Baugebiet "Auf dem Hollunder", Wagenfuth

Informationen
Vorwort - Bauen und Wohnen in Körle
Lagebild des geplanten Baugebietes
Detailbild des Baugebietes
Beschluss der Gemeindevertretung Körle
Geschichte des Baugebietes
Körle stellt sich vor
Versickerung von Regenwasser
Die Eigenheimförderung
Was man wissen sollte
Das Baugebiet "Auf dem Hollunder"
Behördenanschriften und wichtige Ansprechpartner
Die wichtigsten Festsetzungen d. Bebauungsplanes
Regenwassernutzung im privaten Haushalt
Holz-Schnitzel-Heizwerk
Informationen zur Nahwärmeversorgung
Bauherreninformation Telekom
Körler Firmen die Sie beim Bauen unterstützen
Geschichte des Baugebietes
Stellungnahme der Parteien
Wagenfurth
Bauplätze in Wagenfurth

Stand: 07. April 2000


Lagebild des geplanten Baugebietes 


Luftbild (HNA vom 8. März 2000)


Lageplan des neuen Baugebietes

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Hier läßt sich´s leben !  Körle im schönen Fuldatal

 Vorwort - Bauen und Wohnen in Körle

Sehr verehrte Bauinteressenten,

mit dieser Broschüre möchten wir Sie über die aktuellen Planungen zur Erschließung des Baugebietes "Auf dem Hollunder" in Körle informieren.

Nachdem vor wenigen Jahren die Erschließung des Baugebietes Nr. 7 "Das Mühlenfeld" in Körle abgeschlossen wurde, standen die gemeindlichen Gremien vor der Entscheidung, ob und wo neue Bauflächen ausgewiesen werden sollten. Nach Abwägung aller Aspekte fiel die Wahl auf das nun beplante Gebiet mit der Bezeichnung "Auf dem Hollunder".

Vor allem die günstige Lage in der Nähe unseres Kindergartens, der Grundschule, der Berglandhalle und der Sportanlagen haben für diesen Standort gesprochen.
Die schöne Lage oberhalb des Ortszentrums mit einem schönen Fernblick vom Quillerwald bis zu den Langenbergen oberhalb Baunatal ist sicherlich auch für Sie sehr ansprechend und wir denken, hier findet jeder einen den individuellen Wünschen entsprechenden Bauplatz.

Die Schaffung von Bauflächen setzt verantwortungsbewusstes Denken und Handeln voraus. Die Gemeinde Körle hat bei den Planungen zu diesem Baugebiet einen neuen Weg beschritten, der zu einem umweltbewussten und zukunftsorientierten Umgang mit Energieträgern durch Bau der zentralen Heizungsanlage führt und der Versiegelung von Flächen mit den bekannten Konsequenzen wie Jahrhunderthochwasser etc. durch Versickerung von Regenwasser entgegenwirkt.

Diese Vorgaben für das neue Baugebiet entsprechen den Beschlüssen der Gemeinde- vertretung und ich bin davon überzeugt, dass ein Baugebiet mit diesen Projekten Zukunft haben wird. Um Ihnen die Argumente für diese Besonderheiten näher zu bringen und einen erweiterten Einblick in die planungsrechtlichen Festsetzungen zu gewähren, hat sich die Gemeinde Körle für die Herausgabe dieses Informationsheftes entschieden. Selbstverständlich beantworte ich, ebenso wie die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung, Ihre Fragen auch gern in einem persönlichen Gespräch.

Ich wünsche, dass sich Ihre mit dem Bau eines Eigenheimes verbundenen Erwartungen in Körle bald realisieren und sich alle neuen Bürgerinnen und Bürger in Körle gut ein- leben.

Es grüßt Sie herzlich

Ihr

Mario Gerhold
Bürgermeister

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Körle stellt sich vor


Körle mit den Ortsteilen Empfershausen, Lobenhausen und Wagenfurth ist der Wohnort von ca. 2.900 Einwohnern und zählt damit zu den kleinen Gemeinden des Schwalm-Eder-Kreises. Die Fläche der Gemeinde Körle umfasst 17,5 km².

