Aus dem Rathaus wird Berichtet                                           Körle, 08.02.02 


Die nachstehende Neufassung der Entschädigungssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Entschädigungssatzung der Gemeinde Körle

Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBI. 1992 l S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.1999 (GVBI. 2000 l S. 2), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Körle am 28. Januar 2002 folgende Entschädigungssatzung beschlossen:

§ 1 - Verdienstausfall

(1) Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, Mitglieder des Gemeindevorstandes, der Ortsbeiräte und andere ehrenamtlich Tätige erhalten, wenn ihnen nachweisbar ein Verdienstausfall entstehen kann, zur pauschalen Abgeltung ihrer Ansprüche einen Betrag von € 15,00 pro Sitzung der Gemeindevertretung, des Gemeindevorstandes, des Ortsbeirates, oder des Gremiums, dem sie als Mitglied oder kraft Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung angehören oder in das sie als Vertreterin oder Vertreter der Gemeinde entsandt worden sind.
Den erforderlichen Nachweis der Möglichkeit der Entstehung eines Verdienstausfalles für Zeiten, in denen entschädigungspflichtige Sitzungen durchgeführt werden, haben die ehrenamtlich Tätigen zu Beginn der Wahlzeit der Gemeindevertretung gegenüber der oder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung zu führen. Sie sind verpflichtet, diesen Nachweis zu Beginn eines jeden Kalenderjahres erneut zu führen und spätere Änderungen unverzüglich anzuzeigen.

(2) Hausfrauen und Hausmänner erhalten den Durchschnittssatz ohne Nachweis. Um den Durchschnittssatz zu erhalten, zeigen die Hausfrauen und Hausmänner ihre Tätigkeit zu Beginn der Wahlzeit der oder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung an. Im Übrigen gilt Abs. 1 S. 3 entsprechend.

(3) Als Hausfrauen und Hausmänner im Sinne dieser Satzung gelten nur Personen ohne eigenes oder mit einem geringfügigen Einkommen aus stundenweiser Erwerbstätigkeit, die den ehelichen, eheähnlichen oder eigenen Hausstand führen.

(4) Auf Antrag ist anstelle des Durchschnittssatzes nach Abs. 1 der tatsächlich entstandene und nachgewiesene Verdienstausfall zu ersetzen. Das gilt auch für erforderliche Aufwendungen, die wegen Inanspruchnahme einer Ersatzkraft zur Betreuung von Kindern, Alten, Kranken und Behinderten entstehen.

§ 2 - Fahrkosten

(1) Ehrenamtlich Tätige haben Anspruch auf Ersatz ihrer tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Fahrkosten. Bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges bemisst sich der Ersatz der Fahrkosten nach den Sätzen des Hessischen Reisekostengesetzes für anerkannt privateigene Fahrzeuge.

(2) Erstattungsfähige Fahrkosten sind grundsätzlich die Kosten für Fahrten vom Wohnort zum Sitzungsort. Ist ausnahmsweise eine Anreise von einem anderen Ort als dem Wohnort erforderlich, werden die Fahrkosten nur ersetzt, soweit sie verhältnismäßig sind und die Notwendigkeit zur Teilnahme an der Sitzung bestand. Dies gilt auch für Fahrten zu anderen Veranstaltungen.

§ 3 - Aufwandsentschädigungen

(1) Ehrenamtlich Tätige erhalten neben dem Ersatz des Verdienstausfalles und der Fahrkosten pro Sitzung der Gemeindevertretung, des Gemeindevorstandes, des Ortsbeirates oder des Gremiums, dem sie als Mitglied oder kraft Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung angehören oder in das sie als Vertreterin oder Vertreter der Gemeinde entsandt worden sind, folgende Aufwandsentschädigung:

- Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter € 10,00

- Ehrenamtliche Beigeordnete € 10,00

- Mitglieder der Ortsbeiräte €10,00

- Sachkundige Einwohnerinnen oder Einwohner

einer Kommission €10,00

- Zu Beratungen der Ausschüsse

zugezogene Sachverständige e 10,00

- Mitgliederdeswahlausschusses €10,00

- Mitglieder der Wahlvorstände € 25,00 bei Gemeindewahlen, Ortsbeiratswahlen, Wahlen der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters, Ausländerbeiratswahlen und Bürgerentscheiden

