Den erneuerbaren Energien, wie Sonne und Wind, gehört die Zukunft im
liberalisierten Energiemarkt. Mit der Verabschiedung des Gesetzes für den
Vorrang Erneuerbarer Energien (kurz: Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) am
Freitag, den 25. Februar 2000, stellt Rot-Grün die Weichen für den
Einstieg ins Solarzeitalter. Das 21. Jahrhundert wird das Jahrhundert der
Erneuerbaren Energien sein - das neue EEG ist ein Meilenstein auf diesem
Weg und ein großer bündnisgrüner Regierungserfolg.
Das EEG novelliert das Stromeinspeisungsgesetz (kurz: StrEG), das seit
seiner Einführung 1991 für einen spektakulären Boom in der Windkraft
gesorgt hat. Ende 1999 waren bereits mehr als 4.000 MW Windenergie
installiert, die nun schon zwei Prozent der deutschen Stromversorgung
sicherstellen.
Mit dem EEG fördern wir Energieerzeugung aus Windkraft, Biomasse,
Wasserkraft, Solarstrahlung und Erdwärme. Künftig sind Investitionen in alle
Erneuerbaren Energien attraktiv. Das EEG wird den Boom in der Windenergie
weiter befördern (insbesondere im Binnenland, wo noch große unausgeschöpfte
Potenziale liegen) und einen ähnlichen Impuls für die Nutzung der
Biomasse, der Sonnenenergie und der Geothermie auslösen. Damit ist dieses
Gesetz ein wesentlicher Baustein einer neuen zukunftsfähigen
Energiepolitik ohne Atomenergie und unverzichtbar für die nationale
Klimaschutzstrategie. Unser Ziel ist es, den Anteil der Erneuerbaren
Energie an der Stromerzeugung bis zum Jahr 2010 mindestens zu verdoppeln.
Große Zustimmung von Verbänden und Gewerkschaften
Umweltverbände und Gewerkschaften bezeichnen das neue Gesetz als das
weltweit fortschrittlichste zur Förderung umweltfreundlicher Energien und
als einen Durchbruch für den Umwelt- und Klimaschutz in Deutschland.
Auch die Erneuerbare Energien-Branche ist begeistert: Der Bundesverband
Erneuerbare Energien (BEE) und der Solar-Energie-Förderverein erwarten
einen deutlichen Schub für die Nutzung Erneuerbarer Energien. Mit 99 Pf
je kWh Strom aus Solarzellen hat Deutschland in Verbindung mit anderen Förderprogrammen
nun die weltweit ambitionierteste Förderung von Photovoltaik: Jede und
jeder kann jetzt ohne Verluste Strom aus Solarzellen produzieren.
Die IG Metall unterstützt mit Entschiedenheit das EEG. Die Entstehung
neuer Arbeitsplätze im Energiesektor hat nach Angaben von
Verbandsfunktionären auch beträchtliche Bedeutung für das Bündnis für
Arbeit. Dass die großen Innovationspotenziale in der rationellen und
regenerativen Energienutzung ausgeschöpft werden, um neue Arbeitsplätze
zu schaffen, ist umso dringender, als in der konventionellen
Energiewirtschaft ein großer Verlust von Arbeitsplätzen zu verzeichnen
ist.
Der Bauernverband begrüßt den Gesetzesentwurf der rot-grünen
Regierungsfraktionen und ermutigt alle Land- und Forstwirte, durch die
Erzeugung von umweltfreundlichem Strom einen neuen Betriebszweig und damit
alternative Einkommensquellen zu erschließen. Landwirte von heute werden
zu den Energiewirten von morgen! Zudem: Biomasse-Anlagen sind eine
zukunftsträchtige Exporttechnologie für die Entwicklungsländer.
Wesentliche Inhalte des Gesetzes
Die Obergrenze von fünf Prozent für die Einspeisung von Strom
aus regenerativen Energien ("Doppelter Fünf-Prozent-Deckel")
wird aufgehoben.
- Ausweitung des Geltungsbereichs durch die Aufnahme von Erdwärme
(neu) und durch wirksame Vergütungssätze für Biomasse und
Fotovoltaik.
- Die Netzbetreiber sorgen für einen bundesweiten Ausgleich
der regional unterschiedlichen Einspeisung Erneuerbarer Energien.
Damit ist die Wettbewerbsneutralität gesichert. Weiterentwicklung der
Aufnahmepflicht um eine flexible Quote für die Energielieferanten (außer
den Grünen Stromhändlern).
- Sicherung und Verbesserung der Vergütungssätze
: Durch die
Festschreibung absoluter Vergütungssätze erhalten bestehende und
neue Anlagen auch in Zukunft Investitionssicherheit. Die Vergütungssätze
werden so festgeschrieben, dass sie den wirtschaftlichen Betrieb von
Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien ermöglichen und
gleichzeitig eine Überförderung ausschließen. Die Vergütungssätze
für Windenergie, Biomasse und Photovoltaik werden degressiv
gestaltet, um die erwartete Kostensenkung zu berücksichtigen.