Eine günstige Lage im Dreieck zwischen Kassel, Melsungen und Baunatal garantiert in jede Richtung kurze Wege und ist bereits in der Vergangenheit Grund für viele Bauinteressenten gewesen, sich in der Gemeinde an der Fulda und am Rande des Naturparks Meißner-Kaufunger Wald niederzulassen.

Die Infrastruktur hält jedem Vergleich mit anderen Gemeinden dieser Größenordnung stand und bietet den Bürgern alles, was für den täglichen Lebensbedarf gewünscht wird. Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, örtliche Handwerksbetriebe und Dienstleister stehen zur Verfügung. Die medizinische Versorgung wird durch zwei praktische Ärzte, zwei Zahnärzte, eine Apotheke sowie durch Massagepraxen und Krankenpflegedienste sichergestellt.

Das Angebot öffentlicher Einrichtungen umfaßt beispielsweise die Gemeindeverwaltung, den Kindergarten inklusive der Hortgruppe, die Grundschule, die Musikschule, die Jugendpflege, die Gemeindebücherei und die Berglandhalle, die vom Großteil der örtlichen Sportvereine genutzt wird.

Die verkehrsmäßige Erschließung erfolgt in erster Linie über die B 83 Richtung Kassel und Melsungen, sowie über die Landesstrasse 3221 in Richtung Guxhagen und Baunatal. Der öffentliche Personennahverkehr bietet durch die Schienennahverkehr ebenfalls gute Anbindungen ab dem Bahnhof Körle in Richtung Kassel und Melsungen. Der Bau einer Regiotram nach Kassel ist in Planung.

Zur Vorstellung einer Gemeinde gehören selbstverständlich auch die Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Hier bieten die Vereine ein sehr breites Spektrum an Betätigungsfeldern. Eine aktuelle Vereinsliste ist in dieser Informationsschrift zu finden. Für die Individualisten bietet z.B. der Radweg
R 1 idyllische Strecken per Rad oder Inlinern entlang der Fulda und der Spaziergänger wird die umliegenden Waldgebiete zu schätzen wissen. Ein noch weitreichenderes Freizeitangebot findet sich darüber hinaus im nahegelegenen Melsungen und in der Stadt Kassel.

Noch ein paar Zahlen aus der Statistik: Die Gemarkung der Gemeinde Körle umfaßt 13 % besiedelte Fläche, 47 % landwirtschaftliche Fläche, 36 % Waldfläche, der Rest besteht aus Straßen-, Wasser- und sonstigen Flächen.

Die Arbeitslosenquote beträgt zur Zeit 7,3 %.

Die Gemeindevertretung setzt sich aus 15 Mitgliedern zusammen ( 9 SPD, 3 CDU, 1 Bündnis 90/Die Grünen, 1 F.D.P., 1 fraktionslos).

In den Körler Betrieben sind 414 Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

2.193 Einwohner sind evangelisch, 307 katholisch, 571 gehören einer anderen oder keiner Konfession an.
 

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Versickerung von Regenwasser


Bedingt durch die negativen Auswirkungen der bisher üblichen Regenwasserableitung von versiegelten Flächen auf die Enwässerungsnetze und den Wasserhaushalt, hat in der Fachwelt ein Umdenken zur Versickerung in den Untergrund stattgefunden. Es geht so weit, dass ohne einen Rückhalt des Regenwassers mit dem Zweck der Versickerung oder geregelten Abgabe ein Bebauungsplan nicht zur Ausführung kommen kann.

Für das Baugebiet "Auf dem Hollunder" wurden nach Versickerungsversuchen Gutachten erstellt, die die Bodendurchlässigkeit der Flächen bestätigen.

In den textlichen Festsetzungen des am 21.02.2000 beschlossenen Bebauungs-planes ist festgelegt, dass die Entwässerung des Oberflächenwassers über Rigolen zu erfolgen hat.

Die Bauherrn haben auf ihrem Grundstück für die Regenwasserentsorgung ein Mulden-Rigolen System zu erstellen. Hierbei handelt es sich um eine begrünte Mulde mit einer darrunterliegenden Rigole (kiesgefüllter Graben). Der Zulauf zur Mulde erfolgt oberirdisch oder aus dem Überlauf einer vorgeschalteten Regenwassernutzungsanlage (Zysterne).