(2) Die Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 wird für den höheren Aufwand bei dem Wahrnehmen besonderer Funktionen um eine monatliche Pauschale erhöht. Diese beträgt für

- die oder den Vorsitzenden der Gemeindevertretung € 25,00

- die oder den stellvertretenden Vorsitzenden der Gemeindevertretung, wenn diese/r die Aufgaben im Vertretungsfall länger als einen Monat wahrnimmt € 25.00

- Ausschussvorsitzende €15,00

- Fraktionsvorsitzende € 20,00

- die oder den ehrenamtlichen Ersten Beigeordneten € 50,00

- Ortsvorsteherinnen oder Ortsvorsteher € 20,00 Der Anspruch auf die Pauschale entsteht am Beginn des Kalendermonates, in dem die ehrenamtlich Tätigen die besondere Funktion antreten. Er erlischt mit Ablauf des Kalendermonates, in dem sie aus der Funktion scheiden.

(3) Nehmen ehrenamtlich Tätige mehrere Funktionen wahr, für die Anspruch auf Erhöhungen nach Abs. 2 besteht, so stehen ihnen die Erhöhungen für alle Funktionen zu.

(4) Vertritt ein ehrenamtlicher Beigeordneter den Bürgermeister länger als einen Monat ohne Unterbrechung, so erhält er für jeden Kalendertag neben dem Verdienstausfall, der Fahrkosten und der Aufwandsentschädigung nach Abs. 2 eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von € 25,00.

(5) Schriftführerinnen oder Schriftführer erhalten für jede Sitzung eine Aufwandsentschädigung von € 15,00.

§ 4 - Fraktionssitzungen

(1) Ehrenamtlich Tätige erhalten für die Teilnahme an Fraktionssitzungen, soweit sie gem. § 36 a Abs. 1 HGO teilnahmeberechtigt sind, Ersatz des Verdienstausfalles, der Fahrkosten und Aufwandsentschädigung nach §§1,2 und 3 Abs. 1. Fraktionssitzungen im Sinne von Satz 1 sind auch Sitzungen von Teilen einer Fraktion (Fraktionsvorstand, Fraktionsarbeitsgruppen).

(2) Ersatzpflichtig sind nur die Fraktionssitzungen, die auch tatsächlich stattgefunden haben. Die Zahl der nach Abs. 1 ersatzpflichtigen Fraktionssitzungen wird auf zwölf pro Jahr begrenzt.

§ 5 - Dienstreisen

(1) Bei Dienstreisen erhalten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, Beigeordnete, Mitglieder der Ortsbeiräte, des Ausländerbeirates und sonstige ehrenamtlich Tätige Ersatz des Verdienstausfalles und der Fahrkosten nach §§ 1 und 2. Weitere Reisekosten sind nach dem Hessischen Reisekostengesetz zu erstatten.

(2) Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nur, wenn die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung die Dienstreise genehmigt hat. Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung entscheidet über ihre oder seine Teilnahme selbst. In Zweifelsfällen hat sie oder er die Entscheidung der Gemeindevertretung anzurufen. Dienstreisen von Beigeordneten werden von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister genehmigt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister entscheidet über ihre oder seine Teilnahme selbst.

(3) Für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit oder dem Mandat gilt Abs. 1 entsprechend. Die Genehmigung nach Abs. 2 kann nur versagt werden, wenn die Voraussetzungen des § 35 a Abs. 4 Satz 2 HGO nicht vorliegen.

§ 6 - Unübel-tragbarkeit, Unverzichtbarkeit, Antragsfrist

(1) Die Ansprüche auf die Entschädigungen nach §§ 1 bis 3 und 5 sind nicht übertragbar. Auf die Aufwandsentschädigung kann weder ganz noch teilweise verzichtet werden.

