Baugebiet "Auf dem Hollunder", Wagenfuth
Informationen |
Vorwort - Bauen und Wohnen in Körle |
Lagebild des geplanten Baugebietes |
Detailbild des Baugebietes |
Beschluss der Gemeindevertretung Körle |
Geschichte des Baugebietes |
Körle stellt sich vor |
Versickerung von Regenwasser |
Die Eigenheimförderung |
Was man wissen sollte |
Das Baugebiet "Auf dem Hollunder" |
Behördenanschriften und wichtige Ansprechpartner |
Die wichtigsten Festsetzungen d. Bebauungsplanes |
Regenwassernutzung im privaten Haushalt |
Holz-Schnitzel-Heizwerk |
Informationen zur Nahwärmeversorgung |
Bauherreninformation Telekom |
Körler Firmen die Sie beim Bauen unterstützen |
Geschichte des Baugebietes |
Stellungnahme der Parteien |
Wagenfurth |
Bauplätze in Wagenfurth |
Stand: 07. April 2000
Lagebild des geplanten Baugebietes
Luftbild (HNA vom 8. März 2000)
Lageplan des neuen Baugebietes
Hier läßt sich´s leben ! Körle im schönen Fuldatal
Vorwort - Bauen und Wohnen in Körle |
Sehr verehrte Bauinteressenten, mit dieser Broschüre möchten wir Sie über die aktuellen Planungen zur Erschließung des Baugebietes "Auf dem Hollunder" in Körle informieren. Nachdem vor wenigen Jahren die Erschließung des Baugebietes Nr. 7 "Das Mühlenfeld" in Körle abgeschlossen wurde, standen die gemeindlichen Gremien vor der Entscheidung, ob und wo neue Bauflächen ausgewiesen werden sollten. Nach Abwägung aller Aspekte fiel die Wahl auf das nun beplante Gebiet mit der Bezeichnung "Auf dem Hollunder". Vor allem die günstige Lage in der Nähe unseres
Kindergartens, der Grundschule, der Berglandhalle und der Sportanlagen
haben für diesen Standort gesprochen. Die Schaffung von Bauflächen setzt verantwortungsbewusstes Denken und Handeln voraus. Die Gemeinde Körle hat bei den Planungen zu diesem Baugebiet einen neuen Weg beschritten, der zu einem umweltbewussten und zukunftsorientierten Umgang mit Energieträgern durch Bau der zentralen Heizungsanlage führt und der Versiegelung von Flächen mit den bekannten Konsequenzen wie Jahrhunderthochwasser etc. durch Versickerung von Regenwasser entgegenwirkt. Diese Vorgaben für das neue Baugebiet entsprechen den Beschlüssen der Gemeinde- vertretung und ich bin davon überzeugt, dass ein Baugebiet mit diesen Projekten Zukunft haben wird. Um Ihnen die Argumente für diese Besonderheiten näher zu bringen und einen erweiterten Einblick in die planungsrechtlichen Festsetzungen zu gewähren, hat sich die Gemeinde Körle für die Herausgabe dieses Informationsheftes entschieden. Selbstverständlich beantworte ich, ebenso wie die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung, Ihre Fragen auch gern in einem persönlichen Gespräch. Ich wünsche, dass sich Ihre mit dem Bau eines Eigenheimes verbundenen Erwartungen in Körle bald realisieren und sich alle neuen Bürgerinnen und Bürger in Körle gut ein- leben. Es grüßt Sie herzlich Ihr Mario Gerhold |
Körle stellt sich vor |
Eine günstige Lage im Dreieck zwischen Kassel, Melsungen und Baunatal garantiert in jede Richtung kurze Wege und ist bereits in der Vergangenheit Grund für viele Bauinteressenten gewesen, sich in der Gemeinde an der Fulda und am Rande des Naturparks Meißner-Kaufunger Wald niederzulassen. Die Infrastruktur hält jedem Vergleich mit anderen Gemeinden dieser Größenordnung stand und bietet den Bürgern alles, was für den täglichen Lebensbedarf gewünscht wird. Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, örtliche Handwerksbetriebe und Dienstleister stehen zur Verfügung. Die medizinische Versorgung wird durch zwei praktische Ärzte, zwei Zahnärzte, eine Apotheke sowie durch Massagepraxen und Krankenpflegedienste sichergestellt. Das Angebot öffentlicher Einrichtungen umfaßt beispielsweise die Gemeindeverwaltung, den Kindergarten inklusive der Hortgruppe, die Grundschule, die Musikschule, die Jugendpflege, die Gemeindebücherei und die Berglandhalle, die vom Großteil der örtlichen Sportvereine genutzt wird. Die verkehrsmäßige Erschließung erfolgt in erster Linie über die B 83 Richtung Kassel und Melsungen, sowie über die Landesstrasse 3221 in Richtung Guxhagen und Baunatal. Der öffentliche Personennahverkehr bietet durch die Schienennahverkehr ebenfalls gute Anbindungen ab dem Bahnhof Körle in Richtung Kassel und Melsungen. Der Bau einer Regiotram nach Kassel ist in Planung. Zur Vorstellung einer Gemeinde gehören
selbstverständlich auch die Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Hier
bieten die Vereine ein sehr breites Spektrum an Betätigungsfeldern. Eine
aktuelle Vereinsliste ist in dieser Informationsschrift zu finden. Für
die Individualisten bietet z.B. der Radweg Noch ein paar Zahlen aus der Statistik: Die Gemarkung der Gemeinde Körle umfaßt 13 % besiedelte Fläche, 47 % landwirtschaftliche Fläche, 36 % Waldfläche, der Rest besteht aus Straßen-, Wasser- und sonstigen Flächen. Die Arbeitslosenquote beträgt zur Zeit 7,3 %. Die Gemeindevertretung setzt sich aus 15 Mitgliedern zusammen ( 9 SPD, 3 CDU, 1 Bündnis 90/Die Grünen, 1 F.D.P., 1 fraktionslos). In den Körler Betrieben sind 414 Menschen
sozialversicherungspflichtig beschäftigt. |
Versickerung von Regenwasser |
Für das Baugebiet "Auf dem Hollunder" wurden nach Versickerungsversuchen Gutachten erstellt, die die Bodendurchlässigkeit der Flächen bestätigen. In den textlichen Festsetzungen des am 21.02.2000 beschlossenen Bebauungs-planes ist festgelegt, dass die Entwässerung des Oberflächenwassers über Rigolen zu erfolgen hat. Die Bauherrn haben auf ihrem Grundstück für die Regenwasserentsorgung ein Mulden-Rigolen System zu erstellen. Hierbei handelt es sich um eine begrünte Mulde mit einer darrunterliegenden Rigole (kiesgefüllter Graben). Der Zulauf zur Mulde erfolgt oberirdisch oder aus dem Überlauf einer vorgeschalteten Regenwassernutzungsanlage (Zysterne). In der Mulde erfolgt eine erste Zwischenspeicherung. Die Sohle der Mulde besteht aus einer ca. 30 cm starken aufgearbeiteten Oberbodenschicht (Mutterboden). Diese Mutterbodenschicht besitzt das entscheidende Rückhaltevermögen gegenüber Schmutzstoffen für das Grundwasser. Die Einstauhöhe in der Mulde darf 30 cm nicht übersteigen. Nach Durchsickerung der Oberbodenschicht gelangt das Wasser in die Rigole. Die Rigole kann in verschiedenen Ausführungen angelegt werden. Z.B. als mit Filtervlies ummantelte Kiesschicht (16-32) oder als Filterkörper aus Polypropylen mit noch mehr Porenvolumen als der zuvor genannte Kies. Die Bemessung der Rigole erfolgt nach dem Arbeitsblatt ATV-A 138 vom November 1999. Es ist beabsichtigt, alle Bauherrn durch das Ing. Büro der Gemeinde eine kostenlose Information zukommen zu lassen, die Ihnen jede Unsicherheit vor der Anlage nehmen wird und gleichzeitig eine Anleitung zur Selbstinstallation sein wird. In jedem Fall ist vor Verfüllung der Versickerungsanlage eine Abnahme bei der Gemeindeverwaltung Tel. 05665/9498-16 zu beantragen.
