Aus dem Rathaus wird Berichtet                                           Körle, 12.07.02 


Gelbe Säcke und Sperrmüllkarten ab sofort auch im Nahkauf-Markt erhältlich

Rollen mit "Gelben Säcken" und Abfuhrkarten für Sperrmüll sowie für "Weiße Ware" (Waschmaschinen, Trockner, Herde, Dunstabzugshau­ben usw.) liegen im Rathaus und ab sofort auch im Eingangsbereich des Nahkauf-Marktes in Körle aus.


Verkehrsbeeinträchtigung durch Sträucher und Bäume

Hin und wieder bekommt die Gemeindeverwaltung Hinweise darauf, dass durch Anpflanzungen auf privaten Grundstücken Gehwege einge­engt werden oder die Sicht an Straßenkreuzungen genommen wird. Der überhängende Bewuchs in den Straßenverkehrsraum sowie auf Gehwege stellt eine Behinderung für Passanten (diese müssen teilwei­se auf die Straße ausweichen) sowie für den Verkehr (hier insbesonde­re Müllfahrzeuge) dar.


Eine Vorschrift des Hessischen Straßengesetzes regelt die Bepflanzung privater Grundstücke.

Zitat § 27 Abs. 2 Hess. Straßengesetz: "Anpflanzungen aller Art sowie Zäune, Stapel, Haufen und andere mit dem Grundstück nicht fest ver­bundene Einrichtungen dürfen nicht angelegt werden, wenn sie die Si­cherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können. Soweit Sie bereits vorhanden sind, haben die Eigentümer und Besitzer ihre Be­seitigung zu dulden".

Alle Grundstückseigentümer werden gebeten, zunächst selbstverant­wortlich zu prüfen, ob Hecken oder sonstige Anpflanzungen in den Ver­kehrsraum ragen und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. In diesem Falle ist durch die Eigentümer kurzfristig für Abhilfe zu sorgen.


Förderung der Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit Behinderungen in bestehenden Wohngebäuden und im näheren Wohnumfeld

Ein Ziel der Hessischen Landesregierung ist es, dass behinderte Men­schen möglichst ohne fremde Hilfe ein eigenständiges Leben führen können. Vielfach gibt es jedoch in Wohnungen und im näheren Woh­nungsumfeld Hindernisse, die ein selbständiges Wohnen erschweren oder gar unmöglich machen. Dies ist im selbstgenutzten Wohneigen­tum als auch bei Mietwohnungen der Fall. Um hier zu helfen, stellt das Land Hessen Zuschüsse bereit. Im Landeshaushalt 2002 sind für die­sen Zweck 500.000,00 EUR vorgesehen.

Dem Schwalm-Eder-Kreis steht kein Kontingent zur Verfügung, sondern die Mittel werden zentral eingesetzt. Dazu müssen dem Hessischen Mi­nisterium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung über den Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises - Amt für Wirtschaftsförde­rung - Maßnahmen zur Förderung vorschlagen werdem. Für jede ein­zelne Maßnahme ist ein Anmeldevordruck auszufüllen. Die Anmelde­vordrucke sind bei der Gemeinde Körle, Im Mülmischtal 2, 34237 Körle (Zimmer 3, Herr Sohl) erhältlich.

Die Anmeldungen müssen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung bis spätestens zum 15. August 2002

vorgelegt werden, wobei vom Amt für Wirtschaftsförderung bei mehre­ren Maßnahmen Prioritäten festzulegen sind. Bei Maßnahmen zu Gun­sten von Eigentümern oder Angehörigen wird geprüft, ob der Einsatz von Fördermitteln unter sozialen Gesichtspunkten geboten ist und ob die Gesamtkosten auch allein mit Eigenkapital finanziert werden können.

Interessenten können sich direkt an das Amt für Wirtschaftsförderung bei der Kreisverwaltung in Homberg, Parkstr. 6, wenden. Die Mitarbeiter/-innen sind telefonisch unter den Nrn. 05681/775-475 oder 775-476 zu erreichen. Sprechzeiten sind Montag, Mittwoch und Freitag von 8.30 - 12.00 Uhr und Mittwochnachmittag von 14.00 - 15.30 Uhr oder nach Vereinbarung.


Berglandhalle geschlossen

Die Berglandhalte ist in den Sommerferien vom 29. Juni bis 28. Juli 2002

für den Sport- und Übungsbetrieb geschlossen.


Stellungnahme oder weitergehende Links :

Leserbriefe/e-Mail zu den Themen: 

Die Grundlage für die Berichte stammen von der Gemeinde Körle.

Stand: 24.07.02 23:13, (c) www.koerle.net 

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