(2) Die Entschädigungsleistungen sind innerhalb eines Jahres bei dem Gemeindevorstand schriftlich zu beantragen. Die Frist beginnt mit dem Tage nach dem Ende der Sitzung oder der Veranstaltung bzw. des Monats.

§ 7 - Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die bisherige Entschädigungssatzung der Gemeinde Körle vom 10.02.1988 außer Kraft.

Körle, 28.01.2002 
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Körle
gez. Gerhold, Bürgermeister


Ortsbeirat Körle-Wagenfurth

Öffentliche Sitzung

Zu einer öffentlichen Sitzung lade ich den Ortsbeirat Wagenfurth für Mittwoch, 6. Februar 2002, um 20.00 Uhr in das Dorfgemeinschaftshaus Wagenfurth, Telefon 05665/3108, sehr herzlich ein. Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht des Ortsvorstehers
3. Haushalt der Gemeinde Körle für das Jahr 2002
a) Diskussion
b) Abstimmung
4. Investitionsprogramm 2001-2005
a) Diskussion
b) Abstimmung 
5. Verschiedenes 

Bernhard Lanzenberger Ortsvorsteher


Arbeitskreis Dorferneuerung Wagenfurth

Einladung zur 1. Arbeitskreissitzung

Liebe Mitglieder des Arbeitskreises Dorferneuerung,

nachdem nun die 1. Phase der Dorterneuerung, die Erarbeitung des Dorfentwicklungskonzeptes, Festlegung der Prioritätenliste und des Investitionsrahmens abgeschlossen ist, werden wir uns nun auf den Weg machen, dieses auch umzusetzen. Daher möchte ich Euch hiermit zu unserer 1. Arbeitskreissitzung

am Mittwoch, 20. 02.2002, um 19.00 Uhr in das DGH Wagenfurth einladen. Folgende Themen stehen für diesen Abend auf derTagesordnung:

1. Beschluß der Gemeindevertretung zum Investitionsrahmen der Dor-ferneuerung in Wagenfurth

2. Jugendraum - Der Gemeindevorstand hat beschlossen, den Jugendraum für Wagenfurth aus der Prioritätenliste zu streichen. Hierzu sollte der Arbeitskreis Stellung beziehen.

3. Außengestaltung Dorfplatz - Da das Jahr 2003 und damit das Jubiläum Wagenfurths näherrückt, hat die Planung des Dorfplatzes 1. Priorität

4. Spielplatz - Für die Verbesserung der Benutzbarkeit des Spielplatzes müssen Vorschläge erarbeitet werden

5. Hoffläche vor dem Feuerwehrgerätehaus

6. Terminplanung für Treffen des Arbeitskreises in 2002

7. Verschiedenes

Nachdem die Tagesordnung abgearbeitet ist, möchten wir ein wenig die erfolgreiche Zusammenarbeit bei der Erstellung des Dorfentwicklungskonzeptes feiern. Hierzu wird Klaus Reinhard ein Spanferkel zubereiten, Werner Krell wird für die Beilagen sorgen. Andreas Bohnert (Sprecher des Arbeitskreises) i.A. Gerhard Armbröster (Schriftführer)


