Aus dem Rathaus wird Berichtet                                           Körle, 06.09.02 


Anhalten des Verkehrs in der Empfershäuser Straße

Während der Volkslaufveranstaltung am Samstag, 7. September, wird der Verkehr beim Queren von Läufern im Zeitraum von 15.30 bis 19.00 Uhr kurzzeitig angehalten.

Wir bitten um Verständnis und den Weisungen der Ordnungskräfte zu folgen. Gerhold, Bürgermeister


Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Körle

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Körle hat in der Sitzung am 26.8.2002 den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennut­zungsplanes für den Teilbereich "Am Eckwege" beschlossen. Die Ände­rung soll mit dem Ziel erfolgen, das Grundstück Gemarkung Körle, Flur 18, Flurstück 4 als Dorfgebiet auszuweisen. Die infrage kommende Fläche ist nachstehend kenntlich gemacht. Gerhold, Bürgermeister


Aufstellung eines Bebauungsplanes

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Körle hat in der Sitzung am 26.8.2002 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück Gemarkung Körle, Flur 18, Flurstück 4 beschlossen. Die Planskizze ist beim Änderungsbeschluss für den Flächennutzungsplan s. o. abgedruckt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gerhold, Bürgermeister


Obstverkauf 2002

Die Versteigerung des Gemeindeobstes findet am Donnerstag, 12. September 2002, um 16.30 Uhr statt

Treffpunkt ist im Wiesenweg an der Sitzbank (Nähe Haus Goblirsch). Nach Versteigerung des Obstes geht die Gefahr des Verlustes auf den Ersteigerer über.


Obstverkauf 2002 für den Ortsteil Wagenfurth

Die Versteigerung des Obstes findet am Mittwoch, 11. September 2002, um 17.00 Uhr statt.

Treffpunkt ist am Feuerwehrgerätehaus Wagenfurth. Nach der Versteigerung des Obstes geht die Gefahr des Verlustes auf den Ersteigerer über.


Fundsache

1 Kindersonnenbrille


Bürgersprechtage des Versorgungsamtes in neuen Räumlichkeiten

Ab September 2002 wird der Sprechtag des Versorgungsamtes in Melsungen in den Räumlichkeiten der BKK B. Braun Melsungen Grüne Str. 1,1. Stock, Zimmer 105, 34212 Melsungen durchgeführt.

Sprechtag ist jeden 3. Mittwoch im Monat von 9.00 bis 15.00 Uhr, außer im Dezember.


Änderung Müllabfuhr ab 1.8.2002

In diesen Tagen werden die Bescheide über die Änderung der Abfallge­bühren ab 1.8.2002 für die Restmüllbehälter verschickt. Mit diesem Bescheid erhalten Sie die neuen Mülltonnenmarken sowie die Marke für die blaue Papiertonne.

Diese Marken kleben Sie bitte umgehend auf Ihre Tonnen, damit eine ordnungsgemäße Müllentsorgung gewährleistet ist. Sollte die Tonnengröße, Tonnenzahl oder Anzahl der Grundgebühr auf dem Bescheid nicht korrekt sein bzw. nicht der neuen Satzung entsprechen, setzen Sie sich bitte mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung. Hier noch einmal die neue Satzungsregelung über das Mindestbehältervolumen:

Für jede Wohneinheit bzw. gewerbliche Nutzung ist ein Mindestbehältervolumen von 80 Liter vorzuhalten. Im übrigen sind die Anschlusspflichtigen in ihrer Entscheidung über die Anzahl und jeweilige Größe der Müllbehälter frei. Bei einer Wohneinheit handelt es sich um eine Wohnung mit Schlaf-, Wohn- und Kochgelegenheit. Bei Grundstücken mit zwei Wohneinheiten, von denen eine Wohneinheit mit nur einer Person bewohnt wird, kann auf Antrag für beide Wohneinheiten ein 120 Liter Müllbehälter zugelassen werden. Die Grundgebühr wird dann für je­de Wohneinheit gesondert erhoben. Gerhold, Bürgermeister


Auch die "Gute Fee" braucht einen starken Partner!

