hiermit
zu unserer 1. Arbeitskreissitzung
am
Mittwoch, 20. 02.2002, um 19.00 Uhr in das DGH Wagenfurth einladen.
Folgende Themen stehen für diesen Abend auf derTagesordnung:
1.
Beschluß der Gemeindevertretung zum Investitionsrahmen der
Dor-ferneuerung in Wagenfurth
2.
Jugendraum - Der Gemeindevorstand hat beschlossen, den Jugendraum
für Wagenfurth aus der Prioritätenliste zu streichen. Hierzu
sollte der Arbeitskreis Stellung beziehen.
3.
Außengestaltung Dorfplatz - Da das Jahr 2003 und damit das
Jubiläum Wagenfurths näherrückt, hat die Planung des Dorfplatzes
1. Priorität
4.
Spielplatz - Für die Verbesserung der Benutzbarkeit des
Spielplatzes müssen Vorschläge erarbeitet werden
5.
Hoffläche vor dem Feuerwehrgerätehaus
6.
Terminplanung für Treffen des Arbeitskreises in 2002
7.
Verschiedenes
Nachdem
die Tagesordnung abgearbeitet ist, möchten wir ein wenig die
erfolgreiche Zusammenarbeit bei der Erstellung des
Dorfentwicklungskonzeptes feiern. Hierzu wird Klaus Reinhard ein
Spanferkel zubereiten, Werner Krell wird für die Beilagen sorgen.
Andreas Bohnert (Sprecher des Arbeitskreises) i.A. Gerhard
Armbröster (Schriftführer)
Einbringung
Haushalt 2002
Haushaltsrede
des Bürgermeisters
Meine
sehr verehrten Damen und Herren, um einige Wochen später als
gewöhnlich wird nun der Haushalt für das Jahr 2002 eingebracht.
Der Grund hierfür liegt in der Bedeutung des Jahresabschlusses
2001, dessen Zahlen erst in diesen Tagen errechnet werden konnten
und die für das Haushaltsjahr 2002 große Bedeutung haben. Wie den
Damen und Herren der Gemeindevertretung bekannt ist, war die
Kassenlage im vergangenen Jahr zeitweise sehr angespannt, so dass
eine Erhöhung der Kassenkredite notwendig wurde. Ursache hiertür
waren verspätete Zahlungseingänge für Landeszuwendungen, aber
auch eine längere Finanzierungsdauer für das Baugebiet "Auf
dem Hollunder". Die nun vorliegende Jahresrechnung wurde dazu
genutzt, einen Strich unter die bisherigen Einnahmen zu ziehen und
die Beträge der noch nicht verkauften Bauplätze aus der
Haushaltsrechnung herauszunehmen. Diese absichtliche
Verschlechterung der Jahresrechnung bringt Nachteile und Vorteile:
Der Nachteil besteht in einem erheblich schlechteren
Jahresrechnungsergebnis, das sich rechnerisch als Fehlbetrag
darstellt und über diesen Haushalt mittels Kreditaufnahme zu
finanzieren ist. Die abgesetzten Einnahmen aus den noch nicht
verkauften Bauplätzen summieren sich auf mehr als 1,1 Mio. DM, so
dass sich ein Fehlbetrag in ähnlicher Höhe für das Jahr 2001
ergibt. Diese Summe mag auf den ersten Blick erschreckend wirken,
allerdings steht diesem Betrag auf der Gegenseite ein mindestens
gleich hoher Wert an Grundstücken und damit entsprechenden
Verkaufserlösen in den Folgejahren gegenüber, mit denen die
notwendige Kreditaufnahme des Haushaltsjahres 2002 zu finanzieren
sein wird. Hierin ist der Vorteil begründet: Die Aufnahme eines
"ordentlichen" Kredits zur Finanzierung noch nicht
verkaufter Grundstücke ist allein von der Zinsbelastung ein
besserer Weg gegenüber der ständigen Inanspruchnahme von
Kassenkrediten und dürfte darüber hinaus auch, wegen der in jedem
Haushalt neu zu kalkulierenden Einnahmeansätze, der Transparenz
unserer Haushaltsplanungen dienlich sein. Um einem falschen Eindruck
vorzubeugen möchte ich abschließend unterstreichen, dass der
Verkauf unserer Plätze im Vergleich zu anderen Gemeinden bisher
zufriedenstellend verläuft und in Kürze der Vertrag für das 25.