In der Mulde erfolgt eine erste Zwischenspeicherung. Die Sohle der Mulde besteht aus einer ca. 30 cm starken aufgearbeiteten Oberbodenschicht (Mutterboden). Diese Mutterbodenschicht besitzt das entscheidende Rückhaltevermögen gegenüber Schmutzstoffen für das Grundwasser. Die Einstauhöhe in der Mulde darf 30 cm nicht übersteigen. Nach Durchsickerung der Oberbodenschicht gelangt das Wasser in die Rigole. Die Rigole kann in verschiedenen Ausführungen angelegt werden. Z.B. als mit Filtervlies ummantelte Kiesschicht (16-32) oder als Filterkörper aus Polypropylen mit noch mehr Porenvolumen als der zuvor genannte Kies.

Die Bemessung der Rigole erfolgt nach dem Arbeitsblatt ATV-A 138 vom

November 1999.

Es ist beabsichtigt, alle Bauherrn durch das Ing. Büro der Gemeinde eine kostenlose Information zukommen zu lassen, die Ihnen jede Unsicherheit vor der Anlage nehmen wird und gleichzeitig eine Anleitung zur Selbstinstallation sein wird.

In jedem Fall ist vor Verfüllung der Versickerungsanlage eine Abnahme bei der Gemeindeverwaltung Tel. 05665/9498-16 zu beantragen.

 

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 Die Eigenheimförderung


Seit dem 01.01.1996 hat sich die Eigenheimförderung grundlegend geändert.

Die von der steuerlichen Progession abhängige Förderung wurde durch die progressionsfreie Eigenheimzulage ersetzt.

Durch die Eigenheimzulage wird u.a. die Herstellung oder die Anschaffung eines neugebauten Einfamilienhauses gefördert.

Die Eigenheimzulage, die jährlich ausgezahlt wird umfasst

den Fördergrundbetrag

die Kinderzulage

die Ökozulage

Die Grundförderung beträgt:

5% der Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten (einschließlich Grund und Boden) bis zu einer Höhe von 100.000,00 DM.

Das sind maximal 5.000,00 DM im Jahr.

Die Kinderzulage beträgt:

1.500,00 DM für jedes Kind, das zum Haushalt gehört und für das der Eigentümer oder sein Ehegatte einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhält.

Die Ökozulagen betragen:

2 % der Kosten, höchstens jedoch 500,00 DM im Jahr.

Die Zulage wird für den Einbau energiesparender Techniken (Wärmepumpen, Solar- oder Wärmerückgewinnungsanlagen) gewährt.

Daneben wird der Niedrigenergiehaus-Standard mit 400,00 DM im Jahr gefördert. Um diesen Standard zu erreichen, müssen die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung um mindestens 25 % unterschritten werden. Beim Neubau können beide Ökozulagen zusammen in Anspruch genommen werden.

Einkommensgrenzen

Die Einkommensgrenze beträgt für Verheiratete 320.000,00 DM, addiert für das Jahr der Herstellung und im Jahr zuvor. Für jedes Kind erhöht sich dieser Betrag um 60.000,00 DM.

Förderzeitraum und Zahlungsmodus

Die Förderung läuft über 8 Jahre. Die Eigenheimzulage wird 1 Monat nach Bekanntgabe des Bescheides bezahlt. Für die weiteren Jahre erfolgt die Zahlung jeweils am 15. März. Wenn Änderungen eintreten, wie die Geburt eines Kindes, so wird dies ab dem entsprechenden Jahr berücksichtigt.

Ihr zuständiges Finanzamt berät gern über alle Einzelheiten.
 

 

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 Was man wissen sollte . . .
Zuständigkeit für Bauangelegenheiten

bei der Gemeinde Körle:                 Herr Werner Glöckner, ( 05665 949816

beim Bauaufsichtsamt:                    Herr Hans-Jürgen Stöcker
                                                            in Homberg Parkstraße 6, 34576 Homberg
                                                            Zimmer 309 (Neubau),( 05681 775295

 

Wasseranschluss

Von der Gemeinde wird der Hausanschluss bis etwa 1 m in das Grundstück gelegt. Auf dem Grundstück befindet sich der Hausabsteller. Der Anschluss vom Hausabsteller in das Haus und die Montage des Wasserzählers ist aus Sicherheitsgründen ausschließlich von der durch uns lizenzierten Firma:

        Holland-Jobb, Drosselweg 10, Körle, ( 05665 30496

Auszuführen zu lassen. Bei Verhinderung übernimmt die Arbeit der Wassermeister der Gemeinde Körle, Herr Zimmermann. Er ist über die Telefonnummer der Gemeinde, in dringenden Fällen über 0172 7517564 zu erreichen.