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Die Eigenheimförderung |
Durch die Eigenheimzulage wird u.a. die Herstellung oder die Anschaffung eines neugebauten Einfamilienhauses gefördert. Die Eigenheimzulage, die jährlich ausgezahlt wird umfasst den Fördergrundbetrag die Kinderzulage die Ökozulage Die Grundförderung beträgt: 5% der Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten (einschließlich Grund und Boden) bis zu einer Höhe von 100.000,00 DM. Das sind maximal 5.000,00 DM im Jahr. Die Kinderzulage beträgt: 1.500,00 DM für jedes Kind, das zum Haushalt gehört und für das der Eigentümer oder sein Ehegatte einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhält.Die Ökozulagen betragen: 2 % der Kosten, höchstens jedoch 500,00 DM im Jahr. Die Zulage wird für den Einbau energiesparender Techniken (Wärmepumpen, Solar- oder Wärmerückgewinnungsanlagen) gewährt. Daneben wird der Niedrigenergiehaus-Standard mit 400,00 DM im Jahr gefördert. Um diesen Standard zu erreichen, müssen die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung um mindestens 25 % unterschritten werden. Beim Neubau können beide Ökozulagen zusammen in Anspruch genommen werden. Einkommensgrenzen Die Einkommensgrenze beträgt für Verheiratete 320.000,00 DM, addiert für das Jahr der Herstellung und im Jahr zuvor. Für jedes Kind erhöht sich dieser Betrag um 60.000,00 DM. Förderzeitraum und Zahlungsmodus Die Förderung läuft über 8 Jahre. Die Eigenheimzulage wird 1 Monat nach Bekanntgabe des Bescheides bezahlt. Für die weiteren Jahre erfolgt die Zahlung jeweils am 15. März. Wenn Änderungen eintreten, wie die Geburt eines Kindes, so wird dies ab dem entsprechenden Jahr berücksichtigt. Ihr zuständiges Finanzamt berät gern über alle
Einzelheiten. |
Was man wissen sollte . . . |
Zuständigkeit
für Bauangelegenheiten
bei der Gemeinde Körle: Herr Werner Glöckner, ( 05665 949816 beim Bauaufsichtsamt:
Herr Hans-Jürgen Stöcker Zimmer 309 (Neubau),( 05681 775295
Wasseranschluss Von der Gemeinde wird der Hausanschluss bis etwa 1 m in
das Grundstück gelegt. Auf dem Grundstück befindet sich der
Hausabsteller. Der Anschluss vom Hausabsteller in das Haus und die Montage
des Wasserzählers ist aus Sicherheitsgründen ausschließlich von der
durch uns lizenzierten Firma: Kanalanschluss Auch der Kanalhausanschluss für Schmutzwasser liegt etwa 1 m im Grundstück. Die genaue Lage erfahren Sie bei der Gemeindeverwaltung, bzw. ist auch wie beim Wasser durch einen Holzpfahl gekennzeichnet. An die Kanalleitung darf ausschließlich Schmutzwasser angeschlossen werden. Auf dem Grundstück ist die Schmutzwasserleitung durch einen Reinigungsschacht zu führen. Das Oberflächenwasser (Regenwasser) ist wie an anderer Stelle erläutert, zu versickern. Die jeweiligen Anschlüsse an den Regenwasserkanal und an die Versickerungsanlage sind von der Gemeinde Körle vor Verfüllen der Baugruben abnehmen zu lassen. Grenzsteine Die Gemeinde lässt die Grundstücke vermessen und lässt auch die
Grenzpunkte (Steine bzw. Marken) setzen. Nach dem Kauf der Grundstücke
sind die Grundstückseigentümer für die Unveränderbarkeit der
Grenzpunkte verantwortlich. |
Das Baugebiet "Auf dem Hollunder" |
