Aus dem Rathaus wird Berichtet                                           Körle, 15.02.02 


Brandstiftung oder jugendlicher Leichtsinn?

Nur durch glückliche Umstände konnte am Montag vergangener Woche großer Schaden vermieden werden: Zwei Mitarbeiter des Bauhofes bemerkten um ca. 15.45 Uhr auf der Rückfahrt von Empfershausen Rauch in unmittelbarer Nähe der Berglandhalle und hielten auf dem vorderen Parkplatz der Berglandhalle.

Die Ursache war schnell klar: Am Fußweg entlang der Gaststättenseite hatten bislang Unbekannte ein Feuer mit Pappe und Stoffresten direkt an der Hauswand entzündet. Die Flammen hatten bereits auf Sträucher übergegriffen und bedrohten die hölzerne Verkleidung des Dachkastens.

Bild fehlt noch
Deutlich zu erkennen sind die Brandspuren an der Hauswand auf der linken und rechten Seite des Bildes. 
Außer dem Regenrohr und einigen Büschen konnte, durch Zufall größerer Schaden vermieden werden.

Mit dem Schlauch eines Wandhydranten aus der Berglandhalle konnte das Feuer von den beiden Männern gelöscht werden. Wäre die Sache nicht zufällig entdeckt worden, hätte die Feuerwehr sicher Arbeit bekommen.

Kurz zuvor waren zwei ca. 12 Jahre alte Jungen an der Stelle beobachtet worden. Der eine soll eine dunkelblaue Baseballkappe getragen haben und im Gegensatz zum Zweiten etwas schmaler und kleiner gewesen sein. Der zweite Junge trug eine dunkelgraue Jacke mit hellgrau abgesetzten Ärmeln und war kräftiger. Ein erster Hinweis auf zwei Namen bestätigte sich in der vergangenen Woche jedoch nicht. Da von Heranwachsenden in diesem Alter definitiv zu erwarten ist, dass sie sich über die Folgen eines Feuers an dieser Stelle bewusst sind, wurde die Polizei eingeschaltet. Hinweise auf die Verursacher erbitten wir an die Polizeistation Melsungen Tel. 05661/7089-0 oder an die Gemeinde Körle 05665/9498-0.


Gemeindekasse Körle

Die Gemeindekasse Körle macht darauf aufmerksam, dass der nächste Fälligkeitstermin für die an die Gemeinde Körle zu entrichtenden Steuern und Abgaben am 15.02.2002 ist.

Wir bitten daher um fristgerechte Überweisung auf eines der nachfolgenden Konten:

  • Kreissparkasse Schwalm-Eder Konto 0 048 011 266 - BLZ 520 521 54

  • VR-Bank Schwalm-Eder Konto 2 806 673 - BLZ 520 623 01 

Um Fehlbuchungen nahezu ausschließen zu können, ist in jedem Fall die in den Steuer- und Abgabenbescheiden ausgedruckte Konto-Nr. im Feld „Verwendungszweck" anzugeben.

Alle nicht eingegangenen Beträge müssen nach Ablauf der Zahlungsfrist im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens durch die jeweilige Vollstreckungsbehörde eingezogen werden. Erhebliche Mehrkosten, die durch die Maßnahme entstehen, können bei pünktlicher Zahlung vermieden werden. Und noch ein Tipp:

Beteiligung am Lastschriftverfahren bewahrt vor Unannehmlichkeiten und zusätzlichen Kosten. Einzugsermächtigungen können bei den o. g. Kreditinstituten und der Gemeindekasse erteilt werden!


Annahme von Grünabfällen

Am Samstag, 16.2.2002 findet die Annahme von Grünabfällen am Bauhof in der Ladestraße in der Zeit von 10.00-12.00 Uhr statt.


Sondermüll-Sammlung 2002

Am Mittwoch, 13. Februar 2002,15.00 -19.00 Uhr, Parkplatz Berglandhalle WARUM werden Sonderabfälle gesammelt?