Grundstück ansteht. Das Jahr 2001 hatte aber weit mehr zu bieten
als nur das Thema Baulanderschließung. Die Kommunalwahl im März
und wichtige Entscheidungen der Gemeindevertretung zur
Windkraftnutzung und zur Wasserversorgung der Ortsteile Wagenfurth
und Lobenhausen bewegten das Körler Geschehen ebenso wie der bis
Mitte des Jahres andauernde Umbau der B 83, welcher innerhalb des
Zeitplanes abgeschlossen und mit einem allseits gelobten
Straßenfest gefeiert wurde. Das Jahr 2001 ist aus heutiger Sicht
als ein Jahr mit Höhen und Tiefen zu bezeichnen. Als ein Tief ist
vor allem die im September bekannt gewordene Schließung des
Lebensmittelmarktes zu sehen, mit der ein wichtiger Bestandteil
unserer Infrastruktur erschüttert wurde. Ich denke, wir können uns
glücklich schätzen, dass sich eine Lösung dieses großen Problems
abzeichnet und wir uns hoffentlich in wenigen Wochen über die
Neueröffnung eines attraktiveren Lebensmittelmarktes freuen
dürfen. Grund zur Freude bietet das hier vorliegende Zahlenwerk
weit weniger. Der bereits erläuterte Fehlbetrag des Jahres 2001
macht eine Kreditaufnahme in Höhe von 512.000 € nötig, womit der
äußerst geringe Schuldenstand von ca. 101.560,82 € zu Beginn
dieses Haushaltsjahres bedauerlicherweise der Vergangenheit
angehören wird. Auch der Blick auf die anderen Haushaltszahlen
lässt keine Freude aufkommen. So ergibt sich für die Gemeinde
Körle allein durch Mindereinnahmen bei der Schlüsselzuweisung und
mehr zu zahlender Kreisumlage eine Mehrbelastung gegenüber dem
Vorjahr von ca. 84.000 € U.a. deshalb schmilzt die geplante
Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt um ca. 111.000
€ auf nur noch 155.000 €.. Bei einer planmäßigen
Tilgungsleistung von 58.396 € im Jahr 2002 bleiben folglich
weniger als 100.000 € für notwendige Investitionen. Wirft man in
diesem Zusammenhang einen Blick auf die bereits beschlossenen
Maßnahmen wie die Investitionen in die Wasserversorgung Wagenfurth
bzw. die Verbindungsleitung nach Lobenhausen, deren Bau ich für
vollkommen wichtig halte, wird schnell klar, dass wir uns auf das
Wichtigste beschränken müssen, da jede zusätzliche Ausgabe eine
Erhöhung des Schuldenstandes bedeutet. Die schwierige Aufgabe bei
der Erstellung dieses Haushaltsentwurfs bestand darin, abzuwägen,
welche Ausgaben trotz Verschuldung sinnvollerweise in diesem
Haushaltsjahr geleistet werden sollen und welche möglichst in
andere Jahre verschoben werden können. Zu dem Ergebnis dieses
Abwägungsprozesses ist unter der Rubrik "Erläuterungen zum
Haushalt" mehr zu erfahren. Zum Abschluß dieser Haushaltsrede
muss die Feststellung folgen, dass sich die Kommunen, und dabei
nehme ich uns nicht aus, wirklich in schwierigem Fahrwasser
befinden. Eine stetige Verschlechterung der kommunalen Finanzen, wie
bei unserer Zuführung zum Vermögenshaushalt in diesem Jahr
deutlich zu sehen, wird nicht ohne Auswirkungen auf die Bürgerinnen
und Bürger bleiben. Die Eindämmung laufender Ausgaben ist daher
dringend erforderlich, um einen Investitionsspielraum in möglichst
hohem Umfang zu erhalten bzw. wieder zu erreichen. Trotz aller
Sorge, die mit Blick auf dieses schwierige Haushaltsjahr
gerechtfertigt sind, muss die stetige Fortentwicklung unserer
Gemeinde ein Hauptanliegen der kommunalen Finanzplanung sein und
diese wird mit dem vorliegenden Entwurf in positiver Richtung voran
getrieben.
