Bau
seniorengerechter Wohnungen
Bild
Liebe
Bürgerinnen und Bürger,
in
der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurden die Planentwürfe
für den Bau seniorengerechter Wohnungen vorgestellt. Die Idee
lautet, eine Kombination aus Seniorenwohnungen, Arztpraxis und
Tagespflegeeinrichtung auf einem Gelände in der Guxhagener Straße,
gegenüber dem Bolzplatz, zu errichten. Die
weiteren Planungsschritte sollen gemeinsam erfolgen. Aus diesem
Grund erhalten im August alle älteren Bürgerinnen und Bürger
persönliche Informationen und werden
sich über einen Fragebogen zu dem Projekt äußern
können. Weitere Erläuterungen wird es in einer Bürgerversammlung
geben. Ich
bin sicher, dass wir mit einem solchen Vorhaben die Infrastruktur
unserer Gemeinde bedeutend aufwerten, und
möchte Sie darum bitten, sich mit Ihren Ideen und Anregungen
in dieses Thema einzubringen.
Mit
freundlichen Grüßen
Mario
Gerhold, Bürgermeister
Kindergarten
erhält neuen Sandspielplatz

Der
Bauhof erneuert in dieser Woche Teile des Kindergartenspielplatzes.
Mit der Erweiterung des Staketenzaunes in Richtung Grundschule wird
die Einfriedung des Grundstückes vervollständigt. Auch das
Kletternetz, welches vor einiger Zeit durch Vandalismus zerstört
wurde, ist bestellt und wird in Kürze befestigt. Ein neues Spielgerät,
welches der Bürgermeister zum Jubiläum des Kindergartens im
vergangenen Jahr versprochen hatte, kann von der Herstellerfirma erst
nach den Sommerferien geliefert werden, soll dann aber schnellstens
aufgestellt werden.
Weiterführende
LINKS zu diesen Thema
Neue
Bank aus der Partnergemeinde Floh aufgestellt

Zur
Veranstaltung "10 Jahre Deutsche Einheit" am 03. Oktober
2000 hatte die Partnergemeinde Floh / Thüringen der Gemeinde Körle
ein Geschenk mitgebracht: Eine Sitzbank und ein passender Tisch, wie
in der Umgebung von Floh häufig zu finden. Nachdem man die Sitzgruppe
den Winter über nicht mehr aufstellen wollte und sich nach einem
passenden Standort umsah, hat das Geschenk nun einen schönen Platz
gefunden und wurde in der vorletzten Woche oberhalb des Sportplatzes
aufgestellt.
Wer
hat Interesse an Radtour nach Floh?
Die
Gemeindeverwaltung plant für August oder Anfang September eine
Radtour in die Partnergemeinde Floh. Die Etappen sollen so bemessen
sein, daß auch ungeübte Radfahrer teilnehmen können. Angedacht ist,
an einem Freitag in Körle zu starten, auf halber Strecke zu übernachten
und am zweiten Tag bis Floh zu fahren (evtl. über den Rennsteig).
Vielleicht wäre eine weitere Übernachtung in Floh sinnvoll, um am
dritten Tag mit Bus oder PKW nach Körle zurückzufahren. Die
Streckenlänge nach Floh wird ca. 150 km betragen. Um Termin und
Streckenverlauf besprechen zu können, lade ich interessierte
Radfahrer für Mittwoch, 25. Juli 2001, um 18.00 Uhr in das
Rathaus ein.
Weiterführende
LINKS zu diesen Thema
Schäden
durch Vandalismus
Bild fehlt noch
Zum
wiederholten Mal muss die Gemeinde über Schäden durch Vandalismus
klagen. Am letzten Wochenende wurden zwei Lampengläser auf dem
Rathausplatz zerschlagen. Schaden ca. 300,- DM. Schon Ende Juni wurde
die Tür eines auf dem Rathaus geparkten Wagens zerkratzt. Ständig
wird in der öffentlichen Toilette am Rathausplatz Unsinn getrieben.