Kanalanschluss

Auch der Kanalhausanschluss für Schmutzwasser liegt etwa 1 m im Grundstück. Die genaue Lage erfahren Sie bei der Gemeindeverwaltung, bzw. ist auch wie beim Wasser durch einen Holzpfahl gekennzeichnet.

An die Kanalleitung darf ausschließlich Schmutzwasser angeschlossen

werden. Auf dem Grundstück ist die Schmutzwasserleitung durch einen

Reinigungsschacht zu führen. Das Oberflächenwasser (Regenwasser) ist wie an anderer Stelle erläutert, zu versickern.

Die jeweiligen Anschlüsse an den Regenwasserkanal und an die Versickerungsanlage sind von der Gemeinde Körle vor Verfüllen der Baugruben abnehmen zu lassen.

Grenzsteine

Die Gemeinde lässt die Grundstücke vermessen und lässt auch die Grenzpunkte (Steine bzw. Marken) setzen. Nach dem Kauf der Grundstücke sind die Grundstückseigentümer für die Unveränderbarkeit der Grenzpunkte verantwortlich.
Sollten Firmen bei Bauarbeiten einen Grenzpunkt beschädigen, schrägfahren oder herausbaggern, so hat sich der oder die Grundstückseigentümer mit der Firma auseinander zusetzen und den Grenzpunkt durch einen Vermessungsingenieur oder das Katasteramt wieder setzen zu lassen. Es wird empfohlen, die Grenzsteine während der Bauzeit gut zu sichern und mit starken Pfosten für alle Baufahrzeuge kenntlich zu machen.

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 Das Baugebiet "Auf dem Hollunder"


Das Baugebiet umfasst 91 Bauplätze, die in zwei Abschnitten erschlossen werden. Der Preis pro qm vollerschlossener Baufläche liegt im Gebiet WA 1 bei 111,- DM und in den Gebieten WA 2 und WA 3 bei 125,- DM. Darin enthalten ist neben den Kosten für Grundstück, Straßenbau, Wasserversorgung, Kanalisation, Straßenbeleuchtung und naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen auch der Anschlussbeitrag für die Nahwärmeversorgung.

Vom Baugebiet sind wichtige Einrichtungen wie Kindergarten, Schule, Sportplatz und Berglandhalle in wenigen Minuten zu Fuß zu erreichen. Der Schulbus zur Gesamtschule Guxhagen hält ebenfalls in nächster Nähe. Diese Standortvorteile werden vor allem Familien sicher zu schätzen wissen.

Bei den Planungen zum Baugebiet wurde auf Umweltbelange große Rücksicht genommen. Die diesbezüglichen Gründe für den Bau der Nahwärmeversorgung und die Versickerung des Regenwassers sind in dieser Informationsschrift genannt. Für den Naturschutz hat der an das Baugebiet angrenzende Hainsgraben große Bedeutung, weil es sich bei diesem Geländeeinschnitt um einen geschützten Bereich handelt. Der Hainsgraben ist Lebensraum vieler Tier- und Pflanzenarten. Um Beeinträchtigungen zu minimieren, wurde in die Planungen die Neuanlage eines Heckenstreifens vorgesehen. Am nordöstlichen Rand des Baugebietes entsteht nach Erschließung des zweiten Bauabschnittes eine dreireihige Obstbaumpflanzung als Ausgleichsmaßnahme und zur Ortsrandeingrünung.
 