Vom Baugebiet sind wichtige Einrichtungen wie Kindergarten, Schule, Sportplatz und Berglandhalle in wenigen Minuten zu Fuß zu erreichen. Der Schulbus zur Gesamtschule Guxhagen hält ebenfalls in nächster Nähe. Diese Standortvorteile werden vor allem Familien sicher zu schätzen wissen. Bei den Planungen zum Baugebiet wurde auf Umweltbelange
große Rücksicht genommen. Die diesbezüglichen Gründe für den Bau der
Nahwärmeversorgung und die Versickerung des Regenwassers sind in dieser
Informationsschrift genannt. Für den Naturschutz hat der an das Baugebiet
angrenzende Hainsgraben große Bedeutung, weil es sich bei diesem
Geländeeinschnitt um einen geschützten Bereich handelt. Der Hainsgraben
ist Lebensraum vieler Tier- und Pflanzenarten. Um Beeinträchtigungen zu
minimieren, wurde in die Planungen die Neuanlage eines Heckenstreifens
vorgesehen. Am nordöstlichen Rand des Baugebietes entsteht nach
Erschließung des zweiten Bauabschnittes eine dreireihige
Obstbaumpflanzung als Ausgleichsmaßnahme und zur Ortsrandeingrünung. |
Behördenanschriften und wichtige Ansprechpartner |
Gemeindevorstand der Gemeinde Körle, Im Mülmischtal 2, 34327 Körle Tel.: 05665 94980, Fax: 05665 949813 Anprechpartner in Bauangelegenheiten: Herr Glöckner, Tel. 05665 949816 Kreisausschuß des Schwalm-Eder-Kreises, Amtsgericht Melsungen – Grundbuchamt-, Finanzamt Melsungen, Katasteramt Melsungen, Ortsgericht Körle, Im Mülmischtal 2, 34327 Körle, Tel. 05665 949815 Ansprechpartner Herr Sohl EAM Felsberg, |
Die wichtigsten Festsetzungen d. Bebauungsplanes |
Das Baugebiet ist aufgeteilt in WA1, WA2 und WA3. Dabei handelt es sich um unter-schiedliche Nutzungsmöglichkeiten der Grundstücke, wie nachstehend erläutert: WA 1 WA 2 WA 3 Die Dachneigung beträgt in allen Gebieten 22° bis 48°. Die blauen Linien in den Grundstücken (Baugrenzen) grenzen die Baufelder ab. Innerhalb dieser Linien ist eine Bebauung möglich. Ist an der Rückfront der Grundstücke keine Baugrenze vorgegeben, wird die maximale Bautiefe mit 16 m festgesetzt. Die Firstrichtung ist auf allen Grundstücken frei wählbar. Es sind alle Dachformen zulässig. Dachgaupen sind zulässig, sofern sie nicht mehr als 1/3 der jeweiligen Dachfläche einnehmen. Der Mindestabstand von der Giebelseite muss 2,50 m betragen. Die Dächer sind als Ziegeldächer oder begrünte Dächer herzustellen. Als Ziegelfarbe sind gedeckte Farbtöne ortsüblicher Art zu-lässig (rot, dunkelbraun, anthrazit, dunkelblau o.ä.) Zulässig sind Sonnenkollektoren, Solarflächen, Fotovoltaikanlagen sowie verglaste Terassendächer und Wintergärten.Stellplätze und Grundstückszufahrten sind aus offenporigem Material auf versiegelungsoffenem Untergrund zu erstellen. Pro Grundstück ist nur eine Zufahrt und ein Zugang in erforderlicher Breite zulässig. Die Anzahl der zu errichtenden Stellplätze richtet sich nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung. Gefordert wird bei Einfamilienhäusern 1 Stellplatz pro Wohnung und bei Mehrfamilienhäusern 1,5 Stellplätze je Wohnung. Bei anderer Nutzung ist bei der Gemeinde anzufragen, bzw. die Satzung einzusehen. Erläuterung Grundflächenzahl – sie gibt den Flächenanteil des Baugrundstückes an, der von den baulichen Anlagen überdeckt werden darf. z.B. Grundstücksfläche 600m², GRZ 0,3 = überbaubare Fläche 180m². Erläuterung Geschoßflächenzahl – die Geschossflächenzahl gibt an, wie groß die Summe der Vollgeschosse des zu errichtenden Hauses sein darf. Zur Fläche zählen auch Aufenthaltsräume in anderen Geschossen. Gemessen werden jeweils die Außenmaße. Für weitergehende Infos steht Ihnen gern die