Der Gemeindevorstand hat gegen die Verursacher des jüngsten Schadens
Anzeige erstattet und wird weitergehende Maßnahmen planen, um die ärgerlichen
Schäden im Umfeld des Rathauses zu vermeiden.
Skateranlagen
nehmen Form an
Wie
berichtet, werden von der gemeindlichen Jugendpflege zur Zeit
Skateranlagen für den Bolzplatz gebaut. Eine bedeutende Anzahl
Jugendlicher, die den Wunsch nach solchen Geräten geäußert
hatten, sind in die Arbeiten eingebunden und packten am vorletzten
Wochenende kräftig zu. In der Werkstatt der Schreinerei Buhs wurden
die Teile von Uwe Buhs und Heinz Rau zurecht geschnitten und von den
Jugendlichen mit Unterstützung durch Jugendpfleger Michael Urban
zusammen geschraubt.
In
der kommenden Woche sollen die Teile auf dem Bolzplatz zusammen
gesetzt werden. Als Termine sind vorgesehen Mittwoch, der 18. Juli
und Donnerstag, der 19. Juli jeweils ab 18.00 Uhr. Genauere
Informationen sind im Jugendclub zu bekommen.

Mit Eifer sind die Jugendlichen beim Bau der Skateranlage dabei
Laufkrananlage
im Heizwerk montiert
Eine
interessante technische Neuerung wurde kürzlich in der Lagerhalle
des Heizwerks montiert. Eine Laufkrananlage zur Umschichtung der
Holzhackschnitzel und zum Befüllen des Bunkerraums wurde von einer
österreichischen Firma geliefert. Mit diesem Kran ist die
Lagerhalle optimal nutzbar und es können Hackschnitzel in mehreren
Metern Höhe gestapelt werden.
Aus
schwindelnder Höhe behält der Kranführer die Übersicht in der
Lagerhalle
. Momentan wird die Heizungsanlage nur mit dem Ölkessel betrieben.
Die Berglandhalle wird seit Dezember 2000 damit beheizt, einige
Wohnhäuser sind im Laufe des Jahres angeschlossen worden. Vor der nächsten
Heizperiode, etwas im August oder September, erfolgt die Nachrüstung
des Holzkessels. Ab diesem Zeitpunkt kommt die Verbrennung der
Holzhackschnitzeln zum Einsatz.
Wenn
die technische Ausrüstung komplett ist, wird die Gemeinde einen
„Tag der offenen Tür“ für alle Interessierten im Heizwerk
veranstalten (wahrscheinlich im Oktober).
Förderung von solarthermischen Anlagen
Die Förderung von solarthermischen Anlagen hat sich in folgenden Punkten wesentlich geändert:
- Die Förderung wird je angefangenen qm Kollektorfläche gewährt.
- Die Solarkollektoranlagen werden nur noch mit Zuschüssen gefördert. Die Darlehensförderung für Solarkollektoranlagen über 75 qm (Vakuumröhrenkollektoren) bzw. über 100 qm (Flachkollektoren) ist weggefallen.
- Der Förderhöchstbetrag liegt bei 50.000,-- DM.
- In Verbindung mit Solarkollektoranlagen kann nur noch die Installation von Niedertemperaturkesseln oder Brenntwertkesseln gefördert werden, wenn der zu ersetzende Kessel mindestens 10 Jahre alt ist. Der Zuschuss für die Maßnahmen zur Heizungsanlagenmodernisierung beträgt in der Regel 500,-- DM.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in 65760 Eschborn/Ts., Frankfurter Str. 29-35 ist für Auskünfte unter folgender Telefonnummer zu erreichen: 06196/908625.
Antragsvordrucke und die Förderrichtlinien können aus dem Internet (http:/www.bafa.de) oder per Fax (06196/954912-2) abgerufen werden.
Stand: 15.06.2001
Es gibt verschiedene Programme, die sich nach der Antragsberechtigung und nach der Form der Förderung (Zuschüsse, Zulagen, zinsgünstige Kredite) unterscheiden. Für die einzelnen Programme sind unterschiedliche Behörden zuständig. Im Folgenden wird zunächst auf die Zulage, dann auf die Zuschüsse und abschließend auf die Kreditmöglichkeit hingewiesen.
