Gelbe
Säcke und Sperrmüllkarten ab sofort auch im Nahkauf-Markt erhältlich
Rollen
mit "Gelben Säcken" und Abfuhrkarten für Sperrmüll
sowie für "Weiße Ware" (Waschmaschinen, Trockner,
Herde, Dunstabzugshauben usw.) liegen im Rathaus und ab sofort
auch im Eingangsbereich des Nahkauf-Marktes in Körle aus.
Verkehrsbeeinträchtigung
durch Sträucher und Bäume
Hin
und wieder bekommt die Gemeindeverwaltung Hinweise darauf, dass
durch Anpflanzungen auf privaten Grundstücken Gehwege eingeengt
werden oder die Sicht an Straßenkreuzungen genommen wird. Der überhängende
Bewuchs in den Straßenverkehrsraum sowie auf Gehwege stellt eine
Behinderung für Passanten (diese müssen teilweise auf die Straße
ausweichen) sowie für den Verkehr (hier insbesondere Müllfahrzeuge)
dar.
Eine
Vorschrift des Hessischen Straßengesetzes regelt die Bepflanzung
privater Grundstücke.
Zitat
§ 27 Abs. 2 Hess. Straßengesetz: "Anpflanzungen aller Art
sowie Zäune, Stapel, Haufen und andere mit dem Grundstück nicht
fest verbundene Einrichtungen dürfen nicht angelegt werden,
wenn sie die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen
können. Soweit Sie bereits vorhanden sind, haben die Eigentümer
und Besitzer ihre Beseitigung zu dulden".
Alle
Grundstückseigentümer werden gebeten, zunächst selbstverantwortlich
zu prüfen, ob Hecken oder sonstige Anpflanzungen in den Verkehrsraum
ragen und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. In diesem Falle
ist durch die Eigentümer kurzfristig für Abhilfe zu sorgen.
Förderung
der Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit
Behinderungen in bestehenden Wohngebäuden und im näheren
Wohnumfeld
Ein
Ziel der Hessischen Landesregierung ist es, dass behinderte Menschen
möglichst ohne fremde Hilfe ein eigenständiges Leben führen können.
Vielfach gibt es jedoch in Wohnungen und im näheren Wohnungsumfeld
Hindernisse, die ein selbständiges Wohnen erschweren oder gar
unmöglich machen. Dies ist im selbstgenutzten Wohneigentum
als auch bei Mietwohnungen der Fall. Um hier zu helfen, stellt
das Land Hessen Zuschüsse bereit. Im Landeshaushalt 2002 sind für
diesen Zweck 500.000,00 EUR vorgesehen.
Dem
Schwalm-Eder-Kreis steht kein Kontingent zur Verfügung, sondern
die Mittel werden zentral eingesetzt. Dazu müssen dem Hessischen
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung über
den Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Amt für
Wirtschaftsförderung - Maßnahmen zur Förderung vorschlagen
werdem. Für jede einzelne Maßnahme ist ein Anmeldevordruck
auszufüllen. Die Anmeldevordrucke sind bei der Gemeinde Körle,
Im Mülmischtal 2, 34237 Körle (Zimmer 3, Herr Sohl) erhältlich.
Die
Anmeldungen müssen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Landesentwicklung bis spätestens zum 15.
August 2002
vorgelegt
werden, wobei vom Amt für Wirtschaftsförderung bei mehreren Maßnahmen
Prioritäten festzulegen sind. Bei Maßnahmen zu Gunsten von
Eigentümern oder Angehörigen wird geprüft, ob der Einsatz von Fördermitteln
unter sozialen Gesichtspunkten geboten ist und ob die Gesamtkosten
auch allein mit Eigenkapital finanziert werden können.
Interessenten
können sich direkt an das Amt für Wirtschaftsförderung bei der
Kreisverwaltung in Homberg, Parkstr. 6, wenden. Die
Mitarbeiter/-innen sind telefonisch unter den Nrn. 05681/775-475
oder 775-476 zu erreichen. Sprechzeiten sind Montag, Mittwoch und
Freitag von 8.30 - 12.00 Uhr und Mittwochnachmittag von 14.00 -
15.30 Uhr oder nach Vereinbarung.
Berglandhalle
geschlossen
Die
Berglandhalte ist in den Sommerferien vom 29. Juni bis 28. Juli
2002
für
den Sport- und Übungsbetrieb geschlossen.