Einbringung Haushalt 2002

Haushaltsrede des Bürgermeisters

Meine sehr verehrten Damen und Herren, um einige Wochen später als gewöhnlich wird nun der Haushalt für das Jahr 2002 eingebracht. Der Grund hierfür liegt in der Bedeutung des Jahresabschlusses 2001, dessen Zahlen erst in diesen Tagen errechnet werden konnten und die für das Haushaltsjahr 2002 große Bedeutung haben. Wie den Damen und Herren der Gemeindevertretung bekannt ist, war die Kassenlage im vergangenen Jahr zeitweise sehr angespannt, so dass eine Erhöhung der Kassenkredite notwendig wurde. Ursache hiertür waren verspätete Zahlungseingänge für Landeszuwendungen, aber auch eine längere Finanzierungsdauer für das Baugebiet "Auf dem Hollunder". Die nun vorliegende Jahresrechnung wurde dazu genutzt, einen Strich unter die bisherigen Einnahmen zu ziehen und die Beträge der noch nicht verkauften Bauplätze aus der Haushaltsrechnung herauszunehmen. Diese absichtliche Verschlechterung der Jahresrechnung bringt Nachteile und Vorteile: Der Nachteil besteht in einem erheblich schlechteren Jahresrechnungsergebnis, das sich rechnerisch als Fehlbetrag darstellt und über diesen Haushalt mittels Kreditaufnahme zu finanzieren ist. Die abgesetzten Einnahmen aus den noch nicht verkauften Bauplätzen summieren sich auf mehr als 1,1 Mio. DM, so dass sich ein Fehlbetrag in ähnlicher Höhe für das Jahr 2001 ergibt. Diese Summe mag auf den ersten Blick erschreckend wirken, allerdings steht diesem Betrag auf der Gegenseite ein mindestens gleich hoher Wert an Grundstücken und damit entsprechenden Verkaufserlösen in den Folgejahren gegenüber, mit denen die notwendige Kreditaufnahme des Haushaltsjahres 2002 zu finanzieren sein wird. Hierin ist der Vorteil begründet: Die Aufnahme eines "ordentlichen" Kredits zur Finanzierung noch nicht verkaufter Grundstücke ist allein von der Zinsbelastung ein besserer Weg gegenüber der ständigen Inanspruchnahme von Kassenkrediten und dürfte darüber hinaus auch, wegen der in jedem Haushalt neu zu kalkulierenden Einnahmeansätze, der Transparenz unserer Haushaltsplanungen dienlich sein. Um einem falschen Eindruck vorzubeugen möchte ich abschließend unterstreichen, dass der Verkauf unserer Plätze im Vergleich zu anderen Gemeinden bisher zufriedenstellend verläuft und in Kürze der Vertrag für das 25. Grundstück ansteht. Das Jahr 2001 hatte aber weit mehr zu bieten als nur das Thema Baulanderschließung. Die Kommunalwahl im März und wichtige Entscheidungen der Gemeindevertretung zur Windkraftnutzung und zur Wasserversorgung der Ortsteile Wagenfurth und Lobenhausen bewegten das Körler Geschehen ebenso wie der bis Mitte des Jahres andauernde Umbau der B 83, welcher innerhalb des Zeitplanes abgeschlossen und mit einem allseits gelobten Straßenfest gefeiert wurde. Das Jahr 2001 ist aus heutiger Sicht als ein Jahr mit Höhen und Tiefen zu bezeichnen. Als ein Tief ist vor allem die im September bekannt gewordene Schließung des Lebensmittelmarktes zu sehen, mit der ein wichtiger Bestandteil unserer Infrastruktur erschüttert wurde. Ich denke, wir können uns glücklich schätzen, dass sich eine Lösung dieses großen Problems abzeichnet und wir uns hoffentlich in wenigen Wochen über die Neueröffnung eines attraktiveren Lebensmittelmarktes freuen dürfen. Grund zur Freude bietet das hier vorliegende Zahlenwerk weit weniger. Der bereits erläuterte Fehlbetrag des Jahres 2001 macht eine Kreditaufnahme in Höhe von 512.000 € nötig, womit der äußerst geringe Schuldenstand von ca. 101.560,82 € zu Beginn dieses Haushaltsjahres bedauerlicherweise der Vergangenheit angehören wird. Auch der Blick auf die anderen Haushaltszahlen lässt keine Freude aufkommen. So ergibt sich für die Gemeinde Körle allein durch Mindereinnahmen bei der Schlüsselzuweisung und mehr zu zahlender Kreisumlage eine Mehrbelastung gegenüber dem Vorjahr von ca. 84.000 € U.a. deshalb schmilzt die geplante Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt um ca. 111.000 € auf nur noch 155.000 €.. Bei einer planmäßigen Tilgungsleistung von 58.396 € im Jahr 2002 bleiben folglich weniger als 100.000 € für notwendige Investitionen. Wirft man in diesem Zusammenhang einen Blick auf die bereits beschlossenen Maßnahmen wie die Investitionen in die Wasserversorgung Wagenfurth bzw. die Verbindungsleitung nach Lobenhausen, deren Bau ich für vollkommen wichtig halte, wird schnell klar, dass wir uns auf das Wichtigste beschränken müssen, da jede zusätzliche Ausgabe eine Erhöhung des Schuldenstandes bedeutet. Die schwierige Aufgabe bei der Erstellung dieses Haushaltsentwurfs bestand darin, abzuwägen, welche Ausgaben trotz Verschuldung sinnvollerweise in diesem Haushaltsjahr geleistet werden sollen und welche möglichst in andere Jahre verschoben werden können. Zu dem Ergebnis dieses Abwägungsprozesses ist unter der Rubrik "Erläuterungen zum Haushalt" mehr zu erfahren. Zum Abschluß dieser Haushaltsrede muss die Feststellung folgen, dass sich die Kommunen, und dabei nehme ich uns nicht aus, wirklich in schwierigem Fahrwasser befinden. Eine stetige Verschlechterung der kommunalen Finanzen, wie bei unserer Zuführung zum Vermögenshaushalt in diesem Jahr deutlich zu sehen, wird nicht ohne Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger bleiben. Die Eindämmung laufender Ausgaben ist daher dringend erforderlich, um einen Investitionsspielraum in möglichst hohem Umfang zu erhalten bzw. wieder zu erreichen. Trotz aller Sorge, die mit Blick auf dieses schwierige Haushaltsjahr gerechtfertigt sind, muss die stetige Fortentwicklung unserer Gemeinde ein Hauptanliegen der kommunalen Finanzplanung sein und diese wird mit dem vorliegenden Entwurf in positiver Richtung voran getrieben.