Mario
Gerhold Bürgermeister
Aktionstag
2001
Der
Aktionstag 2001 war eine tolle Werbung für Körle. Aber nichts ist
so gut, als dass es nicht noch verbessert werden könnte. Darum lade
ich alle teilnehmenden Firmen zu einem Rückblick auf den Aktionstag
des letzten Jahres ein für Mittwoch,
20. Februar 2002, um
19.30 Uhr in das Gasthaus "Zur Krone". gez. Mario Gerhold,
Bürgermeister
Warnung
vor Unglücksfällen durch Sirenen
Eine
Warnung vor besonderen Gefahren durch das Sirenensignal 1 Minute
Heulton ist aus technischen Gründen nicht mehr möglich. Sollte es
zu einem Unglücksfall kommen, bei dem eine Gefahr für die
Bevölkerung droht (z. B. Schadstoffwolke nach Großbrand,
Verkehrsunfall mit Freisetzung von gefährlichen Stoffen), wird im
Schwalm-Eder-Kreis dreimal hintereinander Feueralarm [= 1 Minute
Dauerton - zweimal unterbrochen) ausgelöst.
Sie
hören in diesem Fall 9 Sirenentöne (dreimal 3 Töne) Dieses
Warnsignal hat folgende Bedeutung:
Es
hat sich in der Nähe ein Unglücksfall ereignet. Bis weitere
Einzelheiten bekannt sind bleiben
Sie zu Ihrem eigenen Schutz in der Wohnung schließen Sie Fenster
und Türen schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab schalten Sie
ein Rundfunkgerät ein (lokal zuständiger Verkehrsfunk- sender)
verständigen
Sie bitte Ihre Nachbarn Warten Sie weitere Durchsagen über Rundfunk
und Lautsprecher ab!. Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
gez.
Gerhold Bürgermeister
Radtour
nach Floh
Alle
Teilnehmer der Radtour nach Floh werden zu einer Nachbetrachtung
eingeladen für Mittwoch,
28.Februar 2002, um 19.30 Uhr in das Gasthaus "Zur Krone".
Da
u.U. die Planung einer nächsten Tour ansteht, sind auch weitere
Interessierte herzlich an diesem Abend eingeladen.
Annahme
von Grünabfällen
Am
Samstag,16.02.2002
findet
die Annahme von Grünabfällen am Bauhof in der Ladestraße in der
Zeit von 10.00-12.00 Uhr statt.
Aus
der Sitzung der Gemeindevertretung am 28.1.2002
Dorferneuerungsprogramm
Wagenfurth - Beratung und Beschlussfassung über den
Investitionsrahmen
Frau
Kunze vom Planungsbüro AKP berichtet, dass die Infrastruktur in
Wagenfurth nicht mit der eines großen Ortes vergleichbar ist.
Wagenfurth liegt am R 1 und an der Fulda und bietet damit
Voraussetzungen für Tourismus.
Die
Dorferneuerungsmaßnahme wird am stärksten getragen vom Umbau des
Dorfgemeinschaftshauses und dem Dorfplatz. Das DGH soll auf allen
Ebenen umgestaltet werden. An weiteren Maßnahmen steht die
Verbesserung des Spielplatzes an, der Anbau an das
Feuerwehrgerätehaus, womit die Garage am DGH frei wird, der
Rückbau der Ortseingänge, eine Ortsbegrünung und die Beleuchtung
des Fußweges nash Körle.
