Brandstiftung
oder jugendlicher Leichtsinn?
Nur
durch glückliche Umstände konnte am Montag vergangener Woche
großer Schaden vermieden werden: Zwei Mitarbeiter des Bauhofes
bemerkten um ca. 15.45 Uhr auf der Rückfahrt von Empfershausen
Rauch in unmittelbarer Nähe der Berglandhalle und hielten auf dem
vorderen Parkplatz der Berglandhalle.
Die
Ursache war schnell klar: Am Fußweg entlang der Gaststättenseite
hatten bislang Unbekannte ein Feuer mit Pappe und Stoffresten direkt
an der Hauswand entzündet. Die Flammen hatten bereits auf
Sträucher übergegriffen und bedrohten die hölzerne Verkleidung
des Dachkastens.
Bild fehlt noch
Deutlich zu erkennen
sind die Brandspuren an der Hauswand auf der linken und rechten
Seite des Bildes.
Außer dem Regenrohr und einigen Büschen konnte, durch Zufall
größerer Schaden vermieden werden.
Mit
dem Schlauch eines Wandhydranten aus der Berglandhalle konnte das
Feuer von den beiden Männern gelöscht werden. Wäre die Sache
nicht zufällig entdeckt worden, hätte die Feuerwehr sicher Arbeit
bekommen.
Kurz
zuvor waren zwei ca. 12 Jahre alte Jungen an der Stelle beobachtet
worden. Der eine soll eine dunkelblaue Baseballkappe getragen haben
und im Gegensatz zum Zweiten etwas schmaler und kleiner gewesen
sein. Der zweite Junge trug eine dunkelgraue Jacke mit hellgrau
abgesetzten Ärmeln und war kräftiger. Ein erster Hinweis auf zwei
Namen bestätigte sich in der vergangenen Woche jedoch nicht. Da von
Heranwachsenden in diesem Alter definitiv zu erwarten ist, dass sie
sich über die Folgen eines Feuers an dieser Stelle bewusst sind,
wurde die Polizei eingeschaltet. Hinweise auf die Verursacher
erbitten wir an die Polizeistation Melsungen Tel. 05661/7089-0 oder
an die Gemeinde Körle 05665/9498-0.
Gemeindekasse
Körle
Die
Gemeindekasse Körle macht darauf aufmerksam, dass der nächste
Fälligkeitstermin für die an die Gemeinde Körle zu entrichtenden
Steuern und Abgaben am 15.02.2002 ist.
Wir
bitten daher um fristgerechte Überweisung auf eines der
nachfolgenden Konten:
Um
Fehlbuchungen nahezu ausschließen zu können, ist in jedem Fall die
in den Steuer- und Abgabenbescheiden ausgedruckte Konto-Nr. im Feld
„Verwendungszweck" anzugeben.
Alle
nicht eingegangenen Beträge müssen nach Ablauf der Zahlungsfrist
im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens durch die jeweilige
Vollstreckungsbehörde eingezogen werden. Erhebliche Mehrkosten, die
durch die Maßnahme entstehen, können bei pünktlicher Zahlung
vermieden werden. Und noch ein Tipp:
Beteiligung
am Lastschriftverfahren bewahrt vor Unannehmlichkeiten und
zusätzlichen Kosten. Einzugsermächtigungen können bei den o. g.
Kreditinstituten und der Gemeindekasse erteilt werden!
Annahme
von Grünabfällen
Am
Samstag, 16.2.2002 findet die Annahme von Grünabfällen am Bauhof
in der Ladestraße in der Zeit von 10.00-12.00 Uhr statt.
Sondermüll-Sammlung
2002
Am
Mittwoch, 13. Februar 2002,15.00 -19.00 Uhr, Parkplatz Berglandhalle
WARUM werden Sonderabfälle gesammelt?
Sonderabfälle
gefährden Mensch, Tier und Umwelt und müssen separiert und
fachgerecht beseitigt werden.