Sonderabfälle gefährden Mensch, Tier und Umwelt und müssen separiert und fachgerecht beseitigt werden.

Zudem ist unsere Kreismülldeponie Wabern nur für Hausmüll bzw. hausmüllähnliche Abfälle zugelassen. WO können die Sonderabfälle abgegeben werden? Der Zweckverband Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis führt zweimal jährlich mobile Sonderabfallsammelaktionen durch, wo Sonderabfallkleinmengen kostenlos abgegeben werden können. Zusätzlich können Sonderabfälle im Eingangsbereich der Kreismülldeponie Wabern jeden Donnerstag von 13.30 bis 16.30 Uhr abgegeben werden.

WER darf anliefern?

Die getrennte Sammlung von Sonderabfall-Kleinmengen richtet sich an Haushaltungen, Gewerbebetriebe und den Dienstleistungsbereich. Gewerbebetriebe und Dienstleistungsbereiche können allerdings nur dann teilnehmen, wenn nicht mehr als insgesamt 500 kg Sonderabfälle jährlich anfallen.

Wenn Sie mehr Sonderabfall haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Hessische Industriemüll GmbH, Am Lossewerk 9, 34123 Kassel, Tel. 0561/570650 oder HIM GmbH, Abt. Kundenbetreuung, Waldstr. 11, 64584 Biebesheim, Tel. 06258/8950. WIE kann angeliefert werden? Die Behälter müssen dichtschließend sein; am zweckmäßigsten sind die Originalbehälter sollten einigermaßen sauber sein - das Sammelpersonal muß damit arbeiten! dürfen nicht schwerer als 20 kg sein und nicht mehr als 20 Liter Fassungsvermögen haben.

Die Abfälle dürfen nicht mit anderen Stoffen vermischt werden. WIEVIEL darf angeliefert werden?

Die angelieferte Menge darf 100 kg je Sammlung oder Sammeltag nicht überschreiten.

WAS wird mit den Sonderabfällen gemacht? Die Sonderabfälle werden von geschultem Personal entsprechend den Vorgaben der HIM sortiert und verpackt. Je nach Art der Sonderabfälle werden diese wiederaufbereitet, die Wertstoffe herausgeholt, verbrannt (Sonderabfall-Verbrennung) oder endgelagert (Sonderabfalldeponie, Untertagedeponie). THEMA ALTÖL

Altöl kann beim Kauf von neuem Öl an die Verkaufsstelle zurückgegeben werden. Seit dem 1.7.1987 besteht eine gesetzliche Rücknahmepflicht, und zwar bis zur Menge des neu gekauften Verbrennungsmotoren- und Getriebeöls. Also Kassenbon aufheben! Die Annahme von Altöl bei der Sondermüllsammlung ist ausgeschlossen.

ALTMEDIKAMENTE

Auch Altmedikamente werden seit dem 1.7.1998 nicht mehr bei der Schadstoff-Sammlung entgegengenommen. Bitte geben Sie die Altmedikamente in Ihrer Apotheke ab. OISPERSIONSFARBEN

Dispersionsfarben (alle wasserlöslichen Farben) sind kein Sondermüll. Sie müssen mit Zement, Kalk oder Gips vermischt werden, damit sie völlig aushärten, und können dann zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden. KFZ - BATTERIEN

Ab 1.10.1998 müssen verbrauchte Kfz-Batterien (Auto, Motorrad, Schlepper usw.) durch den Handel vom Endverbraucher kostenlos zurückgenommen werden.

Die Abgabe im Schadstoff-Mobil ist nicht mehr möglich. WAS gehört zum Sondermüll?

Für diese Frage hat der Zweckverband Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis ein Abfall-ABC über die gängigsten Abfallstoffe in Haushalten erstellt und den jeweiligen Entsorgungsweg angegeben. Fordern Sie es an.

Falls Sie ein Produkt nicht in dieser Liste finden und Ihnen unklar ist, ob der Stoff in die Mülltonne darf oder nicht, rufen Sie uns an oder bringen Sie ihn zur Sondermüllannahme. Das Personal des Schadstoff-Mobiles berät Sie gerne.

