Durchbruch für Erneuerbare Energien
(Stand: 22.02.2000)
Den erneuerbaren Energien, wie Sonne und Wind, gehört die Zukunft im liberalisierten Energiemarkt. Mit der Verabschiedung des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (kurz: Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) am Freitag, den 25. Februar 2000, stellt Rot-Grün die Weichen für den Einstieg ins Solarzeitalter. Das 21. Jahrhundert wird das Jahrhundert der Erneuerbaren Energien sein - das neue EEG ist ein Meilenstein auf diesem Weg und ein großer bündnisgrüner Regierungserfolg.

Das EEG novelliert das Stromeinspeisungsgesetz (kurz: StrEG), das seit seiner Einführung 1991 für einen spektakulären Boom in der Windkraft gesorgt hat. Ende 1999 waren bereits mehr als 4.000 MW Windenergie installiert, die nun schon zwei Prozent der deutschen Stromversorgung sicherstellen.

Mit dem EEG fördern wir Energieerzeugung aus Windkraft, Biomasse, Wasserkraft, Solarstrahlung und Erdwärme. Künftig sind Investitionen in alle Erneuerbaren Energien attraktiv. Das EEG wird den Boom in der Windenergie weiter befördern (insbesondere im Binnenland, wo noch große unausgeschöpfte Potenziale liegen) und einen ähnlichen Impuls für die Nutzung der Biomasse, der Sonnenenergie und der Geothermie auslösen. Damit ist dieses Gesetz ein wesentlicher Baustein einer neuen zukunftsfähigen Energiepolitik ohne Atomenergie und unverzichtbar für die nationale Klimaschutzstrategie. Unser Ziel ist es, den Anteil der Erneuerbaren Energie an der Stromerzeugung bis zum Jahr 2010 mindestens zu verdoppeln.

Große Zustimmung von Verbänden und Gewerkschaften

Umweltverbände und Gewerkschaften bezeichnen das neue Gesetz als das weltweit fortschrittlichste zur Förderung umweltfreundlicher Energien und als einen Durchbruch für den Umwelt- und Klimaschutz in Deutschland.

Auch die Erneuerbare Energien-Branche ist begeistert: Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) und der Solar-Energie-Förderverein erwarten einen deutlichen Schub für die Nutzung Erneuerbarer Energien. Mit 99 Pf je kWh Strom aus Solarzellen hat Deutschland in Verbindung mit anderen Förderprogrammen nun die weltweit ambitionierteste Förderung von Photovoltaik: Jede und jeder kann jetzt ohne Verluste Strom aus Solarzellen produzieren.

Die IG Metall unterstützt mit Entschiedenheit das EEG. Die Entstehung neuer Arbeitsplätze im Energiesektor hat nach Angaben von Verbandsfunktionären auch beträchtliche Bedeutung für das Bündnis für Arbeit. Dass die großen Innovationspotenziale in der rationellen und regenerativen Energienutzung ausgeschöpft werden, um neue Arbeitsplätze zu schaffen, ist umso dringender, als in der konventionellen Energiewirtschaft ein großer Verlust von Arbeitsplätzen zu verzeichnen ist.

Der Bauernverband begrüßt den Gesetzesentwurf der rot-grünen Regierungsfraktionen und ermutigt alle Land- und Forstwirte, durch die Erzeugung von umweltfreundlichem Strom einen neuen Betriebszweig und damit alternative Einkommensquellen zu erschließen. Landwirte von heute werden zu den Energiewirten von morgen! Zudem: Biomasse-Anlagen sind eine zukunftsträchtige Exporttechnologie für die Entwicklungsländer.

Wesentliche Inhalte des Gesetzes 

  • Die Obergrenze von fünf Prozent für die Einspeisung von Strom aus regenerativen Energien ("Doppelter Fünf-Prozent-Deckel") wird aufgehoben. 
  • Ausweitung des Geltungsbereichs durch die Aufnahme von Erdwärme (neu) und durch wirksame Vergütungssätze für Biomasse und Fotovoltaik. 
  • Die Netzbetreiber sorgen für einen bundesweiten Ausgleich der regional unterschiedlichen Einspeisung Erneuerbarer Energien. Damit ist die Wettbewerbsneutralität gesichert. Weiterentwicklung der Aufnahmepflicht um eine flexible Quote für die Energielieferanten (außer den Grünen Stromhändlern). 
  • Sicherung und Verbesserung der Vergütungssätze: Durch die Festschreibung absoluter Vergütungssätze erhalten bestehende und neue Anlagen auch in Zukunft Investitionssicherheit. Die Vergütungssätze werden so festgeschrieben, dass sie den wirtschaftlichen Betrieb von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien ermöglichen und gleichzeitig eine Überförderung ausschließen. Die Vergütungssätze für Windenergie, Biomasse und Photovoltaik werden degressiv gestaltet, um die erwartete Kostensenkung zu berücksichtigen.
  • Netzanschluss- und Netzverstärkungskosten werden zwischen Anlagen- und Netzbetreibern erstmals verlässlich und fair geregelt: Anlagenbetreiber sind zwar weiterhin zur Bezahlung der Anschlusskosten verpflichtet, können aber - anders als bisher - anstelle des Netzbetreibers auch fachkundige Dritte mit dem Netzanschluss beauftragen und damit deutlich Kosten senken. Die Kosten für einen eventuell notwendigen Ausbau des Netzes trägt der Netzbetreiber – eine erhebliche Verbesserung der Situation für die Einspeiser. 
  • Stadtwerke und andere Energieversorgungsunternehmen (EVU) können ebenfalls die Einspeisevergütungen in Anspruch nehmen. Damit können sie zu Akteuren der Energiewende werden.
  • Durch die Festschreibung eines neuen Vergütungssystems ("Referenzstandortsystem") für Windenergie werden gleichzeitig die Anforderungen der EU-Kommission an eine Differenzierung (nach Standorten zwischen Küste und Binnenland) und Degressivität (Vermeidung von Überförderung) von Vergütungssätzen optimal erfüllt