1. Ökozulage nach Eigenheimzulagengesetz
Die "Öko-Zulage" nach § 9 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 des Eigenheimzulagengesetzes i d.F. vom 19. Dezember 2000 (BGBI. I. S. 1810) kann für den Einbau von Solaranlagen in Anspruch genommen werden, wenn
*die Solaranlage in einem neu errichteten Wohngebäude/einer neu errichteten Wohnung oder einem neu erworbenen Wohngebäude/einer neu erworbenen Wohnung installiert wird. Die Zulage kann nicht bei Kauf des Wohngebäudes/der Wohnung vom Ehegatten und nicht bei Ausbau und Erweiterung bestehender Wohngebäude/Wohnungen genutzt werden;
* es sich um selbstgenutztes Wohneigentum handelt;
*das Einkommen jährlich bei Ledigen 80.000 DM, bei Verheirateten 160.000 DM (zusätzlich 30.000 DM pro Kind) nicht übersteigt und unbeschränkte Einkommensteuerpflicht besteht;
*frühere Steuererleichterungen für die Wohneigentumsförderung (§ 7 b oder § 10 e Einkommensteuergesetz) nicht in Anspruch genommen worden sind;
*für die Errichtung des Wohngebäudes die Wärmeschutzverordnung vom 16.8.1994 gilt;
*die Solaranlage vor Einzug in das Wohngebäude/die Wohnung und bis zum 31.12.2002 installiert wird.
Die Öko-Zulage beträgt 2 % der Aufwendungen für die Solaranlage, höchstens 500 DM (ab 1.1.2002: 256 Euro) jährlich und dies acht Jahre lang. Ansprechpartner für die Anträge und die Abwicklung ist das zuständige Finanzamt. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, besteht auf diese Zulage ein Rechtsanspruch.
2. Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung der erneuerbaren Energien
Rechtsgrundlage für das Bundesprogramm sind die Richtlinien vom 23. März 2001.
Gegenstand der Förderung ist unter anderem die Errichtung und Erweiterung von Solarkollektoranlagen (einschließlich Speicher- und Luftkollektoren) zur Brauchwassererwärmung, zur Raumheizung sowie zur Bereitstellung von Prozesswärme. Mit Ausnahme von Speicher- und Luftkollektoren müssen die Anlagen mit einem geeigneten Funktionskontrollgerät oder einem Wärmemengenzähler ausgestattet sein.
Die Solaranlage muss aus marktgängigen Komponenten bzw. Bauteilen bestehen, darf kein Prototyp sein und nicht überwiegend aus gebrauchten Teilen bestehen. Nicht gefördert werden können Eigenbauenlagen und Solarkollektoranlagen für Schwimmbäder.
Solarkollektoranlagen können nur gefördert werden, wenn der Kollektor einen Mindestertrag von 350 kWh/qm pro Jahr (bei einem solaren Deckungsanteil von 40 % für den Standort Würzburg) hat.
Die in Hessen bei denkmal- bzw. ensemblegeschützten Gebäuden erforderliche Baugenehmigung ist auf Verlangen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorzulegen.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen; freiberuflich Tätige, kleine und mittlere Unternehmen, Eigentümer, Mieter, Pächter und Kontraktoren. Ausgeschlossen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, juristische Personen des privaten Rechts, die sich überwiegend im Eigentum von Gebietskörperschaften befinden, Kirchengemeinden und -stiftungen, Hersteller und Energieversorgungsuntemehmen.
Für Solarkollektoranlagen wird
*bei Errichtung von Flachkollektoren ein Zuschuss von 250 DM je angefangenen qm installierter Kollektorfläche,
*bei Errichtung von Vakuumröhrenkollektoren ein Zuschuss von 325 DM je angefangenen qm installierter Kollektorfläche,
*bei Erweiterung ein Zuschuss von 100 DM je angefangenen qm zusätzlich errichteter Kollektorfläche gewährt.