Zudem
ist unsere Kreismülldeponie Wabern nur für Hausmüll bzw.
hausmüllähnliche Abfälle zugelassen. WO können die
Sonderabfälle abgegeben werden? Der Zweckverband Abfallwirtschaft
Schwalm-Eder-Kreis führt zweimal jährlich mobile
Sonderabfallsammelaktionen durch, wo Sonderabfallkleinmengen
kostenlos abgegeben werden können. Zusätzlich können
Sonderabfälle im Eingangsbereich der Kreismülldeponie Wabern jeden
Donnerstag von 13.30 bis 16.30 Uhr abgegeben werden.
WER
darf anliefern?
Die
getrennte Sammlung von Sonderabfall-Kleinmengen richtet sich an
Haushaltungen, Gewerbebetriebe und den Dienstleistungsbereich.
Gewerbebetriebe und Dienstleistungsbereiche können allerdings nur
dann teilnehmen, wenn nicht mehr als insgesamt 500 kg Sonderabfälle
jährlich anfallen.
Wenn
Sie mehr Sonderabfall haben, wenden Sie sich bitte direkt an die
Hessische Industriemüll GmbH, Am Lossewerk 9, 34123 Kassel, Tel.
0561/570650 oder HIM GmbH, Abt. Kundenbetreuung, Waldstr. 11, 64584
Biebesheim, Tel. 06258/8950. WIE kann angeliefert werden? Die
Behälter müssen
dichtschließend sein; am zweckmäßigsten sind die
Originalbehälter sollten einigermaßen sauber sein - das
Sammelpersonal muß damit arbeiten! dürfen
nicht schwerer als 20 kg sein und nicht mehr als 20 Liter
Fassungsvermögen haben.
Die
Abfälle dürfen nicht mit anderen Stoffen vermischt werden. WIEVIEL
darf angeliefert werden?
Die
angelieferte Menge darf 100 kg je Sammlung oder Sammeltag nicht
überschreiten.
WAS
wird mit den Sonderabfällen gemacht? Die Sonderabfälle werden von
geschultem Personal entsprechend den Vorgaben der HIM sortiert und
verpackt. Je nach Art der Sonderabfälle werden diese
wiederaufbereitet, die Wertstoffe herausgeholt, verbrannt
(Sonderabfall-Verbrennung) oder endgelagert (Sonderabfalldeponie,
Untertagedeponie). THEMA ALTÖL
Altöl
kann beim Kauf von neuem Öl an die Verkaufsstelle zurückgegeben
werden. Seit dem 1.7.1987 besteht eine gesetzliche
Rücknahmepflicht, und zwar bis zur Menge des neu gekauften
Verbrennungsmotoren- und Getriebeöls. Also Kassenbon aufheben! Die
Annahme von Altöl bei der Sondermüllsammlung ist ausgeschlossen.
ALTMEDIKAMENTE
Auch
Altmedikamente werden seit dem 1.7.1998 nicht mehr bei der
Schadstoff-Sammlung entgegengenommen. Bitte geben Sie die
Altmedikamente in Ihrer Apotheke ab. OISPERSIONSFARBEN
Dispersionsfarben
(alle wasserlöslichen Farben) sind kein Sondermüll. Sie müssen
mit Zement, Kalk oder Gips vermischt werden, damit sie völlig
aushärten, und können dann zusammen mit dem Hausmüll entsorgt
werden. KFZ - BATTERIEN
Ab
1.10.1998 müssen verbrauchte Kfz-Batterien (Auto, Motorrad,
Schlepper usw.) durch den Handel vom Endverbraucher kostenlos
zurückgenommen werden.
Die
Abgabe im Schadstoff-Mobil ist nicht mehr möglich. WAS gehört zum
Sondermüll?
Für
diese Frage hat der Zweckverband Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis
ein Abfall-ABC über die gängigsten Abfallstoffe in Haushalten
erstellt und den jeweiligen Entsorgungsweg angegeben. Fordern Sie es
an.
Falls
Sie ein Produkt nicht in dieser Liste finden und Ihnen unklar ist,
ob der Stoff in die Mülltonne darf oder nicht, rufen Sie uns an
oder bringen Sie ihn zur Sondermüllannahme. Das Personal des
Schadstoff-Mobiles berät Sie gerne.