Nicht zum Sondermüll gehören reststofffreie Behältnisse. Reststofffrei bedeutet: spachtelrein und tropffrei Reststofffreie Verkaufsverpackungen mit dem "Grünen Punkt" geben Sie in den Gelben Sack, andere Behältnisse können mit dem Hausmüll oder Sperrmüll entsorgt werden. WAS kostet das?

Die Abgabe der Abfälle ist kostenfrei. In den Gebühren, die Sie jährlich für Ihre Abfallentsorgung bezahlen, sind diese Kosten bereits enthalten. Weitere Fragen oder Anregungen richten Sie an den Zweckverband Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis, Parkstr. 6, 34576 Homberg/Efze, Tel. 05681/775-395, 775-506, 775-510 oder im Internet unter www.ab-fallberatung.de Umwelt-Tip:

Sonderabfälle vermeiden ist der beste Umweltschutz !!!


AGENDA, Arbeitsgruppe "Kinder und Jugend"

Am 21.2.2002 um 20.00 Uhr im Rathaus referiert Herr Johannes Lutz vom Ökologischen Schullandheim Licherode zum Thema:

"Möglichkeiten naturnaher Spielplatzgestaltung" Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.


Jugendfreizeiten in den kreiseigenen Einrichtungen

Nachstehend geben wir Ihnen die Termine der vorgesehenen Jugendfreizeiten während der Sommerferien 2002 in den kreiseigenen Einrichtungen bekannt:

I. Jugendcampingplatz "Schwalm-Eder" in Dahme/Ostsee

Jugendfreizeit

27.06.- 10.07.2002

II.07. - 24.07.2002 25.07. - 07.08.2002

jeweils für 11 - 15jährige Mädchen und Jungen Die Kosten für eine 14tägige Freizeit (An- und Abreisetag eingeschlossen) betragen

pro Person 256,00 € In dem Pauschalpreis sind enthalten:

Unterkunft, volle Verpflegung, Hin- und Rückreise mit einem Reisebus, Kurtaxe sowie die Betreuung während der Fahrt und des Aufenthaltes mit Programmgestaltung.

2. Freizeit- und Bildungsstätte "Boglerhaus" bei Schwarzenborn Kinderfreizeit

22.07. - 28.07.2002 für 8 - 10jährige Jungen und Mädchen Die Kosten für diese 7tägige Freizeit (An- und Abreisetag eingeschlossen) betragen

pro Person 136,20 €. In den Teilnehmergebühren sind enthalten:

Unterkunft, volle Verpflegung sowie die Betreuung während des Aufenthaltes und Programmgestaltung. Die An- bzw. Abreise ist von den Eltern zu organisieren. 3. Jugend- und Freizeiteinrichtung "Buchenhaus" in Schönau am Königssee

Kinder- und Jugendfreizeit

26 07. - 08.08.2002 für 11 - 15jährige Jungen und Mädchen Die Kosten für diese 14tägige Freizeit (An- und Abreisetag eingeschlossen) betragen

pro Person 307,10 € In dem Pauschalpreis sind enthalten:

Unterkunft, Frühstücksbuffet mit Lunchpaket, warmes Abendessen, Programmgestaltung, Kurtaxe, Kosten für den Bustransfer, Ausflugsfahrten vor Ort sowie die Betreuung während der Fahrt und des Aufenthaltes.