Mario Gerhold Bürgermeister


Aktionstag 2001

Der Aktionstag 2001 war eine tolle Werbung für Körle. Aber nichts ist so gut, als dass es nicht noch verbessert werden könnte. Darum lade ich alle teilnehmenden Firmen zu einem Rückblick auf den Aktionstag des letzten Jahres ein für Mittwoch, 20. Februar 2002, um 19.30 Uhr in das Gasthaus "Zur Krone". gez. Mario Gerhold, Bürgermeister


Warnung vor Unglücksfällen durch Sirenen

Eine Warnung vor besonderen Gefahren durch das Sirenensignal 1 Minute Heulton ist aus technischen Gründen nicht mehr möglich. Sollte es zu einem Unglücksfall kommen, bei dem eine Gefahr für die Bevölkerung droht (z. B. Schadstoffwolke nach Großbrand, Verkehrsunfall mit Freisetzung von gefährlichen Stoffen), wird im Schwalm-Eder-Kreis dreimal hintereinander Feueralarm [= 1 Minute Dauerton - zweimal unterbrochen) ausgelöst.

Sie hören in diesem Fall 9 Sirenentöne (dreimal 3 Töne) Dieses Warnsignal hat folgende Bedeutung:

Es hat sich in der Nähe ein Unglücksfall ereignet. Bis weitere Einzelheiten bekannt sind bleiben Sie zu Ihrem eigenen Schutz in der Wohnung schließen Sie Fenster und Türen schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen ab schalten Sie ein Rundfunkgerät ein (lokal zuständiger Verkehrsfunk- sender) verständigen Sie bitte Ihre Nachbarn Warten Sie weitere Durchsagen über Rundfunk und Lautsprecher ab!. Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

gez. Gerhold Bürgermeister


Radtour nach Floh

Alle Teilnehmer der Radtour nach Floh werden zu einer Nachbetrachtung eingeladen für Mittwoch, 28.Februar 2002, um 19.30 Uhr in das Gasthaus "Zur Krone".

Da u.U. die Planung einer nächsten Tour ansteht, sind auch weitere Interessierte herzlich an diesem Abend eingeladen.


Annahme von Grünabfällen

Am Samstag,16.02.2002 findet die Annahme von Grünabfällen am Bauhof in der Ladestraße in der Zeit von 10.00-12.00 Uhr statt.