Zu den einzelnen Vergütungssätzen 

  • Bei Windkraftanlagen wird nach deren Standort differenziert: Gemessen an einem definierten Referenzstandort (mit einer mittleren Jahreswindgeschwindigkeit von 5,5 Metern je Sekunde in einer Höhe von 30 Metern) wird für alle neuen Windkraftanlagen fünf Jahre ein Vergütungssatz von 17,8 Pf/kWh gezahlt. Am definierten Referenzstandort ("durchschnittlicher deutscher Standort") wird diese Vergütung noch weitere elf Jahre weiterbezahlt, an Binnenlandstandorten entsprechend dem Ertrag noch länger, an der Küste entsprechend kürzer. Danach erhalten Anlagen einen Vergütungssatz von 12,1 Pf/kWh. Im Ergebnis führt dies zu folgenden Durchschnittvergütungen: 17,4 Pf/kWh im Binnenland, 16,7 Pf/kWh am Referenzstandort und 13,5 Pf/kWh an der Küste (zum Vergleich: nach StrEG betrüge die Vergütung für 2000 16,1 Pf/kWh bundeseinheitlich). Damit wird die gewünschte Differenzierung zwischen Standorten an der Küste und dem Binnenland gewährleistet und dennoch ein deutlicher Impuls für weitere Investitionen in die Windenergie gegeben. Altanlagen erhalten mindestens vier Jahre lang den hohen Vergütungssatz. Die Vergütungssätze werden ab 2002 für dann neue Anlagen um 1,5% gesenkt. Mit dieser Degression wird die erwartete Kostensenkung durch Innovationsfortschritte berücksichtigt.

    Windkraftanlagen außerhalb der deutschen Küstenlinie (sog. Offshore-Anlagen) können wegen der hohen Investitionskosten den Vergütungssatz für neun Jahre erhalten, vorausgesetzt, sie gehen vor dem 31.12.2006 ans Netz.

  • Strom aus Photovoltaik (Solarzellen) wird mit einem kostenorientierten Satz von 99 Pf/kWh vergütet. Diese Vergütung wird ab 2002 für jeweils neue Anlagen um jährlich fünf Prozent abgesenkt, um die erwartete starke Kostenminderung zu berücksichtigen. Zusammen mit dem 100.000-Dächer-Programm und anderen Zinsvergünstigungsmaßnahmen (u.a. der KfW) führt die Vergütung damit annähernd zu einer Kostendeckung. 
  • Strom aus Biomasse (Biogas, feste Biomasse, Pflanzenöle) wird - je nach Größe der Anlage (<500 kW, <5MW, <20 MW) – mit Sätzen von 20, 18 und 17 Pf/kWh vergütet. Dies ist eine deutliche Erhöhung gegenüber der bisherigen Vergütung und ermöglicht damit - zusammen mit dem Markteinführungsprogramm für erneuerbare Energien – einen deutlichen Schub für den Ausbau dieser marktnahen erneuerbaren Energieform. Die jährliche Degression der Vergütungssätze für Neuanlagen beträgt hier nur ein Prozent. Um den Einsatz kontaminierter Materialien zu verhindern, wird das BMU ermächtigt, Vorschriften darüber zu erlassen, welche Stoffe und Verfahren bei der Biomasse-Nutzung in den Anwendungsbereich des EEG fallen.
  • Die Geothermie (Erdwärme) wird in das StrEG aufgenommen und– je nach Größe der Anlage (>20 MW, <20 MW) – mit Sätzen zwischen 14 und 17,5 Pf/kWh vergütet.
  • Strom aus Wasserkraft wird – je nach Größe der Anlage – mit Sätzen zwischen 13 und 15 Pf/kWh vergütet.

Weitere Informationen:
Michaele Hustedt, MdB
Telefon: 030 227 71639
Telefax: 030 227 76302
e-mail: Michaele.Hustedt@bundestag.de

 

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