Die
Anlegestelle an der Fulda soll saniert oder erneuert werden. Auf der
Feuerwehrwiese soll eine Zeltmöglichkeit und Grillstelle entstehen.
Insgesamt sind Ausgaben von 1,1 Mio. DM geplant, von denen 935000 DM
förderfähig sind.
Im
DGH soll im Erdgeschoss ein Treppenhaus herausgenommen werden.
Dadurch kann dann die Küche vergrößert werden. Vom Dorfplatz soll
ein Zugang zur Gaststätte mit Außenbewirtschaftung entstehen. Im
Obergeschoss sind zwei Gästezimmer geplant. Im Kellergeschoss soll
in Kombination mit der Garage ein Trockenraum entstehen, Waschräume
für Touristen und die WC-Anlage sollen saniert werden.
Ausschussvorsitzender
Oetzel trägt die einstimmige Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses vor, der den Kostenrahmen von 935000 DM
beschlossen hat.
Gemeindevertreter
Albrand erinnert an die Beantragung der Dorferneuerung durch die
Wagenfurther Bürger und den Ortsbeirat.
Die
Gemeindevertretung hat daraufhin in 1998 einstimmig den
entsprechenden Antrag gestellt. Die gemeindlichen Maßnahmen der
Dorferneuerung werden in der Regel mit 70 % gefördert. Der von der
Planerin angesprochene Jugendraum ist nach Auffassung der SPD
illusorisch, weil die Feuerwehr zwischenzeitlich Bedarf angemeldet
hat. Gemeindevertreter Lanzenberger berichtet, dass sich die CDU
ausgiebig mit der Planung befasst hat. Von der CDU-Fraktion wird das
vorgesehene Investitionsvolumen abgesegnet, weil es sich um ein
schlüssiges Gesamtkonzept handelt. Er empfiehlt jedoch, jetzt noch
keine Maßnahmen in Frage zu stellen und zunächst das Gesamtvolumen
zu beschließen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Investitionsrahmen für das
Dorferneuerungsprogramm Wagenfurth in einer maximalen Höhe von
935.000,00 DM/478.057,90 Euro.
Beratung
und Beschlussfassung über eine Neufassung der
Entschädigungssatzung
Für
den Haupt- und Finanzausschuss berichtet Vorsitzender Oetzel von der
einstimmigen Zustimmung zur Neufassung der Entschädigungssatzung.
Für die SPD trägt Gemeindevertreter Oetzel vor, dass die Satzung
aus 1988 stammt und 14 Jahre alt ist. Die Fraktionen waren sich
einig, die Entschädigungssatzung neu zu fassen. Von den Beträgen
sind die Änderungen moderat und vernünftig. Gemeindevertreter
Greiner berichtet, dass die CDU den Entwurf selbstkritisch geprüft
hat und feststellte, dass eine Anpassung der. Beträge erforderlich
ist. Er kündigt die Zustimmung der CDU an. Beschluss: Die
Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der
Entschädigungssatzung.
Lebensmittelversorgung
Beratung
und Beschlussfassung über die Gewährung eines Kommunaldarlehens
Vorsitzender
Carli erläutert, dass bei der künftigen Lebensmittelversorgung in
Körle ein offener Finanzierungsbeitrag von etwa 135.000,— Eure
besteht.
Die
Gemeindevertretung hat zu entscheiden, ob die Gemeinde in Form eines
Darlehens zur Lebensmittelversorgung beitragen will. Ob das Darlehen
in dieser Höhe benötigt wird, steht It. Vors. Carli nicht fest. Es
handle sich dabei um einen Maximalbetrag. Bürgermeister Gerhold
betrachtet die Angelegenheit mit einem lachenden und einem weinenden
Auge. Weinend, weil es überhaupt so weit gekommen ist, dass Körle
ohne Lebensmittelversorgung ist. Lachend, weil die Situation noch
schlechter sein könnte.