Nicht
zum Sondermüll gehören reststofffreie Behältnisse. Reststofffrei
bedeutet: spachtelrein und tropffrei Reststofffreie
Verkaufsverpackungen mit dem "Grünen Punkt" geben Sie in
den Gelben Sack, andere Behältnisse können mit dem Hausmüll oder
Sperrmüll entsorgt werden. WAS kostet das?
Die
Abgabe der Abfälle ist kostenfrei. In den Gebühren, die Sie
jährlich für Ihre Abfallentsorgung bezahlen, sind diese Kosten
bereits enthalten. Weitere Fragen oder Anregungen richten Sie an den
Zweckverband Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis, Parkstr. 6, 34576
Homberg/Efze, Tel. 05681/775-395, 775-506, 775-510 oder im Internet
unter www.ab-fallberatung.de Umwelt-Tip:
Sonderabfälle
vermeiden ist der beste Umweltschutz !!!
AGENDA,
Arbeitsgruppe "Kinder und Jugend"
Am
21.2.2002 um 20.00 Uhr im Rathaus referiert Herr Johannes Lutz vom
Ökologischen Schullandheim Licherode zum Thema:
"Möglichkeiten
naturnaher Spielplatzgestaltung" Alle Interessierten sind
herzlich eingeladen.
Jugendfreizeiten
in den kreiseigenen Einrichtungen
Nachstehend
geben wir Ihnen die Termine der vorgesehenen Jugendfreizeiten
während der Sommerferien 2002 in den kreiseigenen Einrichtungen
bekannt:
I.
Jugendcampingplatz "Schwalm-Eder" in Dahme/Ostsee
Jugendfreizeit
27.06.-
10.07.2002
II.07.
- 24.07.2002 25.07. - 07.08.2002
jeweils
für 11 - 15jährige Mädchen und Jungen Die Kosten für eine
14tägige Freizeit (An- und Abreisetag eingeschlossen) betragen
pro
Person 256,00 € In dem Pauschalpreis sind enthalten:
Unterkunft,
volle Verpflegung, Hin- und Rückreise mit einem Reisebus, Kurtaxe
sowie die Betreuung während der Fahrt und des Aufenthaltes mit
Programmgestaltung.
2.
Freizeit- und Bildungsstätte "Boglerhaus" bei
Schwarzenborn Kinderfreizeit
22.07.
- 28.07.2002 für 8 - 10jährige Jungen und Mädchen Die Kosten für
diese 7tägige Freizeit (An- und Abreisetag eingeschlossen) betragen
pro
Person 136,20 €. In den Teilnehmergebühren sind enthalten:
Unterkunft,
volle Verpflegung sowie die Betreuung während des Aufenthaltes und
Programmgestaltung. Die An- bzw. Abreise ist von den Eltern zu
organisieren. 3. Jugend- und Freizeiteinrichtung
"Buchenhaus" in Schönau am Königssee
Kinder-
und Jugendfreizeit
26
07. - 08.08.2002 für 11 - 15jährige Jungen und Mädchen Die Kosten
für diese 14tägige Freizeit (An- und Abreisetag eingeschlossen)
betragen
pro
Person 307,10 € In dem Pauschalpreis sind enthalten:
Unterkunft,
Frühstücksbuffet mit Lunchpaket, warmes Abendessen,
Programmgestaltung, Kurtaxe, Kosten für den Bustransfer,
Ausflugsfahrten vor Ort sowie die Betreuung während der Fahrt und
des Aufenthaltes.
Für
die verschiedensten Aktionen vor Ort entstehen zusätzliche Kosten
in Höhe von ca. 50,00 €, die nicht in dem o.a. Preis enthalten
sind. Angeboten wird auch eine Tages-Raffting-Tour mit ca. 23,00 €
Kosten. Grundsätzlich kann jedes Kind/jeder Jugendliche des
Schwalm-Eder-Kreises an den Freizeiten teilnehmen. Mitentscheidend
für eine verbindliche Zusage ist der Zeitpunkt des Eingangs der
Anmeldung bei dem Eigenbetrieb "Jugend- und
Freizeiteinrichtungen des Schwalm-Eder-Kreises" in Homberg (Efze).
Nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen
der Kinder- und Jugenderholung können auch im Jahre 2002 die
14tä-gigen Freizeiten im "Buchenhaus" in Schönau und in
Dahme/Ostsee vom Land Hessen und dem Schwalm-Eder-Kreis bezuschusst
werden. Folgende Bestimmungen finden hier Anwendung:
A.
Kinder- und Jugenderholung
Es
besteht die Möglichkeit, zu den Kosten des Aufenthaltes eine
Beihilfe zu gewähren, wenn der Teilnehmer im Gebiet des
Schwalm-Eder-Kreises wohnhaft ist.
In
erster Linie werden Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen
Bevölkerungskreisen, insbesondere von Sozialhilfeempfängern,
Arbeitslosen und Rentnern sowie aus kinderreichen Familien
berücksichtigt.
B.
Antragsverfahren
Neben
der Anmeldung ist für jeden Einzelfall ein entsprechender Antrag zu
stellen, der lückenlos auszufüllen und mit den geforderten
Verdienstbescheinigungen dem Fachbereich "Jugend, Familie und
Sport" bei der Kreisverwaltung in Homberg vorzulegen ist.
Antragsvordrucke hierzu sind beim Eigenbetrieb und bei den Städten
und Gemeinden erhältlich.
Anmeldungen
für die genannten Freizeiten werden von der hiesigen Dienststelle
und über die Stadt-/Gemeindeverwaltungen
ab
11. Februar bis zum 15. März 2002
entgegengenommen.
Die Städte und Gemeinden verfügen auch über die entsprechenden
Formulare.
Des
weiteren können die Formulare direkt beim Eigenbetrieb unter den
Telefonnummern 05681/775-493 (für "Buchenhaus" in
Schönau a. K.) und 775-492 (für Jugendcampingplatz in Dahme/Ostsee
und "Boglerhaus" bei Schwarzenborn/Knüll) angefordert
werden.
Aktionstag
2001
Der
Aktionstag 2001 mit Einweihung der neuen Ortsdurchfahrt war eine
tolle
Werbung für Körle. Aber nichts ist so gut, als dass es nicht noch
verbessert
werden könnte.
Zu
einem Rückblick und vielleicht Ausblick auf einen neuen Aktionstag
sind
daher alle Firmen eingeladen für Mittwoch,
20. Februar 2002 um
19.30 Uhr in das Gasthaus "Zur Krone".
Landwirtschaftliche
Sozialversicherungsträger Hessen
In
regelmäßigen Abständen werden von den Landw. Sozialversicher-
ungsträgern Hessen, bestehend aus der Land- und
Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Landwirtschaftlichen
Alterskasse Landwirt- schaftlichen Krankenkasse und
Landwirtschaftlichen Pflegekasse auswärtige
Sprechtage durchgeführt, an denen sich interessierte Mitglieder
über ihre versicherungsrechtlichen Angelegenheiten informieren
können. Der nächste Sprechtag findet wie folgt statt:
Datum:
12.3.2001
Ort:
Kreisbauernverband, Hessenallee 8, Ziegenhain
Zeit:
9.00-12-00 Uhr
Um
telefonische Anmeldung unter der Nummer 0561/1006-2229 wird gebeten.
In
den Osterferien nach Westerland und Schönau a. Königssee
Die
Jugend- und Freizeitejnrichtung des Schwalm-Eder-Kreises bietet für
die Zeit vom 31.03. bis 07.04.2002 im BUCHENHAUS im Schönau a.
K. und im HAUS-SCHWALM-EDER in Westerland Sylt freie Zimmer an.
Buchungen
und Infos Jugend-
und Freizeiteinrichtungen des
Schwalm-Eder -Kreises Parkstr.
6, 34576 Homberg (Efze)
Tel.
05681/775-493, Fax:
05681/775-494
e-mail:
info@freizeit-schwalm-eder.de
Stellungnahme oder weitergehende Links :
Leserbriefe/e-Mail
zu den Themen:
Die
Grundlage für die Berichte stammen von der Gemeinde
Körle.
|