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 Behördenanschriften und wichtige Ansprechpartner

Gemeindevorstand der Gemeinde Körle

Im Mülmischtal 2, 34327 Körle
Tel.: 05665 94980, Fax: 05665 949813

Anprechpartner in Bauangelegenheiten: Herr Glöckner, Tel. 05665 949816

Kreisausschuß des Schwalm-Eder-Kreises, 
Parkstr.6, 34576 Homberg Tel. 05681 7750, 

Ansprechpartner im Bauamt: Herr Stöcker, Tel. 05681 775295
Wohnungsbauförderung, Herr Wettlaufer, Tel. 05681 775281

Amtsgericht Melsungen – Grundbuchamt-, 
Kasseler Str.29, 34112 Melsungen
Tel. 05661 7060

Finanzamt Melsungen, 
Kasseler Str. 31, 34212 Melsungen, Tel. 05661 7060
(Eigenheimförderung)

Katasteramt Melsungen, 
Fritzlarer Str. 63, 34212 Melsungen, Tel. 05661 73800

Ortsgericht Körle, Im Mülmischtal 2, 34327 Körle, Tel. 05665 949815

Ansprechpartner Herr Sohl

EAM Felsberg, 
Sälzer Str. 34, 34587 Felsberg, Tel. 05662 94980
 

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 Die wichtigsten Festsetzungen d. Bebauungsplanes

Das Baugebiet ist aufgeteilt in WA1, WA2 und WA3. Dabei handelt es sich um unter-schiedliche Nutzungsmöglichkeiten der Grundstücke, wie nachstehend erläutert:

WA 1 
Grundflächenzahl (GRZ) 0,3, Geschoßflächenzahl (GFZ) 0,6
Erlaubt ist 1 Vollgeschoss plus ausgebautes Dachgeschoss, Einzelhausbebauung, Maximal zulässige Traufhöhe 5,50 m

WA 2 
GRZ 0,4 GFZ 0,8
, Erlaubt ist 1 Vollgeschoss plus ausgebautes Dachgeschoss, Einzel- und Doppelhausbebauung Maximal zulässige Traufhöhe 5,50 m

WA 3 
GRZ 0,4 GFZ 0,8
, Erlaubt sind maximal 2 Vollgeschosse (incl. eines als Vollgeschoss anzurechnendes Vollgeschosses), Einzel-, Doppelhaus-, und Reihenhausbebauung möglich bis 30 m Baulänge, Maximal zulässige Traufhöhe 7,50 m

Die Dachneigung beträgt in allen Gebieten 22° bis 48°.

Die blauen Linien in den Grundstücken (Baugrenzen) grenzen die Baufelder ab. Innerhalb dieser Linien ist eine Bebauung möglich. Ist an der Rückfront der Grundstücke keine Baugrenze vorgegeben, wird die maximale Bautiefe mit 16 m festgesetzt.

Die Firstrichtung ist auf allen Grundstücken frei wählbar.

Es sind alle Dachformen zulässig. Dachgaupen sind zulässig, sofern sie nicht mehr als 1/3 der jeweiligen Dachfläche einnehmen. Der Mindestabstand von der

Giebelseite muss 2,50 m betragen. Die Dächer sind als Ziegeldächer oder begrünte

Dächer herzustellen. Als Ziegelfarbe sind gedeckte Farbtöne ortsüblicher Art zu-lässig (rot, dunkelbraun, anthrazit, dunkelblau o.ä.)

Zulässig sind Sonnenkollektoren, Solarflächen, Fotovoltaikanlagen sowie verglaste Terassendächer und Wintergärten.

Stellplätze und Grundstückszufahrten sind aus offenporigem Material auf versiegelungsoffenem Untergrund zu erstellen.

Pro Grundstück ist nur eine Zufahrt und ein Zugang in erforderlicher Breite zulässig.

Die Anzahl der zu errichtenden Stellplätze richtet sich nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung. Gefordert wird bei Einfamilienhäusern 1 Stellplatz pro Wohnung und bei Mehrfamilienhäusern 1,5 Stellplätze je Wohnung. Bei anderer Nutzung ist bei der

Gemeinde anzufragen, bzw. die Satzung einzusehen.

Erläuterung Grundflächenzahl – sie gibt den Flächenanteil des Baugrundstückes an, der von den baulichen Anlagen überdeckt werden darf. z.B. Grundstücksfläche 600m², GRZ 0,3 = überbaubare

Fläche 180m².

Erläuterung Geschoßflächenzahl – die Geschossflächenzahl gibt an, wie groß die Summe der Vollgeschosse des zu errichtenden Hauses sein darf. Zur Fläche zählen auch Aufenthaltsräume in anderen Geschossen. Gemessen werden jeweils die Außenmaße.

