Aus dem Rathaus wird Berichtet                                           Körle, 13.12.02 


Ortsbeirat Körle-Wagenfurth
- Öffentliche Sitzung

Zu einer öffentlichen Sitzung lade ich den Ortsbeirat Wagenfurth für Mittwoch, 18. Dezember 2002, um 19.00 Uhr in das Dorfgemeinschaftshaus Wagenfurth, Tel. 05665/3108, recht herzlich ein.

Ich bitte um vollzähliges und pünktliches Erscheinen.

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Berichte
a) des Ortsvorstehers
b) über 700-Jahr-Feier
c) über Dorferneuerung
3. Haushalt der Gemeinde Körle für das Haushaltsjahr 2003
4. Verschiedenes Bernhard Lanzenberger Ortsvorsteher


Weihnachtsbeihilfe 2002

Auch in diesem Jahr erhalten Sozialhilfeempfänger/innen und Minderbemittelte Weihnachtsbeihilfen in gleicher Höhe wie im Vorjahr, also für

a) Alleinstehende und Haushaltsvorstände              67,50 Euro
b) jeden in der Familie lebenden hilfeberechtigten Angehörigen                                                       33,75 Euro
c) Erwachsene Personen, die mit nicht hilfeberechtigten Angehörigen zusammen leben                                                 33,75 Euro
d) Pflegekinder in Familienpflege                           33,75 Euro
e) Heimbewohner             .                                  33,75 Euro

Die Leistungen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge sind entsprechend den vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung mit Erlass vom 03.07.1985 herausgegebenen Anhaltspunkten für bestimmte Personengruppen erhöht. Die Weihnachtsbeihilfe erhalten ohne besonderen Antrag von Amts wegen durch die für sie zuständigen Dienststellen (Sozial- und Ausgleichsverwaltung, Jugendämter, Fürsorgestelle für Kriegsopfer) Sozialhilfeempfänger/innen, denen laufende Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß Abschnitt II des Bundessozialhilfegesetz (BS-HG) gewährt werden sowie Empfänger von Hilfen in besonderen Le­benslagen, sofern diese Leistungen auch Hilfe zum Lebensunterhalt enthalten;

a) Empfänger/innen laufender Leistungen der Kriegsopferfürsorge, so­fern diese Leistungen Hilfe zum Lebensunterhalt enthalten, ausgenommen das Übergangsgeld nach § 26 a Bundesversorgungsgesetz (BVG). Bei Gewährung von Erziehungsbeihilfen nach § 27 BVG sind berechtigt zum Bezug von Weihnachtsbeihilfen das auszubildende Kind oder die Halbwaise als Familienangehörige, Vollwaisen jedoch als Alleinstehende;

b) Empfänger/innen laufender Leistungen der Jugendhilfe gemäß §§

27 ff. SGB VII, sofern diese Leistungen auch Aufwendungen für den

notwendigen Lebensunterhalt enthalten. Für Personen, die bereits einen Antrag auf Hausbrandbeihilfe für das Winterhalbjahr 2002/2003 gestellt haben, erübrigt sich die er­neute Antragstellung.

Hier wird von Amts wegen geprüft, inwieweit die Gewährung einer Weihnachtsbeihilfe erfolgen kann. In allen übrigen Fällen ist ein schriftli­cher Antrag unter Vorlage ausreichender Beweismittel zu stellen. Entsprechende Anträge gibt es bei der Gemeindeverwaltung Körle, Im Mülmischtal 2, Zimmer 3.

Als Minderbemittelte im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen gelten Personen, deren mtl. Nettoeinkommen (§ 76 BSHG) den für sie maßge­benden Sozialhilfebedarfssatz nicht übersteigt. Der Sozialhilfebedarfs­satz errechnet sich aus den Regelsätzen des § 22 BSHG, den Mehrbe­darfszuschlägen, der Miete bzw. den anzurechnenden Hauslasten. Die Miete bzw. Hauslasten sind um einen evtl. gewährten Miet- bzw. Lastenzuschuss zu kürzen. Weihnachtszuwendungen Dritter sind auf die von hier zu erwartende Beihilfe voll anzurechnen. Bei vorhandenem Vermögen ist § 88 BSHG zu beachten. Übersteigt das anrechnungs­fähige Einkommen den Sozialhilfebedarfssatz, so ist die Weihnachts­beihilfe entsprechend zu kürzen.


Aus dem Rathaus wird berichtet - Fundsachen gefunden wurden:

2 Brillen
1 Fleece-Stirnband 
1 Paar Turnschuh 
1 Kinderhandschuh 
1 Mischlingshund


Annahme von Grünabfällen

An folgenden Tagen findet die Annahme von Grünabfällen in der Zeit von 10.00 -12.00 Uhr am Bauhof statt. Samstag, 11. Januar 2003 Samstag, 8. Februar 2003 Samstag, 8. März 2003


Stellungnahme oder weitergehende Links :

Leserbriefe/e-Mail zu den Themen: 

Die Grundlage für die Berichte stammen von der Gemeinde Körle.

Stand: 07.01.03 22:01, (c) www.koerle.net 

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