Aus der Sitzung der Gemeindevertretung am 28.1.2002

Dorferneuerungsprogramm Wagenfurth - Beratung und Beschlussfassung über den Investitionsrahmen

Frau Kunze vom Planungsbüro AKP berichtet, dass die Infrastruktur in Wagenfurth nicht mit der eines großen Ortes vergleichbar ist. Wagenfurth liegt am R 1 und an der Fulda und bietet damit Voraussetzungen für Tourismus.

Die Dorferneuerungsmaßnahme wird am stärksten getragen vom Umbau des Dorfgemeinschaftshauses und dem Dorfplatz. Das DGH soll auf allen Ebenen umgestaltet werden. An weiteren Maßnahmen steht die Verbesserung des Spielplatzes an, der Anbau an das Feuerwehrgerätehaus, womit die Garage am DGH frei wird, der Rückbau der Ortseingänge, eine Ortsbegrünung und die Beleuchtung des Fußweges nash Körle.

Die Anlegestelle an der Fulda soll saniert oder erneuert werden. Auf der Feuerwehrwiese soll eine Zeltmöglichkeit und Grillstelle entstehen. Insgesamt sind Ausgaben von 1,1 Mio. DM geplant, von denen 935000 DM förderfähig sind.

Im DGH soll im Erdgeschoss ein Treppenhaus herausgenommen werden. Dadurch kann dann die Küche vergrößert werden. Vom Dorfplatz soll ein Zugang zur Gaststätte mit Außenbewirtschaftung entstehen. Im Obergeschoss sind zwei Gästezimmer geplant. Im Kellergeschoss soll in Kombination mit der Garage ein Trockenraum entstehen, Waschräume für Touristen und die WC-Anlage sollen saniert werden.

Ausschussvorsitzender Oetzel trägt die einstimmige Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vor, der den Kostenrahmen von 935000 DM beschlossen hat.

Gemeindevertreter Albrand erinnert an die Beantragung der Dorferneuerung durch die Wagenfurther Bürger und den Ortsbeirat.

Die Gemeindevertretung hat daraufhin in 1998 einstimmig den entsprechenden Antrag gestellt. Die gemeindlichen Maßnahmen der Dorferneuerung werden in der Regel mit 70 % gefördert. Der von der Planerin angesprochene Jugendraum ist nach Auffassung der SPD illusorisch, weil die Feuerwehr zwischenzeitlich Bedarf angemeldet hat. Gemeindevertreter Lanzenberger berichtet, dass sich die CDU ausgiebig mit der Planung befasst hat. Von der CDU-Fraktion wird das vorgesehene Investitionsvolumen abgesegnet, weil es sich um ein schlüssiges Gesamtkonzept handelt. Er empfiehlt jedoch, jetzt noch keine Maßnahmen in Frage zu stellen und zunächst das Gesamtvolumen zu beschließen.

Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt den Investitionsrahmen für das Dorferneuerungsprogramm Wagenfurth in einer maximalen Höhe von 935.000,00 DM/478.057,90 Euro.

Beratung und Beschlussfassung über eine Neufassung der Entschädigungssatzung

Für den Haupt- und Finanzausschuss berichtet Vorsitzender Oetzel von der einstimmigen Zustimmung zur Neufassung der Entschädigungssatzung. Für die SPD trägt Gemeindevertreter Oetzel vor, dass die Satzung aus 1988 stammt und 14 Jahre alt ist. Die Fraktionen waren sich einig, die Entschädigungssatzung neu zu fassen. Von den Beträgen sind die Änderungen moderat und vernünftig. Gemeindevertreter Greiner berichtet, dass die CDU den Entwurf selbstkritisch geprüft hat und feststellte, dass eine Anpassung der. Beträge erforderlich ist. Er kündigt die Zustimmung der CDU an. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Entschädigungssatzung.

Lebensmittelversorgung

Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung eines Kommunaldarlehens

Vorsitzender Carli erläutert, dass bei der künftigen Lebensmittelversorgung in Körle ein offener Finanzierungsbeitrag von etwa 135.000,— Eure besteht.