Gemeindeverwaltung und das Kreisbauamt zur Verfügung. Wir raten Ihnen,
vor der Planung durch einen Architekten, den Bebauungsplan bei der
Gemeinde einzusehen, um von vornherein eine genehmigungsfähige Planung
erstellen zu lassen. |
Informationen zur Nahwärmeversorgung |
Technische Daten Nahwärmenetz: Leistung Holzkessel mit automatischer Bestückung ca. 350 kW Leistung Spitzenkessel mit Ölbefeuerung ca. 750 kW Leitungslänge des Nahwärmenetzes im Erdreich ca. 4.000 m Erzeugte Gesamtwärmemenge/Jahr ca. 2.250.000 kWh Erzeugte Wärmemenge aus Holz/Jahr ca. 1.500.000 kWh Hausanschlussstation: Der Anschluss der einzelnen Gebäude erfolgt über sogenannte Hausanschlussstationen. Diese Übergabestation, deren Montage und Inbetriebnahme durch den Wärmelieferanten erfolgt, ist die Schnittstelle zwischen Nahwärme- und Hausnetz. Das Heizwasser des Wärmelieferanten wird durch einen Wärmetauscher vom häuslichen Heizwasser getrennt und im Nahwärmenetz außentemperaturabhängig gefahren. Für die Übergabe ist ein Hausanschlussraum (Trinkwasser, Elektroenergie u. Telekom) erforderlich. Dieser kann multifunktional ausgebildet werden. Es ist ein Platzbedarf von ca. 0,8 m x 1,6 m vor der Übergabestation und dem Speicher zur Sichtkontrolle und zur jährlich durchzuführenden Wartung freizuhalten. Für den Bauherrn bedeutet der Anschluss an das Nahwärmenetz mehr Komfort durch Verzicht auf:
Parameter: Temperatur: primär = 90/70°C sekundär = 70/40°C Leistung: 5 – 30 kW Warmwasserbereitung: indirekter Speicher, Inhalt ca. 150 Liter Platzbedarf: Station ca. 1000 x 1000 x 400 mm (an einer Wand) Speicher ca. 0,7 m² Speicheraufstellfläche geplante Anbindungslänge: 10 m von Straßenmitte Leistungsgrenzen: Der Lieferumfang der Hausanschlussstation beinhaltet nicht:
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Bauherreninformation |
der
Deutschen Telekom AG
Der schnelle Weg zur richtigen Vernetzung Sie wollen bauen! Denken Sie bitte rechtzeitig an die Realisierung eines telekommunikationstechnischen Netzabschlusses in Ihrem Neubau und lassen Sie uns das wissen! Was brauchen wir von Ihnen? Für unsere Arbeitsvorbereitung benötigen wir einen Lageplan (Katasterplan) mit den eingezeichneten Hausumrissen (Kopie genügt). Zusätzlich brauchen wir von Ihnen Informationen über die Anzahl der Wohneinheiten. Rechtsgrundlage und damit Voraussetzung für Ihren Anschluss ist die Grundstücks- Was müssen Sie tun? Sie stellen uns ein bauseits nach den gültigen Regeln der Technik
verlegtes, zur Hauswand hin abgedichtetes Kunststoffrohr (HDPE-Rohr DN 50)
bis zur Grund- Die hierfür notwendige Haftungsausschlusserklärung erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung in Körle. Die Lage des Rohren des an der Grundstücksgrenze bitten wir
entsprechend zu kennzeichnen. |
Erstellt am 05.04.2000 von Michael Greiner, Körle. Informationen
zum Teil aus der Broschüre
"Hier läßt sich's leben" von der Gemeinde Körle.