Für die verschiedensten Aktionen vor Ort entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 50,00 €, die nicht in dem o.a. Preis enthalten sind. Angeboten wird auch eine Tages-Raffting-Tour mit ca. 23,00 € Kosten. Grundsätzlich kann jedes Kind/jeder Jugendliche des Schwalm-Eder-Kreises an den Freizeiten teilnehmen. Mitentscheidend für eine verbindliche Zusage ist der Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung bei dem Eigenbetrieb "Jugend- und Freizeiteinrichtungen des Schwalm-Eder-Kreises" in Homberg (Efze). Nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Kinder- und Jugenderholung können auch im Jahre 2002 die 14tä-gigen Freizeiten im "Buchenhaus" in Schönau und in Dahme/Ostsee vom Land Hessen und dem Schwalm-Eder-Kreis bezuschusst werden. Folgende Bestimmungen finden hier Anwendung:

A. Kinder- und Jugenderholung

Es besteht die Möglichkeit, zu den Kosten des Aufenthaltes eine Beihilfe zu gewähren, wenn der Teilnehmer im Gebiet des Schwalm-Eder-Kreises wohnhaft ist.

In erster Linie werden Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen Bevölkerungskreisen, insbesondere von Sozialhilfeempfängern, Arbeitslosen und Rentnern sowie aus kinderreichen Familien berücksichtigt.

B. Antragsverfahren

Neben der Anmeldung ist für jeden Einzelfall ein entsprechender Antrag zu stellen, der lückenlos auszufüllen und mit den geforderten Verdienstbescheinigungen dem Fachbereich "Jugend, Familie und Sport" bei der Kreisverwaltung in Homberg vorzulegen ist. Antragsvordrucke hierzu sind beim Eigenbetrieb und bei den Städten und Gemeinden erhältlich.

Anmeldungen für die genannten Freizeiten werden von der hiesigen Dienststelle und über die Stadt-/Gemeindeverwaltungen

ab 11. Februar bis zum 15. März 2002

entgegengenommen. Die Städte und Gemeinden verfügen auch über die entsprechenden Formulare.

Des weiteren können die Formulare direkt beim Eigenbetrieb unter den Telefonnummern 05681/775-493 (für "Buchenhaus" in Schönau a. K.) und 775-492 (für Jugendcampingplatz in Dahme/Ostsee und "Boglerhaus" bei Schwarzenborn/Knüll) angefordert werden.


Aktionstag 2001

Der Aktionstag 2001 mit Einweihung der neuen Ortsdurchfahrt war eine tolle Werbung für Körle. Aber nichts ist so gut, als dass es nicht noch verbessert werden könnte.

Zu einem Rückblick und vielleicht Ausblick auf einen neuen Aktionstag sind daher alle Firmen eingeladen für Mittwoch, 20. Februar 2002 um 19.30 Uhr in das Gasthaus "Zur Krone".


Landwirtschaftliche Sozialversicherungsträger Hessen

In regelmäßigen Abständen werden von den Landw. Sozialversicher- ungsträgern Hessen, bestehend aus der Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Landwirtschaftlichen Alterskasse Landwirt- schaftlichen Krankenkasse und Landwirtschaftlichen Pflegekasse auswärtige Sprechtage durchgeführt, an denen sich interessierte Mitglieder über ihre versicherungsrechtlichen Angelegenheiten informieren können. Der nächste Sprechtag findet wie folgt statt:

Datum: 12.3.2001

Ort: Kreisbauernverband, Hessenallee 8, Ziegenhain

Zeit: 9.00-12-00 Uhr

Um telefonische Anmeldung unter der Nummer 0561/1006-2229 wird gebeten.


In den Osterferien nach Westerland und Schönau a. Königssee

Die Jugend- und Freizeitejnrichtung des Schwalm-Eder-Kreises bietet für die Zeit vom 31.03. bis 07.04.2002 im BUCHENHAUS im Schönau a. K. und im HAUS-SCHWALM-EDER in Westerland Sylt freie Zimmer an.

Buchungen und Infos Jugend- und Freizeiteinrichtungen des Schwalm-Eder -Kreises Parkstr. 6, 34576 Homberg (Efze)

Tel. 05681/775-493,  Fax: 05681/775-494

e-mail: info@freizeit-schwalm-eder.de


Stellungnahme oder weitergehende Links :

Leserbriefe/e-Mail zu den Themen: 

Die Grundlage für die Berichte stammen von der Gemeinde Körle.

Stand: 17.02.02 20:56, (c) www.koerle.net 

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