Die Gemeindevertretung hat zu entscheiden, ob die Gemeinde in Form eines Darlehens zur Lebensmittelversorgung beitragen will. Ob das Darlehen in dieser Höhe benötigt wird, steht It. Vors. Carli nicht fest. Es handle sich dabei um einen Maximalbetrag. Bürgermeister Gerhold betrachtet die Angelegenheit mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Weinend, weil es überhaupt so weit gekommen ist, dass Körle ohne Lebensmittelversorgung ist. Lachend, weil die Situation noch schlechter sein könnte.

Eine Wiedereröffnung deutet sich It. Bürgermeister Gerhold an. Seit November werden Gespräche mit den Beteiligten geführt und auf Rahmenbedingungen wurde sich bereits geeinigt. Es wird einen selbstständigen Laden mit REWE-Belieferung geben. Der Eigentümer des Ladens wird den Eingang zum Raiffeisenhof verlegen. Durch eine andere Einteilung der Ladenfläche soll es Verbesserungen geben. Wegen des hohen Investitionsbedarfs des Betreibers wird das Vorhaben ohne ein Existenzgründungsdarlehen der Gemeinde nicht möglich sein.

Der Einzelfall einer fehlenden Lebensmittelversorgung ist für die Gemeinde von Bedeutung.

Es ist ein Manko, wenn kein Vollsortimenter im Lebensmittelbereich vorhanden ist. Die Gemeindevertretung sollte deshalb dem Fall Rechnung tragen.

Der bevorstehende Umbau des Ladens wird die Wiedereröffnung in die Länge ziehen. Aktuell ist als Termin der April vorgesehen. Der Gemeindevorstand sollte in den Vertrag Sicherheiten einarbeiten, die sich bieten.

Bürgermeister Gerhold geht davon aus, dass die Finanzspritze auch anderen Geschäften im Ort zugute kommt und bittet die Gemeindevertretung um Zustimmung. Ausschussvorsitzender Oetzel trägt vor, dass sich der Haupt- und Finanzausschuss in nichtöffentlicher Sitzung eingehend mit der Thematik befasst hat. Er empfiehlt der Gemeindevertretung einstimmig, das vorgesehene Darlehen von maximal 135.000,— Euro zu gewähren. Gemeindevertreterin Geher berichtet, dass die Angelegenheit für die SPD von ganz besonderer Wichtigkeit ist. Die SPD ist froh darüber, dass überhaupt ein Betreiber gefunden wurde. Das Kommunaldarlehen ist ein notwendiger Beitrag der .Gemeinde zur Fortführung des Lebensmittelgeschäftes. Die SPD stimmt dem Vorschlag zu.

Gemeindevertreter Greiner ist der Auffassung, dass das Fehlen eines Marktes für die Körler Bürger von größter Bedeutung ist. Wenn sich die Gemeinde in dieser Form an dem Markt beteiligt, kann gesagt werden: „Es ist unser Laden". Die CDU tut sich mit der Entscheidung nicht leicht, weil es um viel Geld und auch um ein Risiko geht. Dennoch stimmt die CDU It. Greiner guten Herzens zu. Besonders erfreut ist er darüber, dass alle Parteien gemeinsam versucht haben, das Beste für Körle zu erreichen. Die Gemeindevertretung muss nach seinen Ausführungen aber auch künftig an der Infrastruktur arbeiten und sich fragen, was noch verbessert werden kann.

Vorsitzender Carli gibt bekannt, dass sich Gemeindevertreter Schwabach (F.D.P.) telefonisch für den Antrag ausgesprochen hat. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dem Betreiber des Lebensmittelmarktes ein kommunales Existenzgründungsdarlehen in Höhe von max. 135.000,00 Euro zu gewähren.

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, einen entsprechenden Darlehensvertrag mit dem Betreiber abzuschließen. Die Gemeindevertretung erhält diesen Darlehensvertrag nach Abschluss zur Kenntnis.


Stellungnahme oder weitergehende Links :

Leserbriefe/e-Mail zu den Themen: 

Die Grundlage für die Berichte stammen von der Gemeinde Körle.

Stand: 24.02.02 17:30, (c) www.koerle.net 

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