Der Förderhöchstbetrag beträgt 50.000 DM je Einzelanlage.
Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die zum Zeitpunkt der Antragsteilung (= Eingang. Als Beginn der Maßnahme gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung besteht nicht.
Nicht gefördert werden können Maßnahmen, für die aus anderen öffentlichen Mitteln des Bundes, der Bundesländer oder Kommunen Zulagen oder Zuschüsse gewährt werden.
In Verbindung mit Solarkollektoranlagen können zusätzlich Maßnahmen zur Heizungsanlagenmodernisierung (Installation von Niedertemperaturkesseln oder Brennwertkesseln) gefördert werden, wenn der zu ersetzende Kessel mindestens zehn Jahre alt ist. Nach Durchführung der Maßnahme müssen die Anforderungen der Heizungsanlagenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 1998 eingehalten werden.
Der Zuschuss für die Maßnahmen zur Heizungsanlagenmodernisierung beträgt 500 DM. Er wird jedoch höchstens in Höhe des Betrags gewährt, mit dem die Errichtung oder Erweiterung einer Solarkollektoranlage bezuschusst wird.
Bewilligungsbehörde für die Zuschüsse ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Str. 29 - 35,
65760 Eschborn/Ts. (Postfach 5160, 65726 Eschborn/Ts.),
Tel.: 06196/908-0, Fax: 06196/908-800,
Info-Telefon: -06196/908-625 www.bafa.de
Anträge sind beim BAFA erhältlich und können bis zum 15. Oktober 2002 gestellt werden. Der Antragsvordruck und die Förderrichtlinien können aus dem Internet (http://www.bafa.de) oder per Fax (06196/9549 122) abgerufen werden.
Die Bescheiderteilung erfolgt nach Eingang der Anträge, die Auszahlung der Zuschüsse nach Inbetriebnahme der Solaranlage und Vorlage der
Rechnungen.
3. Förderung solarthermischer Anlagen in Hessen
Grundlage der Förderung ist das Gesetz über die Förderung rationeller und umweltfreundlicher Energienutzung in Hessen (Hessisches Energiegesetz) vom 25. Mai 1990 in Verbindung mit den Richtlinien nach den §§ 5 bis 8 Hess. Energiegesetz vom 27. März 1998 (StAnz. S. 1243) und dem aktuellen "Wichtigen Hinweis" vom 5. Februar 2001.
Gefördert werden können solarthermische Anlagen, für die keine Antragsberechtigung nach dem "Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien" bzw. nach dem Eigenheimzulagengesetz vorliegt, das heißt im Wesentlichen, wenn es sich um Vorhaben der Kommunen und ihrer Gesellschaften oder um Vorhaben von Kirchen handelt.
Für Solaranlagen außerhalb von Wohngebäuden wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben gewährt. Für die Förderung von Solaranlagen in Wohngebäuden gilt Nr. 7.4 der Richtlinien.
Antrags- und Bewilligungsbehörde ist die Landesbank Hessen-Thüringen, Girozentrale, LTH Landestreuhandstelle Hessen, 60297 Frankfurt am Main, Tel.: 069/9132-2652, - 2739, -2730 Fax: 069/9132-4636.
4. CO2-Minderungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Dieses Programm dient zur Finanzierung von Maßnahmen zum Zweck der Energieeinsparung und Minderung des Kohlendioxidausstoßes in bestehenden vermieteten oder eigengenutzten Gebäuden, die ganz oder teilweise Wohnzwecken dienen. Die Förderung erfolgt über zinsgünstige Darlehen, die unter anderem auch zur Finanzierung einer solarthermischen Anlage gewährt werden können. Die Solaranlage kann dabei entweder isoliert oder in Zusammenhang mit anderen Energiesparmaßnahmen installiert werden.
Anträge können von Privatpersonen, aber auch von Unternehmen und kommunalen Eigengesellschaften gestellt werden. Zu beachten ist, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt werden muss.
