Anhalten des Verkehrs in der Empfershäuser Straße
Während
der Volkslaufveranstaltung am Samstag, 7. September, wird der
Verkehr beim Queren von Läufern im Zeitraum von 15.30 bis 19.00
Uhr kurzzeitig angehalten.
Wir
bitten um Verständnis und den Weisungen der Ordnungskräfte zu
folgen. Gerhold, Bürgermeister
Änderung
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Körle
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Körle hat in der Sitzung am
26.8.2002 den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
für den Teilbereich "Am Eckwege" beschlossen. Die Änderung
soll mit dem Ziel erfolgen, das Grundstück Gemarkung Körle,
Flur 18, Flurstück 4 als Dorfgebiet auszuweisen. Die infrage
kommende Fläche ist nachstehend kenntlich gemacht. Gerhold, Bürgermeister
Aufstellung
eines Bebauungsplanes
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Körle hat in der Sitzung am
26.8.2002 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Grundstück
Gemarkung Körle, Flur 18, Flurstück 4 beschlossen. Die
Planskizze ist beim Änderungsbeschluss für den Flächennutzungsplan
s. o. abgedruckt.
Der
Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gerhold, Bürgermeister
Obstverkauf
2002
Die
Versteigerung des Gemeindeobstes findet am Donnerstag, 12.
September 2002, um 16.30 Uhr statt
Treffpunkt
ist im Wiesenweg an der Sitzbank (Nähe Haus Goblirsch). Nach
Versteigerung des Obstes geht die Gefahr des Verlustes auf den
Ersteigerer über.
Obstverkauf
2002 für den Ortsteil Wagenfurth
Die
Versteigerung des Obstes findet am Mittwoch, 11. September
2002, um 17.00 Uhr statt.
Treffpunkt
ist am Feuerwehrgerätehaus Wagenfurth. Nach der Versteigerung
des Obstes geht die Gefahr des Verlustes auf den Ersteigerer
über.
Fundsache
1
Kindersonnenbrille
Bürgersprechtage
des Versorgungsamtes in neuen Räumlichkeiten
Ab
September 2002 wird der Sprechtag des Versorgungsamtes in
Melsungen in den Räumlichkeiten der BKK
B. Braun Melsungen Grüne
Str. 1,1. Stock, Zimmer 105, 34212 Melsungen durchgeführt.
Sprechtag
ist jeden 3. Mittwoch im Monat von 9.00 bis 15.00 Uhr, außer
im Dezember.
Änderung
Müllabfuhr ab 1.8.2002
In
diesen Tagen werden die Bescheide über die Änderung der
Abfallgebühren ab 1.8.2002 für die Restmüllbehälter
verschickt. Mit diesem Bescheid erhalten Sie die neuen Mülltonnenmarken
sowie die Marke für die blaue Papiertonne.
Diese
Marken kleben Sie bitte umgehend auf Ihre Tonnen, damit eine
ordnungsgemäße Müllentsorgung gewährleistet ist. Sollte
die Tonnengröße, Tonnenzahl oder Anzahl der Grundgebühr auf
dem Bescheid nicht korrekt sein bzw. nicht der neuen Satzung
entsprechen, setzen Sie sich bitte mit der Gemeindeverwaltung
in Verbindung. Hier noch einmal die neue Satzungsregelung über
das Mindestbehältervolumen:
Für
jede Wohneinheit bzw. gewerbliche Nutzung ist ein Mindestbehältervolumen
von 80 Liter vorzuhalten. Im übrigen sind die
Anschlusspflichtigen in ihrer Entscheidung über die Anzahl
und jeweilige Größe der Müllbehälter frei. Bei einer
Wohneinheit handelt es sich um eine Wohnung mit Schlaf-, Wohn-
und Kochgelegenheit. Bei Grundstücken mit zwei Wohneinheiten,
von denen eine Wohneinheit mit nur einer Person bewohnt wird,
kann auf Antrag für beide Wohneinheiten ein 120 Liter Müllbehälter
zugelassen werden. Die Grundgebühr wird dann für jede
Wohneinheit gesondert erhoben. Gerhold, Bürgermeister
Auch
die "Gute Fee" braucht einen starken Partner!