Eine
Wiedereröffnung deutet sich It. Bürgermeister Gerhold an. Seit
November werden Gespräche mit den Beteiligten geführt und auf
Rahmenbedingungen wurde sich bereits geeinigt. Es wird einen
selbstständigen Laden mit REWE-Belieferung geben. Der Eigentümer
des Ladens wird den Eingang zum Raiffeisenhof verlegen. Durch eine
andere Einteilung der Ladenfläche soll es Verbesserungen geben.
Wegen des hohen Investitionsbedarfs des Betreibers wird das Vorhaben
ohne ein Existenzgründungsdarlehen der Gemeinde nicht möglich
sein.
Der
Einzelfall einer fehlenden Lebensmittelversorgung ist für die
Gemeinde von Bedeutung.
Es
ist ein Manko, wenn kein Vollsortimenter im Lebensmittelbereich
vorhanden ist. Die Gemeindevertretung sollte deshalb dem Fall
Rechnung tragen.
Der
bevorstehende Umbau des Ladens wird die Wiedereröffnung in die
Länge ziehen. Aktuell ist als Termin der April vorgesehen. Der
Gemeindevorstand sollte in den Vertrag Sicherheiten einarbeiten, die
sich bieten.
Bürgermeister
Gerhold geht davon aus, dass die Finanzspritze auch anderen
Geschäften im Ort zugute kommt und bittet die Gemeindevertretung um
Zustimmung. Ausschussvorsitzender Oetzel trägt vor, dass sich der
Haupt- und Finanzausschuss in nichtöffentlicher Sitzung eingehend
mit der Thematik befasst hat. Er empfiehlt der Gemeindevertretung
einstimmig, das vorgesehene Darlehen von maximal 135.000,— Euro zu
gewähren. Gemeindevertreterin Geher berichtet, dass die
Angelegenheit für die SPD von ganz besonderer Wichtigkeit ist. Die
SPD ist froh darüber, dass überhaupt ein Betreiber gefunden wurde.
Das Kommunaldarlehen ist ein notwendiger Beitrag der .Gemeinde zur
Fortführung des Lebensmittelgeschäftes. Die SPD stimmt dem
Vorschlag zu.
Gemeindevertreter
Greiner ist der Auffassung, dass das Fehlen eines Marktes für die
Körler Bürger von größter Bedeutung ist. Wenn sich die Gemeinde
in dieser Form an dem Markt beteiligt, kann gesagt werden: „Es ist
unser Laden". Die CDU tut sich mit der Entscheidung nicht
leicht, weil es um viel Geld und auch um ein Risiko geht. Dennoch
stimmt die CDU It. Greiner guten Herzens zu. Besonders erfreut ist
er darüber, dass alle Parteien gemeinsam versucht haben, das Beste
für Körle zu erreichen. Die Gemeindevertretung muss nach seinen
Ausführungen aber auch künftig an der Infrastruktur arbeiten und
sich fragen, was noch verbessert werden kann.
Vorsitzender
Carli gibt bekannt, dass sich Gemeindevertreter Schwabach (F.D.P.)
telefonisch für den Antrag ausgesprochen hat. Beschluss: Die
Gemeindevertretung beschließt, dem Betreiber des
Lebensmittelmarktes ein kommunales Existenzgründungsdarlehen in
Höhe von max. 135.000,00 Euro zu gewähren.
Der
Gemeindevorstand wird beauftragt, einen entsprechenden
Darlehensvertrag mit dem Betreiber abzuschließen. Die
Gemeindevertretung erhält diesen Darlehensvertrag nach Abschluss
zur Kenntnis.
Stellungnahme oder weitergehende Links :
Leserbriefe/e-Mail
zu den Themen:
Die
Grundlage für die Berichte stammen von der Gemeinde
Körle.
|