Das Darlehen beträgt bis zu 100 % der Aufwendungen, max. 300 DM pro- qm Wohnfläche Beispiel: bei 120 qm Wohnfläche 36.000 DM). Die Auszahlung erfolgt zu 96 %. Das Darlehen läuft über maximal 20 Jahre, wobei die ersten drei Jahre tilgungsfrei sind. Der nominale Zinssatz beträgt zur Zeit 4,4 % für die ersten 10 Jahre, danach werden neue Konditionen vereinbart. Der effektive Zinssatz beläuft sich auf 5,07 %. Es werden bankübliche Sicherheiten verlangt.
Eine Kumulierung mit Mitteln aus anderen öffentlichen Förderprogrammen ist möglich.
Die Anträge müssen bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) gestellt werden, die dann auch die gesamte Finanzierung abwickelt.
Die Antragsformulare sind bei den Banken erhältlich; Die aktuellen Konditionen für die Darlehensvergabe können über Fax (069/7431-4214) direkt bei der KfW abgerufen werden.
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KNW), Postfach 11 11 41 60046, Frankfurt am Main, Tel.: 069/431-0, Info-Telefon: 01801/33 55 77 bundesweit zum Ortstarif
www.kfw.de, e-mail: iz@kfw.de, KfW-Bestellservice: Tel. 069/7431-4227, Fax: 069/7431-3994, Konditionenübersicht für
Investitionskredit- programme: Faxabruf 069/7431 - 4214
5. CO2 Gebäudesanierungs-Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Dieses Programm ist Bestandteil des Nationalen Klimaschutzprogramms der Bundesregierung und dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von besonders umfangreichen Investitionen zur CO2-Minderung und zur Energieeinsparung in Wohngebäudes des Altbaubestands mit einem Einspareffekt von mindestens 40 kg CO2 pro qm Wohnfläche und Jahr.
Gegenstand des Programms sind Maßnahmenpakete aus Wärmedämmmaßnahmen und Heizungserneuerung sowie ggf. der Erneuerung der Fenster in selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden, die 1978 oder vorher fertiggestellt wurden. Der Einbau einer Solaranlage gilt dabei auch als eine Maßnahme zur "Erneuerung der Heizung".
Anträge können von Privatpersonen, Wohnungsbauunternehmen oder Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände und sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts als . Träger der Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden gestellt werden. Zu beachten ist, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt werden muss.
Das Darlehen beträgt bis zu 100 % der Investitionskosten einschließlich Nebenkosten, max. 250 Euro (bzw. 488,96 DM) pro qm Wohnfläche. Die Auszahlung erfolgt zu 100 %. Das Darlehen läuft über maximal 20 Jahre, wobei die ersten ein bis drei Jahre tilgungsfrei sind. Der nominale Zinssatz beträgt zur Zeit 3,25 % für die ersten 10 Jahre, danach werden neue Konditionen vereinbart. Der effektive Zinssatz beläuft sich auf 3,29 % zur Zeit. Es werden außer bei öffentlich-rechtlichen Kreditnehmern bankübliche Sicherheiten verlangt.
Eine Kumulierung mit Mitteln aus dem Bundesprogramm zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien ist möglich.
Privatpersonen müssen den Antrag bei der Hausbank (Bank oder Sparkasse) stellen, öffentlich-rechtliche Antragsteller direkt bei der KfW.
Die Antragsformulare sind bei den Banken bzw. der KfW erhältlich. Die aktuellen Konditionen für die Darlehensvergabe können über Fax (069/7431-4214) direkt bei der KfW abgerufen werden.
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Postfach 11 11 41, 60046 Frankfurt am Main, Tel.: 069/7431-0
Info-Telefon: 01 801/33 55 77 bundesweit zum Ortstarif
www.kfw.de e-mail: iz@kfw.de KfW-Bestellservice: Tel. 069/7431-4227, Fax: 069/7431-3994
Konditionenübersicht für Investitionskreditprogramme: Faxabruf 069/7431 - 4214
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