Von Wahlmüdigkeit keine Spur:
Mehr
als 87 % der Körler ging wählen!
Eines
stand am Sonntagabend sehr früh fest: Die Körler Bürgerinnen
und Bürger ließen sich offensichtlich stärker zum Wählen
animieren als andernorts. Zwar sank die Wahlbeteiligung gegenüber
der Bundestagswahl 1998 eicht, trotzdem war das Interesse der Körler
Bevölkerung mit einer Wahlbeteiligung von 87,6 %
erfreulicherweise sehr hoch.
Insgesamt
waren die Stimmen von 2.053 Wählerinnen und Wählern zur
Bundestagswahl und den drei Volksabstimmungen auszuzählen.
Unser Bild entstand im Wahllokal am Rathaus. Die Wahlhelfer
hatten alle Hände voll 'u tun, teilweise dauerten die
Auszählungen bis nach 22.00 Uhr.
Die
Einzelergebnisse unserer Gemeinde.
Hausbrandbeihilfe
2002/2003
Der
Kreisausschuss des Schwalm-Eder Kreises hat beschlossen, den
Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem
Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und ergänzender Hilfe zum
Lebensunterhalt nach dem Bundesversorungsgesetz (BVG) und
Personen mit geringem Einkommen auch für den kommenden Winter
Hausbrandbeihilfen zu zahlen, und zwar
Haushalte
mit 1 und 2 Personen
496,00 Euro
Haushalte mit 3 oder mehr Personen
634,00 Euro
Empfänger laufender oder ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt
erhalten die Beihilfe von Amts wegen, sie brauchen also nichts
zu veranlassen.
Die
Hausbrandbeihilfe können aber auch Personen erhalten, deren Einkommen
den sozialhilferechtlichen Regelbedarf (Regelsätze zuzüglich
Mehrbedarfsbeträge und Unterkunftskosten) erreicht oder geringfügig
übersteigt. Sie erhalten die Beihilfe nur auf Antrag. Anträge
erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung Körle, Im Mülmischtal
2, 34327 Körle, Zimmer 3 währen der allgemeinen Öffnungszeiten.
Gemäß
§ 21 Abs. 1a BSHG werden Hausbrandbeihilfen für die
Beschaffung von Brennstoffen für Einzelheizungen gewährt. Die
Bewohner zentralbeheizter Wohnungen können deshalb nicht mit
einer Beihilfe rechnen.