Private Arbeitgeber müssen ihre Haushaltshilfe bei der gesetz­lichen Unfallversicherung anmelden

Therese H. zählt zu den Menschen, auf die immer mehr Haushalte nicht mehr verzichten können und wollen: Sie sorgt in einem Frankfurter Fünf-Personen-Haushalt dafür, dass die Wäsche gebügelt, der Kühlschrank gefüllt und alles blitzsauber ist. Als Therese H. kurz vor Weihnachten nur schnell zum Fleischer um die Ecke wollte, wurde sie von einem Auto angefahren. Sie erlitt mehrere Knochenbrüche, eine Gehir­nerschütterung und musste sofort ins Krankenhaus. Sie konnte ein halbes Jahr lang nicht arbeiten.

„Damit solche Unfälle für die Haushaltshilfen nicht zum Existenzrisiko werden, stehen sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversiche­rung, erläutert Gerd Ulrich, Geschäftsführer der Unfallkasse Hessen. "Die Hilfe zahlt für den Versicherungsschutz keinen Pfennig; den Jahresbeitrag in Höhe von 30 Euro zahlt allein der Arbeitgeber." Die Unfallkasse Hessen ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung in Hessen. Rund 22.000 Haushalts- und Gartenhilfen, Babysitter und Au-pair-Mädchen sind hier versichert. Aber die Dunkelziffer ist hoch:

Nach einer Schätzung der Unfallkasse arbeiten allein in Hessen ca. 150.000 Menschen in Privat-Haushalten; die Mehrzahl verdient unter 150 Euro im Monat und ist nicht sozialversicherungspflichtig. Allerdings:

Die Anmeldung zur Unfallversicherung ist gesetzlich verpflichtend, auch

wenn die Hilfe nur zwei Stunden pro Woche arbeitet.

Die Unfallkasse zahlt im Falle eines Falles alle entstehenden Kosten;

Arzt und Krankenhaus ebenso wie oft sehr weit reichende Rehabilitati­onsmaßnahmen bis hin zu Verletztengeld und Rente. Schnell sind fünf­stellige Beträge erreicht; bei Therese H. waren es knapp 12.000 Euro. Der Arbeitgeber ist mit der Anmeldung von seiner Unternehmerhaft­pflicht befreit. Die gesetzliche Unfallversicherung kann übrigens nicht durch eine private Versicherung ersetzt werden!

Teuer wird es, wenn ein privater Arbeitgeber „vergisst", seine gute Fee bei der Unfallkasse anzumelden: Das fällige Bußgeld kann bis zu 2.500 Euro betragen. Der Haushaltshilfe selbst entsteht daraus aber kein Nachteil: Sie ist auf jeden Fall bei Arbeitsunfällen versichert und hat Anspruch auf Leistungen gegenüber der Unfallkasse Hessen.

Übrigens: Der Name der Haushaltshilfe wird in der Anmeldung nicht ge­nannt. Die Unfallkasse interessiert nur die Anzahl der Beschäftigten, nicht deren persönliche Daten.

Alle Fragen zur Anmeldung einer Haushaltshilfe beantwortet das Call Center der Unfallkasse Hessen Telefon 069/29972-440 Montag bis Freitag von 7:30 bis 18:00 Uhr


Martina Teis 25 Jahre im Körler Rathaus

Martina Teis feierte am 1.9.2002 ihr 25-jähriges Dienstjubiläum bei der Gemeindeverwaltung Körle. Am 1.9.1977 begann sie die Verwaltungslehre, damals bei Bürgermeister Fritz Ochs und Ausbildungsleiter Werner Glöckner im Bürgermeisteramt im Sonnenhang.

Nach der Ausbildung wurde sie als Verwaltungsfachangestellte    übernommen. Sie ist Sachbearbeiterin für Gemeindesteuern und Gebühren.


Stellungnahme oder weitergehende Links :

Leserbriefe/e-Mail zu den Themen: 

Die Grundlage für die Berichte stammen von der Gemeinde Körle.

Stand: 08.09.02 23:39, (c) www.koerle.net 

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