Private
Arbeitgeber müssen ihre Haushaltshilfe bei der gesetzlichen
Unfallversicherung anmelden
Therese
H. zählt zu den Menschen, auf die immer mehr Haushalte nicht
mehr verzichten können und wollen: Sie sorgt in einem
Frankfurter Fünf-Personen-Haushalt dafür, dass die Wäsche
gebügelt, der Kühlschrank gefüllt und alles blitzsauber
ist. Als Therese H. kurz vor Weihnachten nur schnell zum
Fleischer um die Ecke wollte, wurde sie von einem Auto
angefahren. Sie erlitt mehrere Knochenbrüche, eine Gehirnerschütterung
und musste sofort ins Krankenhaus. Sie konnte ein halbes Jahr
lang nicht arbeiten.
„Damit
solche Unfälle für die Haushaltshilfen nicht zum
Existenzrisiko werden, stehen sie unter dem Schutz der
gesetzlichen Unfallversicherung, erläutert Gerd Ulrich,
Geschäftsführer der Unfallkasse Hessen. "Die Hilfe
zahlt für den Versicherungsschutz keinen Pfennig; den
Jahresbeitrag in Höhe von 30 Euro zahlt allein der
Arbeitgeber." Die Unfallkasse Hessen ist Trägerin der
gesetzlichen Unfallversicherung in Hessen. Rund 22.000
Haushalts- und Gartenhilfen, Babysitter und Au-pair-Mädchen
sind hier versichert. Aber die Dunkelziffer ist hoch:
Nach
einer Schätzung der Unfallkasse arbeiten allein in Hessen ca.
150.000 Menschen in Privat-Haushalten; die Mehrzahl verdient
unter 150 Euro im Monat und ist nicht
sozialversicherungspflichtig. Allerdings:
Die
Anmeldung zur Unfallversicherung ist gesetzlich verpflichtend,
auch
wenn
die Hilfe nur zwei Stunden pro Woche arbeitet.
Die
Unfallkasse zahlt im Falle eines Falles alle entstehenden
Kosten;
Arzt
und Krankenhaus ebenso wie oft sehr weit reichende
Rehabilitationsmaßnahmen bis hin zu Verletztengeld und
Rente. Schnell sind fünfstellige Beträge erreicht; bei
Therese H. waren es knapp 12.000 Euro. Der Arbeitgeber ist mit
der Anmeldung von seiner Unternehmerhaftpflicht befreit. Die
gesetzliche Unfallversicherung kann übrigens nicht durch eine
private Versicherung ersetzt werden!
Teuer
wird es, wenn ein privater Arbeitgeber „vergisst",
seine gute Fee bei der Unfallkasse anzumelden: Das fällige Bußgeld
kann bis zu 2.500 Euro betragen. Der Haushaltshilfe selbst
entsteht daraus aber kein Nachteil: Sie ist auf jeden Fall bei
Arbeitsunfällen versichert und hat Anspruch auf Leistungen
gegenüber der Unfallkasse Hessen.
Übrigens:
Der Name der Haushaltshilfe wird in der Anmeldung nicht genannt.
Die Unfallkasse interessiert nur die Anzahl der Beschäftigten,
nicht deren persönliche Daten.
Alle
Fragen zur Anmeldung einer Haushaltshilfe beantwortet das Call
Center der Unfallkasse Hessen Telefon 069/29972-440 Montag bis
Freitag von 7:30 bis 18:00 Uhr
Martina
Teis 25 Jahre im Körler Rathaus
Martina
Teis feierte am 1.9.2002 ihr 25-jähriges Dienstjubiläum bei
der Gemeindeverwaltung Körle. Am 1.9.1977 begann sie die
Verwaltungslehre, damals bei Bürgermeister Fritz Ochs und
Ausbildungsleiter Werner Glöckner im Bürgermeisteramt im
Sonnenhang.
Nach
der Ausbildung wurde sie als Verwaltungsfachangestellte
übernommen. Sie
ist Sachbearbeiterin für Gemeindesteuern und Gebühren.