Für weitergehende Infos steht Ihnen gern die Gemeindeverwaltung und das Kreisbauamt zur Verfügung. Wir raten Ihnen, vor der Planung durch einen Architekten, den Bebauungsplan bei der Gemeinde einzusehen, um von vornherein eine genehmigungsfähige Planung erstellen zu lassen.
 

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 Informationen zur Nahwärmeversorgung

Technische Daten Nahwärmenetz:

Leistung Holzkessel mit automatischer Bestückung ca. 350 kW

Leistung Spitzenkessel mit Ölbefeuerung ca. 750 kW

Leitungslänge des Nahwärmenetzes im Erdreich ca. 4.000 m

Erzeugte Gesamtwärmemenge/Jahr ca. 2.250.000 kWh

Erzeugte Wärmemenge aus Holz/Jahr ca. 1.500.000 kWh

Hausanschlussstation:

Der Anschluss der einzelnen Gebäude erfolgt über sogenannte Hausanschlussstationen. Diese Übergabestation, deren Montage und Inbetriebnahme durch den Wärmelieferanten erfolgt, ist die Schnittstelle zwischen Nahwärme- und Hausnetz. Das Heizwasser des Wärmelieferanten wird durch einen

Wärmetauscher vom häuslichen Heizwasser getrennt und im Nahwärmenetz außentemperaturabhängig gefahren. Für die Übergabe ist ein Hausanschlussraum (Trinkwasser, Elektroenergie u. Telekom)

erforderlich. Dieser kann multifunktional ausgebildet werden. Es ist ein Platzbedarf von ca. 0,8 m x 1,6 m vor der Übergabestation und dem Speicher zur Sichtkontrolle und zur jährlich durchzuführenden Wartung freizuhalten.

Für den Bauherrn bedeutet der Anschluss an das Nahwärmenetz mehr Komfort durch Verzicht auf:

  • Ölagerung im Haus,
  • Errichtung von Schornsteinanlagen,
  • keine Geräuschbildung durch Brenner am Heizkessel.

Parameter:

Temperatur: primär = 90/70°C

sekundär = 70/40°C

Leistung: 5 – 30 kW

Warmwasserbereitung: indirekter Speicher, Inhalt ca. 150 Liter

Platzbedarf: Station ca. 1000 x 1000 x 400 mm (an einer Wand)

Speicher ca. 0,7 m² Speicheraufstellfläche

geplante Anbindungslänge: 10 m von Straßenmitte

Leistungsgrenzen:

Der Lieferumfang der Hausanschlussstation beinhaltet nicht:

  • sekundärseitige Heizungsumwälzpumpe,
  • Ausdehnungsgefäß,
  • Speicher für eine thermische Solaranlage.
     

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 Bauherreninformation
der Deutschen Telekom AG

Der schnelle Weg zur richtigen Vernetzung

Sie wollen bauen!

Denken Sie bitte rechtzeitig an die Realisierung eines telekommunikationstechnischen Netzabschlusses in Ihrem Neubau und lassen Sie uns das wissen!

Was brauchen wir von Ihnen?

Für unsere Arbeitsvorbereitung benötigen wir einen Lageplan (Katasterplan) mit den eingezeichneten Hausumrissen (Kopie genügt).

Zusätzlich brauchen wir von Ihnen Informationen über die Anzahl der Wohneinheiten.

Rechtsgrundlage und damit Voraussetzung für Ihren Anschluss ist die Grundstücks-
eigentümererkärung
. Wir bitten diese Erklärung unterschrieben möglichst bald bei uns abzugeben.

Was müssen Sie tun?

Sie stellen uns ein bauseits nach den gültigen Regeln der Technik verlegtes, zur Hauswand hin abgedichtetes Kunststoffrohr (HDPE-Rohr DN 50) bis zur Grund-
stücksgrenze zur Verfügung, in das Telefonkabel eingezogen werden können (Bild).

Die hierfür notwendige Haftungsausschlusserklärung erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung in Körle.

Die Lage des Rohren des an der Grundstücksgrenze bitten wir entsprechend zu kennzeichnen.
 

Erstellt am 05.04.2000 von Michael Greiner, Körle. Informationen zum Teil aus der Broschüre
"Hier läßt sich's leben" von der Gemeinde Körle. 

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