Den erneuerbaren Energien, wie Sonne und Wind, gehört die Zukunft im
      liberalisierten Energiemarkt. Mit der Verabschiedung des Gesetzes für den
      Vorrang Erneuerbarer Energien (kurz: Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) am
      Freitag, den 25. Februar 2000, stellt Rot-Grün die Weichen für den
      Einstieg ins Solarzeitalter. Das 21. Jahrhundert wird das Jahrhundert der
      Erneuerbaren Energien sein - das neue EEG ist ein Meilenstein auf diesem
      Weg und ein großer bündnisgrüner Regierungserfolg.
      Das EEG novelliert das Stromeinspeisungsgesetz (kurz: StrEG), das seit
      seiner Einführung 1991 für einen spektakulären Boom in der Windkraft
      gesorgt hat. Ende 1999 waren bereits mehr als 4.000 MW Windenergie
      installiert, die nun schon zwei Prozent der deutschen Stromversorgung
      sicherstellen.
      
Mit dem EEG fördern wir Energieerzeugung aus Windkraft, Biomasse,
      Wasserkraft, Solarstrahlung und Erdwärme. Künftig sind Investitionen in alle
      Erneuerbaren Energien attraktiv. Das EEG wird den Boom in der Windenergie
      weiter befördern (insbesondere im Binnenland, wo noch große unausgeschöpfte
      Potenziale liegen) und einen ähnlichen Impuls für die Nutzung der
      Biomasse, der Sonnenenergie und der Geothermie auslösen. Damit ist dieses
      Gesetz ein wesentlicher Baustein einer neuen zukunftsfähigen
      Energiepolitik ohne Atomenergie und unverzichtbar für die nationale
      Klimaschutzstrategie. Unser Ziel ist es, den Anteil der Erneuerbaren
      Energie an der Stromerzeugung bis zum Jahr 2010 mindestens zu verdoppeln.
      
Große Zustimmung von Verbänden und Gewerkschaften
      
Umweltverbände und Gewerkschaften bezeichnen das neue Gesetz als das
      weltweit fortschrittlichste zur Förderung umweltfreundlicher Energien und
      als einen Durchbruch für den Umwelt- und Klimaschutz in Deutschland.
      
Auch die Erneuerbare Energien-Branche ist begeistert: Der Bundesverband
      Erneuerbare Energien (BEE) und der Solar-Energie-Förderverein erwarten
      einen deutlichen Schub für die Nutzung Erneuerbarer Energien. Mit 99 Pf
      je kWh Strom aus Solarzellen hat Deutschland in Verbindung mit anderen Förderprogrammen
      nun die weltweit ambitionierteste Förderung von Photovoltaik: Jede und
      jeder kann jetzt ohne Verluste Strom aus Solarzellen produzieren.
      
Die IG Metall unterstützt mit Entschiedenheit das EEG. Die Entstehung
      neuer Arbeitsplätze im Energiesektor hat nach Angaben von
      Verbandsfunktionären auch beträchtliche Bedeutung für das Bündnis für
      Arbeit. Dass die großen Innovationspotenziale in der rationellen und
      regenerativen Energienutzung ausgeschöpft werden, um neue Arbeitsplätze
      zu schaffen, ist umso dringender, als in der konventionellen
      Energiewirtschaft ein großer Verlust von Arbeitsplätzen zu verzeichnen
      ist.
      
Der Bauernverband begrüßt den Gesetzesentwurf der rot-grünen
      Regierungsfraktionen und ermutigt alle Land- und Forstwirte, durch die
      Erzeugung von umweltfreundlichem Strom einen neuen Betriebszweig und damit
      alternative Einkommensquellen zu erschließen. Landwirte von heute werden
      zu den Energiewirten von morgen! Zudem: Biomasse-Anlagen sind eine
      zukunftsträchtige Exporttechnologie für die Entwicklungsländer.
      
Wesentliche Inhalte des Gesetzes 
      
        
        Die Obergrenze von fünf Prozent für die Einspeisung von Strom
        aus regenerativen Energien ("Doppelter Fünf-Prozent-Deckel")
        wird aufgehoben. 
        - Ausweitung des Geltungsbereichs durch die Aufnahme von Erdwärme
          (neu) und durch wirksame Vergütungssätze für Biomasse und
          Fotovoltaik. 
        