- Netzanschluss- und Netzverstärkungskosten
werden zwischen
Anlagen- und Netzbetreibern erstmals verlässlich und fair geregelt:
Anlagenbetreiber sind zwar weiterhin zur Bezahlung der Anschlusskosten
verpflichtet, können aber - anders als bisher - anstelle des
Netzbetreibers auch fachkundige Dritte mit dem Netzanschluss
beauftragen und damit deutlich Kosten senken. Die Kosten für einen
eventuell notwendigen Ausbau des Netzes trägt der Netzbetreiber –
eine erhebliche Verbesserung der Situation für die Einspeiser.
- Stadtwerke und andere Energieversorgungsunternehmen
(EVU) können
ebenfalls die Einspeisevergütungen in Anspruch nehmen. Damit können
sie zu Akteuren der Energiewende werden.
- Durch die Festschreibung eines neuen Vergütungssystems
("Referenzstandortsystem") für Windenergie werden
gleichzeitig die Anforderungen der EU-Kommission an eine Differenzierung
(nach Standorten zwischen Küste und Binnenland) und Degressivität
(Vermeidung von Überförderung) von Vergütungssätzen optimal
erfüllt
Zu den einzelnen Vergütungssätzen
- Bei Windkraftanlagen
wird nach deren Standort differenziert:
Gemessen an einem definierten Referenzstandort (mit einer mittleren
Jahreswindgeschwindigkeit von 5,5 Metern je Sekunde in einer Höhe von
30 Metern) wird für alle neuen Windkraftanlagen fünf Jahre ein Vergütungssatz
von 17,8 Pf/kWh gezahlt. Am definierten Referenzstandort
("durchschnittlicher deutscher Standort") wird diese Vergütung
noch weitere elf Jahre weiterbezahlt, an Binnenlandstandorten
entsprechend dem Ertrag noch länger, an der Küste entsprechend kürzer.
Danach erhalten Anlagen einen Vergütungssatz von 12,1 Pf/kWh. Im
Ergebnis führt dies zu folgenden Durchschnittvergütungen: 17,4 Pf/kWh
im Binnenland, 16,7 Pf/kWh am Referenzstandort und 13,5 Pf/kWh an der Küste
(zum Vergleich: nach StrEG betrüge die Vergütung für 2000 16,1 Pf/kWh
bundeseinheitlich). Damit wird die gewünschte Differenzierung zwischen
Standorten an der Küste und dem Binnenland gewährleistet und dennoch
ein deutlicher Impuls für weitere Investitionen in die Windenergie
gegeben. Altanlagen erhalten mindestens vier Jahre lang den hohen Vergütungssatz.
Die Vergütungssätze werden ab 2002 für dann neue Anlagen um 1,5%
gesenkt. Mit dieser Degression wird die erwartete Kostensenkung durch
Innovationsfortschritte berücksichtigt.
Windkraftanlagen außerhalb der deutschen Küstenlinie (sog.
Offshore-Anlagen) können wegen der hohen Investitionskosten den Vergütungssatz
für neun Jahre erhalten, vorausgesetzt, sie gehen vor dem 31.12.2006
ans Netz.
- Strom aus Photovoltaik
(Solarzellen) wird mit einem
kostenorientierten Satz von 99 Pf/kWh vergütet. Diese Vergütung wird
ab 2002 für jeweils neue Anlagen um jährlich fünf Prozent abgesenkt,
um die erwartete starke Kostenminderung zu berücksichtigen. Zusammen
mit dem 100.000-Dächer-Programm und anderen Zinsvergünstigungsmaßnahmen
(u.a. der KfW) führt die Vergütung damit annähernd zu einer
Kostendeckung.
- Strom aus Biomasse
(Biogas, feste Biomasse, Pflanzenöle) wird -
je nach Größe der Anlage (<500 kW, <5MW, <20 MW) – mit Sätzen
von 20, 18 und 17 Pf/kWh vergütet. Dies ist eine deutliche Erhöhung
gegenüber der bisherigen Vergütung und ermöglicht damit - zusammen
mit dem Markteinführungsprogramm für erneuerbare Energien – einen
deutlichen Schub für den Ausbau dieser marktnahen erneuerbaren
Energieform. Die jährliche Degression der Vergütungssätze für
Neuanlagen beträgt hier nur ein Prozent. Um den Einsatz kontaminierter
Materialien zu verhindern, wird das BMU ermächtigt, Vorschriften darüber
zu erlassen, welche Stoffe und Verfahren bei der Biomasse-Nutzung in den
Anwendungsbereich des EEG fallen.
- Die Geothermie (Erdwärme) wird in das StrEG aufgenommen
und– je nach Größe der Anlage (>20 MW, <20 MW) – mit Sätzen
zwischen 14 und 17,5 Pf/kWh vergütet.
- Strom aus Wasserkraft wird – je nach Größe der Anlage –
mit Sätzen zwischen 13 und 15 Pf/kWh vergütet.
Weitere Informationen:
Michaele Hustedt, MdB
Telefon: 030 227 71639
Telefax: 030 227 76302
e-mail: Michaele.Hustedt@bundestag.de