- Die Netzbetreiber sorgen für einen bundesweiten Ausgleich
          der regional unterschiedlichen Einspeisung Erneuerbarer Energien.
          Damit ist die Wettbewerbsneutralität gesichert. Weiterentwicklung der
          Aufnahmepflicht um eine flexible Quote für die Energielieferanten (außer
          den Grünen Stromhändlern). 
          - Sicherung und Verbesserung der Vergütungssätze: Durch die
          Festschreibung absoluter Vergütungssätze erhalten bestehende und
          neue Anlagen auch in Zukunft Investitionssicherheit. Die Vergütungssätze
          werden so festgeschrieben, dass sie den wirtschaftlichen Betrieb von
          Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien ermöglichen und
          gleichzeitig eine Überförderung ausschließen. Die Vergütungssätze
          für Windenergie, Biomasse und Photovoltaik werden degressiv
          gestaltet, um die erwartete Kostensenkung zu berücksichtigen.
- Netzanschluss- und Netzverstärkungskostenwerden zwischen
          Anlagen- und Netzbetreibern erstmals verlässlich und fair geregelt:
          Anlagenbetreiber sind zwar weiterhin zur Bezahlung der Anschlusskosten
          verpflichtet, können aber - anders als bisher - anstelle des
          Netzbetreibers auch fachkundige Dritte mit dem Netzanschluss
          beauftragen und damit deutlich Kosten senken. Die Kosten für einen
          eventuell notwendigen Ausbau des Netzes trägt der Netzbetreiber –
          eine erhebliche Verbesserung der Situation für die Einspeiser.
- Stadtwerke und andere Energieversorgungsunternehmen(EVU) können
          ebenfalls die Einspeisevergütungen in Anspruch nehmen. Damit können
          sie zu Akteuren der Energiewende werden.
- Durch die Festschreibung eines neuen Vergütungssystems
          ("Referenzstandortsystem") für Windenergie werden
          gleichzeitig die Anforderungen der EU-Kommission an eine Differenzierung
          (nach Standorten zwischen Küste und Binnenland) und Degressivität
          (Vermeidung von Überförderung) von Vergütungssätzen optimal
          erfüllt
Zu den einzelnen Vergütungssätzen 
      
        
        - Bei Windkraftanlagenwird nach deren Standort differenziert:
        Gemessen an einem definierten Referenzstandort (mit einer mittleren
        Jahreswindgeschwindigkeit von 5,5 Metern je Sekunde in einer Höhe von
        30 Metern) wird für alle neuen Windkraftanlagen fünf Jahre ein Vergütungssatz
        von 17,8 Pf/kWh gezahlt. Am definierten Referenzstandort
        ("durchschnittlicher deutscher Standort") wird diese Vergütung
        noch weitere elf Jahre weiterbezahlt, an Binnenlandstandorten
        entsprechend dem Ertrag noch länger, an der Küste entsprechend kürzer.
        Danach erhalten Anlagen einen Vergütungssatz von 12,1 Pf/kWh. Im
        Ergebnis führt dies zu folgenden Durchschnittvergütungen: 17,4 Pf/kWh
        im Binnenland, 16,7 Pf/kWh am Referenzstandort und 13,5 Pf/kWh an der Küste
        (zum Vergleich: nach StrEG betrüge die Vergütung für 2000 16,1 Pf/kWh
        bundeseinheitlich). Damit wird die gewünschte Differenzierung zwischen
        Standorten an der Küste und dem Binnenland gewährleistet und dennoch
        ein deutlicher Impuls für weitere Investitionen in die Windenergie
        gegeben. Altanlagen erhalten mindestens vier Jahre lang den hohen Vergütungssatz.
        Die Vergütungssätze werden ab 2002 für dann neue Anlagen um 1,5%
        gesenkt. Mit dieser Degression wird die erwartete Kostensenkung durch
        Innovationsfortschritte berücksichtigt.
Windkraftanlagen außerhalb der deutschen Küstenlinie (sog.
        Offshore-Anlagen) können wegen der hohen Investitionskosten den Vergütungssatz
        für neun Jahre erhalten, vorausgesetzt, sie gehen vor dem 31.12.2006
        ans Netz.
        - Strom aus Photovoltaik(Solarzellen) wird mit einem
        kostenorientierten Satz von 99 Pf/kWh vergütet. Diese Vergütung wird
        ab 2002 für jeweils neue Anlagen um jährlich fünf Prozent abgesenkt,
        um die erwartete starke Kostenminderung zu berücksichtigen. Zusammen
        mit dem 100.000-Dächer-Programm und anderen Zinsvergünstigungsmaßnahmen
        (u.a. der KfW) führt die Vergütung damit annähernd zu einer
        Kostendeckung.
- Strom aus Biomasse(Biogas, feste Biomasse, Pflanzenöle) wird -
        je nach Größe der Anlage (<500 kW, <5MW, <20 MW) – mit Sätzen
        von 20, 18 und 17 Pf/kWh vergütet. Dies ist eine deutliche Erhöhung
        gegenüber der bisherigen Vergütung und ermöglicht damit - zusammen
        mit dem Markteinführungsprogramm für erneuerbare Energien – einen
        deutlichen Schub für den Ausbau dieser marktnahen erneuerbaren
        Energieform. Die jährliche Degression der Vergütungssätze für
        Neuanlagen beträgt hier nur ein Prozent. Um den Einsatz kontaminierter
        Materialien zu verhindern, wird das BMU ermächtigt, Vorschriften darüber
        zu erlassen, welche Stoffe und Verfahren bei der Biomasse-Nutzung in den
        Anwendungsbereich des EEG fallen.
- Die Geothermie (Erdwärme) wird in das StrEG aufgenommen
          und– je nach Größe der Anlage (>20 MW, <20 MW) – mit Sätzen
          zwischen 14 und 17,5 Pf/kWh vergütet.
        
- Strom aus Wasserkraft wird – je nach Größe der Anlage –
          mit Sätzen zwischen 13 und 15 Pf/kWh vergütet.
Weitere Informationen:
      Michaele Hustedt, MdB
      Telefon: 030 227 71639
      Telefax: 030 227 76302
      e-mail: Michaele.Hustedt@bundestag.de